Sklavenarbeit gehörte zum Kulturgut agrarischer Gesellschaften und zu den Anfängen marktwirtschaftlich und kapitalistisch organisierten bürgerlichen Gesellschaften um die Jahrhundertwende zum 19. Jahrhundert. Der bürgerliche Liberalismus individueller Freiheiten als Vernunftrechte, als Sittengesetze der Vernunft, stand im eklatanten Widerspruch zur historischen Realität europäisch betriebener Sklavenarbeit und des Sklavenhandels. Diesen Widerspruch galt es ideologisch aufzulösen. Die englische Philosophie (J.Locke, D.Hume, A.Smith u.a.) hat zur Auflösung dieses Widerspruchs empirische Argumente angeführt. Zum Beispiel derart, dass die Menschen „primitiver“ Gesellschaften fremder Völker eben „Wilde“ und nicht dazu fähig seien, den Status einer Person anzunehmen, weil sie kein rationales Unternehmertum besäßen und demgemäß nicht die technologische, kulturelle oder wirtschaftliche Entwicklung weißer Europäer zustande gebracht hätten.
Die deutschen Philosophen hingegen waren, wie Marx in der Kritik der Hegelschen Rechtsphilosophie anmerkt, zwar „philosophische Zeitgenossen der Gegenwart, ohne ihre historischen Zeitgenossen zu sein.“ Kants Rassenlehre in „weltbürgerlicher Absicht“ bemüht einen höchst fragwürdigen, weil philosophisch anthropologischen Begriff, der ursprünglich aus der Biologie stammt, den der Rasse. Rasse bezeichnet eine Menschenart mit unterschiedlichem „Wesen“ oder „Charakter“. Nach diesen Unterscheidungsmerkmalen werden die Menschenarten klassifiziert und bewertet. Kant spricht z.B. von „anarten“ , wenn sich Mitglieder unterschiedlicher Menschenarten miteinander mischen. Zwar seien alle Menschenarten körperlich gleich, aber beim „Anarten“ veränderten sich die Charaktermerkmale nicht.
Als Unterscheidungsbegriff steht der Begriff „Art“ im Gegensatz zum allgemeinen Begriff „Mensch schlechthin als Einzelner“, dem universelle Freiheit zugesprochen wird. Bewertet wird die Art nach einem ethisch-moralischen Maßstab eines Universalismus, der die bedingungslose Freiheit des Einzelnen als Ideal der Menschheit annimmt.
Für die deutsche Philosophie waren es nicht die fremden Rassen fremder Völkerschaften, sondern eine Menschengruppe, die schon seit Jahrhunderten in der christlich – bürgerlichen Gesellschaft lebte: die Juden. In der politischen Freiheitsbewegung des Vormärz wurde die „Judenfrage“ gestellt. Sind Juden ob ihres Judentums überhaupt zur politischen Emanzipation in einem einheitlichen demokratischen Deutschland fähig?
Der Hegelianer, protestantische Theologe und Antisemit BrunoBauer hat diese Frage in seiner 1843 erschienen Streitschrift „Die Judenfrage“ verneint. Marx wird ihm grundsätzlich widersprechen.
Der bürgerliche Antisemitismus ist aus dem gleichen Schoß gekrochen wie der bürgerliche Rassismus. Beide sind Rechtfertigungsideologien zum Zwecke des Ausschlusses bestimmter Gruppen vom allgemeinen Freiheitsversprechen des Liberalismus. Der philosophisch begründete Rassismus stellt eine ideologische Rechtfertigung für den Menschenhandel auf dem Sklavenmarkt vor dem historischen Hintergrund bürgerlicher Freiheitsechte dar. Denn das von Kant formulierte moralische Grundprinzip: „Handle so, dass du die Menschheit sowohl in deiner Person, als in der Person eines jeden anderen, jederzeit zugleich als Zweck, niemals als Mittel brauchst“ (Metaphysik der Sitten), steht im krassen Widerspruch zum Sklavenhandel eines freien Unternehmertums. Obwohl Menschen können (schwarze) Sklaven keine Personen sein, weil sie einer anderen Menschenart angehören, die kulturell, geistig-sittlich oder ökonomisch nicht zu freien, selbstbestimmten Handeln fähig seinen.
Es lohnt sich aus philosophiegeschichtlicher und politischer Sicht einen näheren Blick auf die Bauer-Marx Kontroverse zu werfen, zumal noch heute Marx der Vorwurf gemacht wird, er sei Antisemit und Rassist gewesen.
Bruno Bauer fragt, ob Juden in der Lage seien, sich von ihrem Judentum zu trennen und sich zu emanzipieren. Können sie in das Reich rationaler, alle Menschen doch vereinende Vernunft und ihrer Freiheitsansprüche eintreten?
In seiner 1834 erschienen Streitschrift “Die Judenfrage“ verneint er entschieden die Möglichkeit. Zwar könnte ein einzelner Jude aus seiner religiösen Gemeinschaft austreten, doch die Juden insgesamt nicht. Das liege an ihrem „Wesen“ oder „Charakter“. Wie argumentiert Bauer?
Jahrhunderte lang hätten Juden sich selbst vom Entwicklungsprozess von den Privilegien im christlichen Staat hin zur Freiheit des Einzelnen abgekoppelt und „abgesondert“. Sie weigerten sich den Weg der Aufklärung zu gehen, wie ihn z.B. die Protestanten gegangen seien. Auch in Notsituationen der bürgerlichen Gesellschaft seien Juden nicht zu Hilfe gekommen. Sie seien immer ihrem partikularen „Bedürfnis“ gefolgt. Ihr Judentum und der damit verbundene Kultus sei stets an das „Leibhaftige“ gebunden, habe nie dem freien Geist des Menschen gefrönt. Bauer verwendet nun die schon bekannten idealistischen Begriffe vom „Wesen“ und „Charakter“. Der Jude sei seinem Wesen nach nicht zur Freiheit des Einzelnen fähig. Freiheit sei kein „Geschenk der Natur“, keine „Mitgift der bisherigen Geschichte“, sondern der Preis des Kampfes. Dieser Kampf sei ein Resultat einer „Geistesbildung“. Freiheit müsse „erworben und verdient“ werden.
Sowohl die rassistischen Gedanken Kants und Hegels als auch die antisemitischen Gedanken Bauers enthalten folgende ideologische Gemeinsamkeiten:
- Vernunft und Moral sind eng miteinander verknüpft. Vernunft setzt Werte und Normen. Freiheit ist das höchste Gut. Sie stellt den Wert und die Würde des Menschen dar. Die Freiheit gilt vernünftigerweise für alle Menschen, aber nicht für jeden.
- Gruppen/Ethnien/Gemeinschaften, die nicht dieser Vernunft folgen, handeln unvernünftig und sondern sich von der Gemeinschaft der Einzelnen, von der bürgerlichen Gesellschaft ab.
- Rassismus und Antisemitismus verallgemeinern. Sie schließen ganze Gruppen ideologisch aus der moralischen Gemeinschaft der Einzelnen aus. Sie werden entweder Primitive, Wilde oder Barbaren genannt
- Gründe für ihre Amoralität liegen in ihrem „Wesen“ oder „Charakter“ oder in ihrer Kultur.
Auch für den Hegelianer und Christen Bruno Bauer ist Freiheit ein ethischer Begriff. Moralphilosophie produziert eine Begründung für eine normative Moral, die in einer Gesellschaft und in ihrem Staat herrschen soll. Sie trägt zur ideologischen Identität bei.
Marx entgegnet demgegenüber, das „Menschenrecht der Freiheit“ sei ein Freiheitsrecht der Einzelnen und kein Kollektivrecht (z.B. für aufgeklärte Protestanten oder Bürger). Es sei ein individuelles Recht. In der Auseinandersetzung mit Max Stirner weist Marx darauf hin, dass Individuen stets „von sich ausgegangen sind, aber da sie nicht einzig im dem Sinne waren, dass sie keine Beziehung zueinander nötig gehabt hätten, da ihre Bedürfnisse, also ihre Natur, und die Weise, sie zu befriedigen, sie aufeinander bezog (Geschlechtsverhältnis, Austausch, Teilung der Arbeit), so mussten sie in Verhältnisse treten. Da sie ferner nicht als reine Ichs, sondern als Individuen auf einer bestimmten Entwicklungsstufe ihrer Produktivkräfte und Bedürfnisse in Verkehr traten, in einen Verkehr, der seinerseits wieder die Produktion und die Bedürfnisse bestimmte, so war es eben das persönliche, individuelle Verhalten der Individuen, ihr Verhalten als Individuen untereinander, das die bestehenden Verhältnisse schuf und täglich neu schafft.“ (Marx, MEW BD. 3, S.423) Resultat dieses Prozesses und Zustandes sei die „Entwicklung eines Individuums durch die Entwicklung aller anderen, mit denen es in direktem oder indirektem Verkehr steht..“ (423) Das Individuum ist zwar per Definition einzeln, aber sein Bewusstsein und Handeln ist, wie Hume zu sagen pflegte, ein Sammelsurium seiner Erfahrungen und der Traditionen früherer Generationen, in der es lebt.
Die Überhöhung des Individuums als von Natur aus freie und vernünftige Kreatur, die einzigartig unter den Kreaturen sei, gehört zum bürgerlichen Mythos des Ichs. Stirner war einer dieser Vertreter eines solchen Mythos. Marx hat dessen Auffassung spöttisch als ein himmlisches „Neues Testament: Ich“ bezeichnet.
„Freiheit ist also das Recht, alles zu tun und zu treiben, was keinem anderen schadet.“ So Marx. Die Grenze werde durch Gesetze bestimmt. Dieses Recht auf Freiheit sieht ab vom realen sozioökonomischen Leben, in dem die Einzelnen leben. Ein solches Recht könne nur durch einen Staat garantiert werden, in dem Einzelne sich das Freiheitsrechts politisch angeeignet haben. Diesen Staat nennt Marx „politischen Staat“. Nach Bauers Argumentation ist dieser Staat ein Staat des Bürgertums und andere außerhalb der bürgerlichen Gesellschaft lebende Gruppen müssten ihre Emanzipationsfähigkeit zur Freiheit ohne Privilegien nachweisen. Für Marx hingegen ist dieser politische Staat ein Staat der Staatsbürger, deren moralischen Vorstellungen bezüglich ihres Freiheitsstatus keine Rolle spielen können. Es handelt sich folglich um die Freiheit des Staatsbürgers als Einzelner, als Isolierter, als eine „auf sich zurückgezogene Monade.“ (364) Daher habe jeder einzelne Jude ein vom Staat garantiertes Recht auf den sozialen Status einer „Absonderung“. Im Gegensatz zu Bauer, der Absonderung im Sinne von eigenmächtiger Ausschließung versteht, versteht der junge Marx unter diesem Begriff der „Absonderung“ ein Recht auf Privatheit und Minderheit.
Marx verlässt die Argumentationsebene ethischer resp. religiöser Provenienz. Das allgemeine Menschenrecht sei nicht das Resultat der Vernunftbildung, sondern ein Resultat historischer Entwicklung gesellschaftlicher Verkehrsverhältnisse. Daher sei es auch kein „natürliches“ Recht des Menschen und kein Naturrecht. Es sei ein politisches Recht. Dieses politische Recht beruht ideologisch auf einem angenommenen „freiwilligen“ Vertragsverhältnis einzelner Personen. Die politische Philosophie der Aufklärung sprach von Gesellschaftsverträgen. Historisch indes war es das Bürgertum, das sich dieses politische Recht erkämpfte oder erkämpfen ließ. In diesen Freiheitsrechten spielen so genannte strukturelle Sachzwänge keine Rolle.
Die allgemeinen Freiheitsrechte der Einzelnen werden im „politischen Staat“ per Verfassung garantiert und sind Grundrechte der Staatsbürger (citoyen). Rechtsgleichheit bedeutet Freiheit für jeden im gleichen Maße.
Die Frage nach der Emanzipationsfähigkeit der Juden.
Die so von Bauer gestellte Frage offenbart Brunos Verständnis, was er unter Emanzipation versteht. Emanzipation ist für ihn eine Befreiung von den Fesseln, die der Vernunft auferlegt worden sind. Emanzipation sei ein Bewusstseins- und Bildungsprozess.
Marx nimmt dieses so von Bauer formulierte Problem auf und fragt, worin das Problem zwischen dem wirklichen Juden und ihrer Lebensweise und der Emanzipation der bürgerlichen Gesellschaft von der des Ancien Regimes liege. Für Bauer spielt die „Leibhaftigkeit“, die Befriedigung der „Bedürfnisse“ im Leben eines Juden die entscheidende Rolle. Dies sei ein wesentlicher Faktor, weswegen man den Juden die Fähigkeit zur Emanzipation in einen einheitlichen und demokratischen Staat der Bürger absprechen müsse. Sie seien nicht vom Hegelianischen Weltgeist in einem bürgerlichen Staat inspiriert und beharrten auf ihre selbstverschuldete Absonderung in der Gesellschaft. Sie beharrten auf ihren „Eigennutz“ und Egoismus.
Marx entgegnet lapidar: „Betrachten wir den wirklichen Juden“ in seinem Alltag, nicht den religiösen. Das praktische Bedürfnis des Juden sei der „Eigennutz“, sein Streben nach „Schacher“ (nach Geschäftemacherei mit unlauterem Verhalten) und nach Geld. Sie zeigten, dass sich der Jude in der bürgerlichen Welt schon emanzipiert habe. „Die Juden haben sich insoweit emanzipiert, als die Christen zu Juden geworden sind. (MEW Bd.1, 373)
Der zu dieser Zeit 25jährige Marx verwendet in seinem Text „Zur Judenfrage“ zweifelsohne aus heutiger Sicht zum Teil diskriminierende und generalisierende Formulierungen, wenn er vom „weltlichen Grund des Juden“ und vom „Kultus des Juden“ spricht, ohne die Realität der Juden seiner Zeit zu sehen, die zum großen Teil weder Geldhändler waren noch Schacher betrieben haben, sondern zumeist auf dem Land in ökonomisch prekären Verhältnissen lebten.
Im Unterschied zu Bauer schreibt Marx: „Das praktische Bedürfnis, der Egoismus, ist das Prinzip der bürgerlichen Gesellschaft und tritt rein hervor, sobald die bürgerliche Gesellschaft den politischen Staat vollständig aus sich heraus geboren. Der Gott des praktischen Bedürfnisses und des Eigennutzes ist das Geld.“ (379) Der politische Staat bedürfe nicht der Religion wie der „christliche Staat“. „Das Privilegium des Glaubens ist ein allgemeines Menschenrecht.“ (362)
Was den politischen Staat zu einem vollständig bürgerlichen Staat macht und was die bürgerliche Gesellschaft politisch benötigt, ist die rechtliche Anerkennung des Privateigentums.
Immanuel Kant leitet dieses Privateigentum in seiner Rechtslehre aus dem Freiheitsbegriff her. Davon ausführlich im nächsten Blog.