Demokratie und Macht

Die Geschichte der Demokratie ist, im Vergleich zu anderen „Herrschaften“, kurz. Die Idee der Volksherrschaft entstammt der europäischen Kultur. Sie wurde zuerst im antiken Griechenland entworfen und praktiziert. Nicht nur die strukturellen Formen der Demokratie, sondern auch ihr sozialökonomischer und politischer Kontext hat sich im Laufe der Geschichte verändert. Die Demokratie ist ein Produkt der Stadtgesellschaft, der Stadtstaaten und Nationalstaaten. Die Vielschichtigkeit und Vielfalt demokratischer Herrschaftsformen offenbart sich schon bei näherer Analyse historischer Beispiele, wenn man zusieht, welche Gruppen zum „Volk“ zählten, welche Schichten und Klassen die Macht innerhalb der Demokratie innehatten.

Die politische Theorie der repräsentativen parlamentarischen Demokratie mit ihrer Rechtsethik steht vor dem Problem, den Zusammenhang von Volksherrschaft, Souveränität, die Gewalt und Macht miteinschließt, und Repräsentation in Form des Parlamentarismus stringent zu erklären. Der Souverän, das Volk, so die Proklamation, besitze die höchste Herrschaftsgewalt im Staate. Die Staatsmacht werde delegiert an die Vertreter staatlicher Institutionen.

In dieser Beziehung wird semiotisch die Souveränität des Volkes übertragen auf staatliche Institutionen. Souveränität des Volkes verliert dann ihre Unmittelbarkeit. Souveränität kann nicht mittelbar dargestellt werden. Wenn doch, wird sie zu einem ideologischen Symbol. Souveränität hat der Staat. Souveränität kann auch nicht auf Zeit verliehen werden.

Volksherrschaft als Souveränität kann nur existieren, wenn das Volk oder die Staatsbürger über die staatlichen Institutionen unmittelbar herrschen. Die attische Demokratie kennte keine Repräsentation und kein Parlament, sondern eine Vollversammlung der attischen Staatsbürger ( Ekklesia ). Die Bürgerschaft entschied über Krieg und Frieden, wählte den Strategen, verabschiedete Gesetze, führte Gerichtsentscheidungen durch (Scherbengericht) und wählte auf kurze Zeit Mitglieder der Exekutive (Boule) und des Magistrats. Dieser souveränen und direkten Volksherrschaft lag kein ausformuliertes Wertesystem oder eine Verfassung zugrunde.

Der Begriff Demos bezeichnete in Athen Wahlbezirke der attischen Bürgerschaft. Bürger konnte nur jener sein, der Grundeigentümer, männlich und damit das Bürgerrecht und Wahlrecht besaß. Der Demos bezeichnet ein Verwaltungsbezirk. Die attische Demokratie war keine Volksherrschaft im modernen Sinne, sondern eine Herrschaft der vielen männlichen Grundeigentümer in den Wahlbezirken. Grundeigentum war weder käuflich noch verkäuflich. Nicht an eine Handelstätigkeit oder Gewerbetätigkeit oder derartigen Eigentumsarten gebunden. sondern an familiäres Grundeigentum, das die Grundlage für die vorherrschende Hauswirtschaft war.

Die klassische attische Demokratie bestand von ihrer Gründung 508/507 v.Chr. bis zu ihrer gewaltsamen Abschaffung 322 v.Chr. für insgesamt etwa 180 Jahre, allerdings mit zwei kurzen, aber bedeutenden oligarchischen Unterbrechungen. Ihr gingen etwa 200 Jahre Oligarchie und eine davor liegende, undefinierte Periode der Monarchie voraus.

Die antike politische Literatur hat die Herrschaft am Grad der Machtentfaltung und des Machtpotentials der verschiedenen Gruppen der Grundeigentümer des Stadtstaates beurteilt und zur Rechtfertigung das Allgemeinwohl des Stadtstaates herangezogen. Aristoteles unterschied Herrschaft im Stadtstaat an der Zahl der Herrschenden und an ihrer moralischen Güte, dem Gesamtwohl des Stadtstaates zu dienen. In dieser Hinsicht unterschied er die Herrschaft des Einzelnen in Tyrannei und Monarchie; hinsichtlich Einiger in Oligarchie und Aristokratie und hinsichtlich der Vielen in Demokratie und und Politie, wobei die letzteren Herrschaftsformen (Monarchie, Aristokratie und Politie) ein „gutes Leben“ für die Bürger Athens bedeuten sollten. Demokratie der vielen Grundeigentümer, so Aristoteles, habe allein die Präferenzen der Vielen vor Augen und sei insoweit für das Wohl der Polis von Nachteil. Anders hingegen jene Politik, die das Gute vor dem Eigennutz bevorzuge. Diese Politik nennt er Politie. Politik bedeutete für Aristoteles immer moral-ethische Herrschaftsausübung, bewertet nach dem Kriterium des „guten Lebens“ resp. „schlechten Lebens“ sowohl für einzelne Bürger als auch für das Allgemeinwohl der Bürger. Das Allgemeinwohl lag in der Stärkung des Grundeigentums, in der Mehrung des ökonomischen Wohlstandes der Hauswirtschaft und der politischen Stabilität. Während Aristoteles die Politie als höchste Herrschaftsform des Stadtstaates bewertet, wertet Platon die Herrschaft der ökonomisch und moralisch „Edlen“ oder „Hervorragenden“, jenen aus der Aristokratie stammenden Bürgerschaft als die beste.

Der englische Parlamentarismus des 16. Jahrhunderts stellt eine Abkehr vom attischen System direkter und souveräner Beteiligung der zum Demos gehörenden Bürgerschaft insoweit dar, als er das Prinzip der Repräsentation durch Wahlrecht einführt. Dieses parlamentarische System unterscheidet sich auch von den verschieden Arten eines Wahl – Rätesystems italienischer Republiken und Stadtstaaten des Spätmittelalters und der Renaissance, weil es Gesetzgebungsfunktion beinhaltete. Der englische Parlamentarismus war der politische Angriff auf die aristokratische und feudale Herrschaft und Ordnung und auf die sie unterstützende politische Macht der Monarchie. Dieser Erfolg war insoweit erfolgreich nach Jahrzehnte langer kriegerischer Auseinandersetzung und Klassenkampf, weil im Zuge der Entwicklung englischer imperialer Seemacht die Bourgeoisie des Fernhandels und mit ihr der Handelskapitalismus beträchtlichen geldpolitischen Einfluss gewann und eine Transformation sozialer und wirtschaftlicher Verhältnisse bewirkte, die das „Ancien Regime“ zerstörte.

Die Struktur des Parlaments bestand aus drei Institutionen. Zum einen aus dem Unterhaus, dessen Mitglieder per Zensuswahlrecht nach Einkommen als Repräsentanten der englischen und später (vor dem allgemeinen Wahlrecht) britischen Bourgeoise ( Gentry, Citiziens und Yeomen) gewählt wurden, und aus dem Oberhaus, dem Haus der Lords, dessen Mitglieder vom Monarchen eingesetzt wurden und die zuerst aristokratische Grundeigentümer und Grundrentenbezieher waren. In der Institution des King-in-Parliament übte der Monarch mitsamt des königlichen Verwaltungsapparat Exekutivfunktion aus.

Dieser Parlamentarismus drückte eine geteilte und getrennte Machtkonstellation ( eine praktische und institutionelle Form von „Gewaltenteilung“ oder „Gewaltentrennung“ in der Form klassenpolitischer Unterschiede) der englisch-britischen Gesellschaft aus. Dieses System behielt seine Einheit dadurch, dass das englisch-britische Recht eine Konklusion der von allen drei Körperschaften beschlossenen Gesetze darstellt. Eine Verfassung oder einen Werte-Kodex kennt das englisch-britische Recht nicht. Die wichtigsten Rechte des Unterhauses waren das Steuerrecht, genauer gesagt, das Bewilligungsrecht der königlichen Steuererhebung, das Recht auf Mitwirkung an der Gesetzgebung und das Eigentumsrecht. Im Zuge des Industriekapitalismus und der Einführung des allgemeinen Wahlrechts fiel die Institution des „King-in-Parliament“ mit seiner exekutiven Funktion in die Bedeutungslosigkeit, in der der Monarch traditionsgemäß nur noch die Regierungserklärung gewählten Regierung verkündet.

Eigentümer von kapitallosen Grundrenten und Kapitaleigentümer beherrschten den Nationalstaat Großbritannien.

Diese elitär-demokratische Struktur ist die historische Grundlage, auf der John Locke die Idee des Liberalismus entwarf, deren Kern die Vorstellung von der „Volkssouveränität“ ist, die ihrerseits den Universalismus der „Menschenrechte“ begründet. Beide Ideen sind die Kernelemente einer liberalen Demokratie. Über dem Volke herrsche kein anderer Souverän. Wenn das „Volk“ souverän ist, dann habe ein jeder Bürger (Kant spricht auch von Weltbürger) unveräußerliche Menschenrechte und staatliche Grundrechte. Darin besteht die moralethische und ideologische Grundlage parlamentarischer und repräsentativer Demokratie. Die Elemente liberaler Demokratie – Gewaltenteilung, individuelle Freiheitsrechte (insbesondere das Eigentumsrecht resp an den Produktionsmitteln), unabhängige Berufsgerichte und Rechtsstaatlichkeit – sind rechtsformale Elemente, die wenig über die realen ökonomischen, politischen und sozialen Machtstrukturen aussagen. Die bürgerlichen Erfinder und Bauherren dieses Systems einer „defekte“ Demokratie beherrschten bis zum Anfang des 19.Jahrhunderts die Geschicke des bürgerlichen Staates. Die liberale Ideologie von der Volkssouveränität und den Menschenrechten, von der neutralen und abgehobenen Sphäre des Rechtsstaates hat es in der politischen Praxis nichtgegeben. Sie war und ist Propaganda zum Zwecke der Rechtfertigung partikularer Interessen und Politik.

Mit der Einführung des allgemeinen und gleichen Wahlrechts kann man von einer indirekten und repräsentativen Demokratie sprechen. Erst zu Beginn der 20.Jahrhunderts bis zum Ende des II.Weltkrieges führten die Verfassungen das allgemeine und gleiche Wahlrecht nach und nach in Europa und den USA ein. (USA 1920, Deutschland 1918/1949, GB 1928, Spanien 1931/1977, Italien 1946) Das Frauenwahlrecht wurde in manchen Staaten nicht allen Frauen gleichzeitig gewährt. Anfangs gab es häufig Einschränkungen durch Altersgrenzen, Besitz oder Bildungsniveau) Mit der Entstehung von sogenannten Klassenparteien der Arbeiterbewegung und des Kapitals seit Mitte des 19.Jahrhunderts gab es in Europa einen demokratischen Klassenkampf, den die Parteien der Arbeiterklasse sowohl aufgrund eigener ideologischer Differenzen als auch ideologischer und praktischer Abkehr, die sozialen Interessen ihrer Wählerschaft in den Vordergrund zu stellen, als auch durch Parteiverbote und durch politische Unterdrückung verloren. In einer verfassungsgebundenen Rechtsethik menschlicher Individualität, wie z.B. die „die Würde des Menschen ist unantastbar“, die „universale Einzelheit“ zur Grundlage der Verfassung macht, springt die Unvereinbarkeit von Einzelheit (Individuum) und Allgemeinheit (Volk) ins Bewusstsein. Diese Unvereinbarkeit zieht eine ideologische „Brandmauer“ gegen die Feinde der liberalen Demokratie. Eine von Brandmauern umschlossene liberale repräsentative parlamentarische Demokratie wird zu einer illusionären und wechselt nach und nach zu einer autoritären Demokratie oder in eine Form „autoritärer Staatsauffassung“ (Marcuse) – zumal dann, wenn liberale Politik zunehmend offensichtlich nicht mehr die Interessen der Mehrheit der Bevölkerung vertritt, sondern die Interessen einer Minderheit wie die der Interessen des Privatkapitals.

Ein Gedanke zu „Demokratie und Macht“

  1. Die Brandmauer steht zum Schutz der „Freiheit“, die den ideologischen
    Beton für das dahinter stehende zentrale und universelle Recht auf
    Eigentum an Produktionsmitteln liefert. Jede Bestrebung von
    Vereinigungen, die dieses Recht antasten sind von der demokratischen
    Teilhabe ausgeschlossen, jedenfalls dann, wenn sie eine wesentliche
    Bedeutung gewinnen . Insoweit haben die Brandmauern die gleiche Funktion
    wie die Einschränkung des Wahlrechts in der Antike auf die Grundeigentümer.

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