Zur Kulturgeschichte des Bürgerlichen in Europa 

Zur Vorgeschichte des Bürgerlichen:

Staatlichkeit ist Produkt schon stratifizierter Agrargesellschaften  mit sich entwickelnden Ständestrukturen, die Stammesgemeinschaften und Häuptlingsreiche auflösen.  

Sie bildeten sich und waren notwendig, wenn landwirtschaftliche Produktivität ein gewisses Maß an Mehrproduktion erreicht hat. Diese über den sich je nach Produktivitätsstandard verändernden täglichen Bedarf hinausweisende Mehrproduktion musste gelagert, verwaltet, verteilt und nach innen und außen verteidigt werden. Im Vergleich zu großfamiliären Agrargemeinschaften, deren Schutz auf der flüchtigen Macht von Häuptlingen beruhte, gewährte die Institution Staat, wenn auch oft kurzfristig, doch eine größere Stabilität hinsichtlich Bewahrung und Förderung der ökonomischen und damit der gesellschaftlichen Sicherheit, weil das Gewaltmonopol militärische Macht in der Regel konzentriert war (auch wenn z.B. im europäischen Feudalismus  das Gewaltmonopol in Form von Lehen auf aristokratische Familienclans aufgeteilt wurde). Der Alleinherrscher herrschte diktatorisch. Der Monarchen nahm eine Richterposition bei Handlungskonflikten ein. Der Monarch war auch „Obereigentümer“ über Grund und Boden, eine Gewährleistung für den Reichtum und Macht der Herrschenden.

Landbesitz erfordert Recht und Rechtsschutz. Allein politische und militärische Macht konnte dies gewährleisten. Die Grundlage für politische und militärische Macht lag wiederum im Eigentum an Grund und Boden. Politische Macht äußerte sich im Königtum und im Aufbau bürokratischer Macht. Die Stadtstaaten und „Dynastienstädte“ in Mesopotamien waren Verwaltungsmittelpunkte mit landwirtschaftlichen Außenstellen und Bewässerungsoasen.

Jene, die das Gewaltmonopol ausüben, benötigen eine Legitimation, die im Laufe der Staatengeschichte und ihrer unterschiedlichen und verschiedenen Repräsentanten aufgrund unterschiedlicher Wirtschaftsweisen und gesellschaftlicher Verhältnisse differiert und von einer Priesterschaft bewahrt und verkündet wird. Grundsätzlich führen Monarchen und ihre gesellschaftliche Basis, die Aristokratie, ihre Legitimation auf Mythen und Religionen zurück. Auch die monotheistischen Religionen entstammen Agrargesellschaften.

Zum Begriff ‚Bürger‘

Im Gegensatz zum Griechentum, dass bürgerliche Freiheit nur im Zusammenhang mit dem Stadtstaat, der Polis, gedacht und im Verbund mit ihm gelebt werden könne, weil allein durch die Polis  Sicherheit und die materiellen Voraussetzungen  bürgerlicher Freiheit gewährleistet werden könne, fokussiert die liberale Rechtsauffassung den Freiheitsbegriff auf den >Einzelnen<. Individuelle Freiheitsrechte richten sich gegen einen Staat, der nicht im Interesse bürgerlicher Freiheiten handelt.  Diese Transformation der Idee von Freiheit ist einer neuen wirtschaftlichen Verkehrsweise der „freien“ Marktwirtschaft geschuldet. 

Das „Bürgerliche“ ist nach Kant ein rechtlicher Zustand, der von einzelnen untereinander aus einem gemeinsamen Willen heraus verbunden mit einem gemeinsamen Interesse entstanden ist. 

Den Rechtszustand nennt Kant (1724-1804) Staat (civitas) oder „gemeines Wesen“ (res publika ). Bürger kann sich demnach derjenige nennen, der als einzelner einen Rechtsstatus inne hat. Dieser Rechtsstatus setzt das Individuum in seiner jeweiligen Besonderheit in der fingierten Figur der Person mit anderen Personen gleich. Das Rechtsprivileg liegt in der Gleichheit der Person vor dem Gesetz. Diese Person ist ein „citoyen“. 

Neben diesem Rechtsstatus der Person schreibt Kant dem Staatsbürger noch weitere Eigenschaften zu. Ein Bürger sei nur „derjenige, welcher das Stimmrecht in dieser Gesetzgebung hat.“ Diesem politischen Recht liege aber eine erforderliche Qualität zugrunde: „Das Eigentum, welches ihn ernährt.“ 

Die liberale bürgerliche Gesellschaft ist demnach ein Rechtszustand der Eigentümer.

Dieser Zustand ist ein Zustand, „durch welchem jedem das Seine nur gesichert, eigentlich aber nicht ausgemacht und bestimmt wird.“ (Rechtslehre Teil I. § 9) 

Nur als Person kann der Staatsbürger einen  Vertrag schließen. Aus diesem Grund kann die Erwerbung einer Sache in der bürgerlichen Gesellschaft nur „peremtorisch“ (aufhebend) sein.

Außerhalb dieses bürgerlichen Rechtsstaates sei der Mensch ein „bloßes Werkzeug der Willkür eines anderen (entweder des Staates oder eines anderen Staatsbürgers).“ (Rechtslehre Teil II Allgemeine Anmerkung von den rechtlichen Auswirkungen aus der Natur des bürgerlichen Vereins, Abschnitt D) Die rechtlose Person ist Tagelöhner, Frau, ansässiger Untertan, Sklave u.dgl. „Ohne alle Würde kann nun wohl kein Mensch im Staate sein, denn er hat wenigstens die des Staatsbürgers.“ (Kant)

Kants Rechtsphilosophie  in der >Metaphysik der Sitten< (erschienen 1797) schließt die Mehrheit der Staatsbevölkerung seiner Zeit aus dem Rechtszustand der „bürgerlichen Gesellschaft“ aus. Sie stellt eine Korrelation zwischen wirtschaftlicher und politischer Macht der Eigentümer in einer kommerzialisierten Marktwirtschaft her. Ein Blick auf eine kapitalistische Produktionsweise ist ihm im beginnenden Industriekapitalismus verwehrt, der einen vertraglich gebundenen Arbeitsmarkt für die Lohnarbeit zur Voraussetzung hat und den Lohnarbeiter als Person und Eigentümer seines Entgeltes anerkennen muss. 

Antinomisch zu dieser liberalen Rechtsphilosophie steht in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts der Bürger als „Bourgeois“ im Sinne des einzelnen Unternehmers, der allein seine kommerziellen und kapitalistischen Interessen als Eigentümer vertritt. Karl Marx nennt diesen Typus einen „vereinzelten Einzelnen“ , weil er gesondert vom Rest der Bevölkerung allein sein persönliches Interesse verfolgen muss, will er auf dem Konkurrenzmarkt überleben. Aus dem Begriff des Bürgers als Bourgeois ist ein Klassenbegriff geworden.

Kants Kriterien, was einen „bürgerlichen Rechtszustand“ ausmache, lassen sich auch auf den attischen Stadtstaat übertragen. Nur in einem wesentlichen Unterschied nicht.

 Der attische Stadtstaat kannte keine individuellen Grundrechte. Daher kann die attische bürgerliche Gesellschaft nicht als liberale bezeichnet werden.

Als Rechtsperson war man nur frei im Rahmen der Herrschaft des Rechts und durch die Teilnahme im Entscheidungsprozess privater und öffentlicher Angelegenheiten. Nicht dem Einzelnen wurden individuelle Grundrechte gegenüber staatlicher Organisation gewährt, sondern die Polis gewährte bestimmten Personen individuelle Rechte. Rechtsperson war der männliche Grundeigentümer, dessen Vorfahren schon immer Grund und Boden in Attika besaßen. Die Regierungsformen der Demokratie und Oligarchie  änderten sich stets nach politischer Macht und Lage resp. politischer Opportunität aristokratischer Großgrundeigentümer. 

Da auch der Außenhandel vom Staat organisiert wurde, der zumeist von Nicht-Bürgern (fremden Metöken oder unter zur Hilfenahme von Sklaven) betrieben wurde, entstanden schon im 5. Jahrhundert Übereinkünfte zwischen Staaten (symbola), die für rechtmäßige Verfahren bei Auseinandersetzungen jeder Art zwischen zwei einzelnen Personen sorgten. (Finley, Die antike Wirtschaft, dtv. Wissenschaft, S. 193) Später wurde auch ein „Handelsverfahren“ (dike emporike) eingeführt, das „der schnellen Regelung von Streitigkeiten diente, die während der für die Schifffahrt günstigen Jahreszeit durch die in Athen getätigte Handelsgeschäfte (und nur diese) entstanden. Handelsverträge wurden nur unter den Staaten geschlossen. Der attische Stadtstaat kannte keine Konkurrenzmärkte und kein überschüssiges Geldkapital. Geld funktionierte als Tauschmittel und Zahlungsmittel, da die Märkte „eingebettet“ (Polanyi) waren in das Wirtschaftssystem der Hauswirtschaft (ökonomia), in der nicht für den Markt, sondern für die materiellen Bedürfnisse der Grund- und Bodeneigentümer und ihrer Familien produziert wurde. Innerhalb des „Hauswesens“ war der männliche Grundeigentümer eine freie Person. Er allein war Bürger Athens und genoss persönliche Freiheitsrechte. Freiheit war nur im Verbund der Gemeinschaft in Familie, Dorf oder Polis zu denken und konnte nur durch diese gelebt werden. Der Mensch sei ein >Zoon politikon< (Aristoteles). Der Einzelne im Gegensatz zur Gemeinschaft der Polis wurde als „Idiot“ ( gr.  idiotes ) bezeichnet. 

Auch Kant beschreibt in seiner Rechtslehre Teil I §22 , dass das häusliche Recht auf der Erwerbungsart des Bodens gegründet sei, die weder durch eigenmächtige Tat, noch durch bloßen Vertrag ( pacta ), sondern durch das Gesetz zustande komme, „weil es kein Recht in einer Sache, auch nicht ein bloßes Gesetz gegen eine Person, sondern auch ein Besitz derselben zugleich ist, ein über alle Sachen- und persönlich hinausliegendes Recht“ sei. Der Eigentümer „erwerbe sein Weib“, das Paar „erwerbe Kinder“, die Familie „Gesinde“. „Alles dieses Erwerbliche ist zugleich unveräußerlich und das Recht des Besitzers  dieser Gegenstände das Allerpersönlichste.“ So wie die individuellen Freiheitsrechte oder universellen Menschenrechte des Einzelnen. Es ist das „Recht der Häuslichen Gesellschaft“. (§24)

Nicht nur der „bürgerliche Rechtszustand“ des attischen Stadtstaates schloss Frauen, Fremde, Sklaven und andere „Nicht-Personen“ aus. Diese liberale bürgerliche Gesellschaft ist wie die attische bürgerliche Gesellschaft eine exklusive Gesellschaft. 

Die liberale klassische Rechtsphilosophie Kants beruht auf einem metaphysisch-idealistisch angenommenen methodischen Individualismus, der die Grundrechte des Einzelnen in einer vom Kommerz bestimmten Marktwirtschaft zur Grundlage der >Metaphysik der Sitten< hat. Neben der Rechtsperson des abstammungsgebundenen Grundeigentümers in Athen tritt der Typus  des individuellen Privateigentümers.        

Bürgerliche Kultur

Bürgerliche Kultur ist durch eine neue Abstraktionsweise der Ideenproduktion entstanden. Neben Religion und Mythos tritt Philosophie, die Weisheitsliebe, die nach dem Sinn des Lebens, den Ursprüngen des Denkens und Seins, dem Wesen der Welt, der Stellung des Menschen im Universum fragt. Im Unterschied zu der narrativen Erzählform des Mythos und der Religion argumentiert Philosophie rational auf Grundlage von Begriffsmustern. Die Rechtsperson der Rechtslehre Kants ist eine solche ideale Konstruktion. Nicht mehr Naturphänomene, Tiergötter oder Gott ähnliche Menschen oder anthropomorphe Götter, sondern  Allgemeinbegriffe – Universalien – werden als Axiome betrachtet. Ideen (gr.  idea: Vorstellung,Meinung; gr. idein erkennen, erblicken) )sind der Ursprung des Denkens und Seins. Sie heben die besondere Stellung des Menschen im Universum oder seine göttliche „Natur“ als geistiges Wesen hervor. Sein Geist und Denkvermögen ( Vernunft und Verstand ) beherrscht das Stoffliche, indem der Mensch plant und erkennt, „was die Welt im Innersten zusammenhält“ (Goethe). Der Geist ist universell in Raum und Zeit und außerhalb davon und unterscheidet sich grundsätzlich von der Endgültigkeit des Stofflichen in Raum und Zeit. Dieser Archetypus des philosophischen Dualismus von Geist und Materie, von Körper und Seele ist charakteristisch für die europäische Philosophie bürgerlicher Kultur, der auch  von der  christlichen Theologie adaptiert wurde (Platonismus uns Aristotelismus), da er auch das christliche Narrativ bedienen konnte. Dieser Dualismus erfordert die begriffliche Methode der Dialektik. 

Diese neue Abstraktionsweise ist aus der Anfangsgeschichte der griechischen Philosophie hervorgegangen, in der die Naturphilosophie im Vordergrund stand und sich mit der Frage beschäftigte, woraus ist die Welt gemacht. Die Vielfalt der natürlichen Phänomene wurde ursprünglich aus einer einzelnen Einheit ( Urstofftheorie ) oder vieler Einheiten ( Pluralismustheorien, Vier Elementen Theorie oder Atomismus) kausal erklärt. Das Problem aber liegt darin, wie aus einer Einheit (z.B. Wasser, Luft, Feuer oder Erde), die nicht dual gedacht wurde wie später im Idealismus oder Materialismus, die Vielfalt der beobachtbaren Dinge erklärt werden könne. Aristoteles, der die „einseitige“ Sicht der Platonischen Ideenlehre kritisiert, hat dies mit Hilfe seiner Theorie der Metamorphose zu klären versucht, deren Grundannahme aber  auch der Dualismus von Form und Stoff war. 

Je nach Fragestellung sind in der Philosophiegeschichte unterschiedliche >Allgemeinheiten< – Universalien – in Stellung gebracht worden. In der Ontologie das „Wesen“, in der Naturwissenschaft respektive Naturphilosophie  deterministische „Naturgesetze“ der Kausalität, in der Ethik  das „Prinzip“, z.B. das Prinzip der Freiheit (im aufgeklärten Sinne das der Freiheit des Einzelnen), in der Erkenntnistheorie das der „Transzendentalen und Kategorien“, in der Rechtsphilosophie die Gleichheit der Menschen in der Person, in der Moral universelle normative „Werte“ , nach der man handeln soll. Die normativen Werte der Menschenrechte seien der menschlichen zweiten „Natur“, seiner Vernunft, gemäße Rechte und müssen deshalb an jedem Ort verteidigt und durchgesetzt werden. Sie seien unveräußerlich. 

Für die Ideologiegeschichte des Bürgerlichen ist gerade dieser Aspekt der Werte von außerordentlicher Bedeutung, weil er die „Great Transformation“ (Polanyi) zur Markt- und Geldwirtschaft ideologisch flankieren und die politische Macht der bürgerlichen Elite sanktioniert. Heute hat er wieder seine Hochzeit in der moralisch aufgeladenen Außenpolitik des „Westens“. 

Mit der Durchsetzung der kapitalistischen Geldwirtschaft und Produktionsweise fand auch praktisch eine Transformation des Denkens und der Methoden statt. Physikalische und chemische Phänomene wurden quantifiziert und in formaler Sprache dargestellt.  Experiment und Messung treten an die Stelle des philosophischen Begriffs und Sinns oder des Schöpfungsaktes und der empirischen oder idealen Hypothese. „Hypothesis non figo“ (Ich mache keine Hypothesen) konnte Isaac Newton sagen.

Im Verlauf  kriegerischer Ausweitung des kapitalistischen Fernhandels und der Ausbeutung von Mensch und Natur in fremden Ländern durch private Unternehmungen und mit militärischer und finanzieller Unterstützung  von Stadtstaaten, absoluten Monarchien und Nationalstaaten weitete sich die internationale und nationale Arbeitsteilung aus. Eine neue Form der Marktwirtschaft entstand, ein Konglomerat von Konkurrenzmärkten, das das gesamte Gesellschaftsgefüge der europäischen Nationalstaaten durchdrang. Zuletzt entstand mit der so genannten Industriellen Revolution ein kapitalistisches Produktionssystem, dessen Arbeitskräfte durch einen Arbeitsmarkt rekrutiert wurden. Alte Marktordnungen und Hauswirtschaften verschwanden. Konkurrenzmärkte entstanden, die eine gesellschaftliche und juristische Individualisierung in Gang setzte.

In der Philosophie betritt ein neuer Typus die Szenerie. Die >Ich-Philosophie< erfindet den „vereinzelten Einzelnen“ aus der Sicht eines methodologischen Individualismus. Das „denkende Ich“ wird zur vorausgesetzten Allgemeinheit sowohl in der Ökonomie als auch in der Ethik, indem von den wechselseitigen Beziehungen zwischen Mitmenschen und Umwelt und den entstandenen Strukturen abgesehen wird.  Die Ökonomie wird „physikalisiert“ und „enthistorisiert“.  Das „bürgerliche Ich“ und seine kommerziellen Bedürfnisse werden zum Zentrum der Weltsicht und Lebensweise. Ein allmächtiger Universalismus europäischer „Wesen“ tritt in liberalen Erzählungen in verschiedenen Kostümen auf. Als >homo ökonomikus<, als planendes, schöpferisches und innovatives Wesen in der „National-Ökonomie“. 

Bürgerliche Teufeleien des Guten

Der Begriff der Nation wurde unterschiedlich gedeutet. Einerseits in den ökonomisch und politisch fortgeschrittenen Gesellschaften, andererseits in den weniger fortgeschrittenen Ländern wie den deutschen. Für jene, die unternehmerisch in einer sich vollständig gebildeten Marktwirtschaft tätig waren wie in England und später in Frankreich und unter der politischen Fuchtel des Ancien Regimes standen, als „politische Nation“. Sie waren es auch, die in der Regel zwar nicht die bürgerliche Revolution de facto erkämpften, aber aus der „Großen Revolution“ , die in ihrem Interesse lag, großen ökonomischen und politischen Nutzen zogen. In deutschen Landen hingegen, wo überkommene, alte politische und ökonomische Strukturen  das Leben der Menschen bestimmten, setzte man Nation mit Volk im Sinne von Abstammung gleich.

Dass dieser Mythos vom Ich nur vom weißen europäischen Mann erzählt wurde, jenem, der dem menschlichen „Wesen“ am nächsten stehe, macht nicht nur die Ikone des englischen Liberalismus, David Hume, deutlich, wenn er schreibt, die „Rasse der Neger“ sei, wie man empirisch erkennen könne, nicht in der Lage planend Industrie, Technik und Wissenschaft zu erzeugen, um weltweiten Handel zu betreiben. Die Rassenlehre I. Kants geht noch einen Schritt weiter. Kant versucht anthropologisch und metaphysisch nachzuweisen, dass Neger und Menschen anderer Kulturen mehr oder weniger zur  Zivilisation unfähig seien. Hegel stellt fest, nachdem er Neger als Tiere bezeichnet: „Wir verlassen hiermit Afrika, um späterhin keine Erwähnung mehr zu tun. Das ist kein geschichtlicher Weltteil, es hat keine Bewegung und Entwicklung aufzuweisen…“ 

Über zweihundert Jahre später scheint sich bei europäischen und angelsächsischen Eliten in ihrem Denken nicht viel verändert zu haben.

In der bürgerlichen Rechtsphilosophie und Ethik tritt diese Figur des autonomen Individuums als selbstbestimmendes und daher selbstverantwortliches Wesen oder Person auf, worin auch seine Würde resp. sein „Wert“ liege. Das Prinzip Freiheit des Einzelnen hat sich vollends von jeglicher sozialer, wirtschaftlicher und natürlicher Gebundenheit  entfernt.

Der Rassismus hat seine ideologischen Wurzeln im Versuch, die liberale und universelle Idee von der Würde und Autonomie des Einzelnen gegenüber der, auch und gerade von europäischen Unternehmern ausgeübten Praxis der Sklaverei ideologisch aufrecht erhalten zu können und den Widerspruch von Ideologie und Praxis einzuebnen. Über Jahrhunderte ist Sklaverei in Agrargesellschaften, wie Karl Marx schreibt, eine „ökonomische Kategorie“ gewesen.  Aristoteles stellt z. B. in seiner >Nikomachischen Ethik< Sklaverei in den Zusammenhang von Herrschen und Dienen. Manche Menschen seien schon von Geburt an Sklaven, weil sie weniger zu geistiger und planender Leistung in der Lage seien als andere. „Manche lebende Wesen weisen gleich bei ihrer Entstehung so große Unterschiede auf, dass die einen zum Dienen, die anderen zum Herrschen bestimmt erscheinen.“ (Hauptwerke, Kröner Verlag 1977, S. 290)  Die Ideologie des bürgerlich – liberalen Rassismus hingegen bewertet und klassifiziert Menschen nicht nach ihrer ökonomischen Nützlichkeit, sondern disqualifiziert, klassifiziert und entwertet ganze Kulturen und die in ihr lebenden Menschen.

Solche  Teufelei des Guten kennzeichnet auch den Antisemitismus , der sich kulturhistorisch aus dem Christentum   entwickelte. Er spielte im 19. Jahrhundert  eine zentrale Rolle, als es um die demokratische Republik und Einheit ging. Besonders manche Anhänger des protestantischen Christentums argumentierten gegen die Integration der Juden in eine Demokratie. (Siehe Marx-Bauer-Kontroverse) Juden, so Bauer, könnten nicht in die liberale Rechtsordnung eines neu zu schaffenden Rechtsstaates integriert werden wegen ihres eigenständigen Judentums, das über Jahrhunderte ihr Selbstverständnis gewesen sei und den Einzelnen bestimme. Aus diesem kulturellen Antisemitismus entstand gegen Ende des 19. Jahrhunderts ein rassisch-biologischer Antisemitismus durch die ideologische Zutat des Völkisch-Nationalen. Juden können nicht nur keine Bürger seien. Sie können es auch wegen ihres „anderen Blutes“ nicht werden. Sie seien eine minderwertige Rasse, so wie „Neger“, „Rothäute“, „Zigeuner“  oder „Slawen“. Nicht nur Nationalsozialisten auch der liberalen Demokratie verschriebene US-Bürger und Briten verübten Genozide.

Gerade in ökonomischen und politischen Krisenzeiten entwickeln sich Phantasien der Allmacht bei jenen, die am ärgsten von der Krise und in ihrem Alltag betroffen sind. Die Ideologie des Faschismus nährt sich daraus. Er verkündet alle Sorten des Rassismus, den Antisemitismus und Nationalismus, je nach Gebrauchssituation. Rassismus ist eine ideologische Ausgeburt bürgerlicher Gesellschaften.  Andere Ausläufer dieses unsäglichen kulturellen Rassismus richten sich gegen Sinti und Roma, Muslime und gegen Russen  in neuer kriegsgeschwängerter Zeit. Der Preisträger des Deutschen Buchhandels kann z.B. unwidersprochen in der Paulskirche, dem Geburtsort der deutschen Demokratie, von „russischen Horden“ sprechen. An anderem Ort spricht er von „Tieren“ und „Unrat“.  „Die Russen sind Barbaren, sie sind gekommen, um unsere Geschichte, unsere Kultur, unsere Bildung zu vernichten.“ Ein US-amerikanischer Senator meint, ein jeder ausgegebener Dollar sei eine gute Investition, Russen zu töten.

 Nun, Völkerhasser und Rassisten  sind eben  solche. Dass aber deutsche Leitmedien und ausgewiesene „Menschenrechtler“  den Preisträger des deutschen Buchhandels als „Friedenspreisträger“ prämieren, sagt viel übel das Verständnis von Menschenrechten dieser Leute und den Zustand unserer Demokratie aus. Ayn Rand, Ikone eines radikalen Liberalismus und Kapitalismus und in den USA von Eliten hoch verehrt, die Menschenrechte seien keine kollektiven Rechte. Sie alle knüpfen an den „Liberalismus“ der idealistischen Philosophie eines Kant und Hegels mit ihren Rassenlehren an. Solche Redeweisen werden auch gegen die von liberalen Demokraten ausgerufenen Feinde in aller Welt verwendet.  

Laut etymologischen Wörterbuch der deutschen Sprache leitet sich das Wort „Freund“ (Abstraktum Freundschaft) aus dem Wort „freien“  ( Abstraktum Freiheit ) ab. Byung-Chul Han hat auf diesen Zusammenhang und auf die  im Zuge bürgerlicher Kultur vollzogene Sinnesänderung des Wortes Freiheit aufmerksam gemacht, worunter unter Freiheit schon (seit Beginn der europäischen Aufklärung!)  individuelle Freiheit verstanden wird. Auf einer Veranstaltung in Heidelberg meinte er, diese individuelle Freiheit sei „das Geschlechtsteil des Kapitals, durch das sich dieses vermehrt.“ Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.

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