Der Einzelne, der isoliert Einzelne und der Einzige

„Ich? Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, was das heißt?“

aus: Das Blut Buchen Fest von Martin Mosebach

Max Stirner (der Einzige) beantwortet diese Frage:

„Ich war verächtlich, weil Ich Mein besseres Selbst außer Mir suchte;

Ich war das Unmenschliche, weil ich vom Menschlichen träumte;

(…)

Ich bin das Unmenschliche nur gewesen, bin es nicht mehr, bin das

Einzige!“ 

(in Karl Marx, Deutsche Ideologie, MEW Bd.3, S.418)

Johann Caspar Schmidt (1806 – 1856), genannt Max Stirner, hat es in seinem Werk „Der Einzige und sein Eigentum“ getan. Seine Ansichten stehen in der Tradition einer Subjekttheorie von R. Descartes bis G.W.F. Hegel. Stirner argumentiert hegelianisch und radikalisiert zudem J.G. Fichtes cartesianisch – rationalistisches Konzept von einem „Ich“ als reine Tätigkeit des Selbstvollzugs.

In der Tradition bürgerlicher Aufklärung stehend, wird das „Ich“ anthropologisch in seiner Einmaligkeit (Individualität) begriffen ohne Verhältnis zum Anderen. Ethisch sieht Stirner das „Ich“ als etwas substantiell Unbedingtes, als ein Neutrum an, als das Einzige, Göttliche, dessen Wesen Freiheit ist. Mit dieser Sichtweise steht er in Opposition zu Kant und Hume, die das „Ich“ als ein funktional bestimmbares Ich begreifen.

Sozialphilosophisch spielt die Stabilität des Ichs gegenüber dem Wandel sozialer Verhältnisse und Erwartungen bei Stirner eine wichtige Rolle, worauf noch eingegangen wird.

Das autokratische Ich und seine Ressentiments

       oder: die „Entleerung“ der Gedanken 

Hegels Diktum, dass im Christentum „das Geistige so zur besonderen Gestalt, zum Individuum gemacht“ wurde, nimmt Stirner wieder in seiner Argumentation auf.

Im „Altertum“ habe der Mensch seine Kindheitsphase durchlebt und sein „Ich“ (Selbstbewusstsein) noch nicht herausgebildet. Dort sei er noch unfrei und würdelos. Wie „Neger“ (Stirner) sei er von seinen Bedürfnissen und den Dingen bestimmt. In seinen Jugendjahren sei der Mensch zu einem Individuum gereift. In dieser „Mongolenhaftigkeit“ (Stirner – ein von Hegel übernommener Begriff) sei das Individuum durch „Gedanken“ anderer geprägt worden. So ließ die „Geistesherrschaft“ des Katholizismus z.B. , die „mittelaltrige Hierarchie“ des Geistes, „die Barbarei des Profanen unbezwungen neben sich hergehen.“ Erst im Zuge der Reformation habe das Individuum eine weitere Stufe der geistigen „Himmelsleiter“ erklommen. In der französischen Revolution noch eine weitere Stufe. Dort sei der abstrakte Gedanke zur Herrschaft gekommen und in der Staatsverfassung verankert worden.

Stirner stellt ein in der Aufklärung probates dreistufiges  Ordnungsmodell der „Ich – Werdung“ vor.

Aus der Tierhaftigkeit des Zoon politikon habe sich der (Einzelne) Mensch zu einem Individuum entwickelt, das sich seiner Individualität bewusst geworden sei. Erst das individuelle „Ich“ , der „isoliert Einzelne“, besitzt  die Potentialität und die geistige Herrschaft über die Dinge, die er zu seinem „Eigentum“ machen könne, und sich selbst. Voraussetzung aber sei, dass es zuvor „die Welt der Dinge“ (die Gedankenwelt) „vernichtet“ habe.

„Ich bin der Eigner der Welt der Dinge und Ich bin der Eigner der Welt der Gedanken.“ (Stirner in: Karl Marx, Deutsche Ideologie, MEW Bd.3,S.146)

Rüdiger Safranski schreibt, wie Stirners Werk rezipiert wurde. G.Simmel habe von einer „merkwürdigen Art des Individualismus“ gesprochen. Carl Schmitt von einer „Heimsuchung“. Nietzsche habe befürchtet, sein philosophisches Oeuvre werde durch Stirner als Plagiat enthüllt. Peter Sloterdijk lobt Stirner über alle Maßen, weil dieser zu den Urvätern zähle, die eine „Ökonomie des Geistes“ heraufbeschwören. So Sloterdijk auf einem Kongress zum Thema „Digitale Intelligenz und die Ökonomie des Geistes“. 

Der junge Marx, dessen Freund Friedrich Engels wie Stirner Mitglied des Debattierclubs „Freiheit“ vor Erscheinen Stirners Buch teilnahm, setzt sich ausführlich in der „Deutschen Ideologie“ Satz für Satz kritisch mit Stirners „Ökonomie des Geistes“ auseinander und hebt die ideologische Radikalisierung des deutschen Liberalismus gegenüber dem „wirklichen Liberalismus“ der englischen Schule hervor.

Stirner weitet, „machiniert“ so Marx, Hegels Diktum zu einem weiteren Hirngespinst aus. Was Hegel objektivistisch „Weltgeist“ genannt hat, der Physik und Geist dialektisch zu verbinden sucht, holt Stirner ins Subjekt zurück. 

Wie Ich Mich hinter den Dingen finde, und zwar als Geist, so muss Ich Mich später auch hinter den Gedanken finden, nämlich als ihr Schöpfer und Eigner. (…) Die Gedanken waren für sich selbst leibhaftig geworden, waren Gespenster, wie Gott, Kaiser, Papst, Vaterland usw. Zerstöre Ich ihre Leibhaftigkeit, so nehme Ich sie in die Meinige zurück und sage: Ich allein bin leibhaftig. Und nun nehme Ich die Welt als das, was sie Mir ist, als die Meinige, als Mein Eigentum: Ich beziehe alles auf mich.“ 

(Max Stirner, Der Einzige und sein Eigenthum, 1844; zit. aus Hans G. Helms, Die Ideologie der anonymen Gesellschaft, DuMont 1966, S.62) 

Das einzelne Ich soll selbst der Gott und Schöpfer der (Gedanken)Welt sein. Das Einzige (was zählt) bin ICH. Es gibt also zwei ICHS – das leibhaftige Ich, das die Gedanken der anderen sinnlich aufnimmt, und das geistige Ich, die Essenz des menschlichen Individuums. Und es gibt zwei menschliche Individuen: der wirkliche leibhaftige Mensch und der menschliche Geist. Das Ego. Stirner, der der Metaphysik den Kampf angesagt hat, verwickelt sich selbst im metaphysischen Begriffschaos. Eine Gesellschaft, die sich als ein Sammelsurium einzigartiger Egos begreift, hat Hans G Helms in seinem hervorragenden Buch 1966 als eine „anonyme Gesellschaft“ beschrieben. Nicht nur im Neusprech der „Fake News“ der relativen und subjektiven Wahrnehmung, auch in den technologischen Utopien der „Ökonomie des Geistes“ eines digitalen Kapitalismus, die sich Kapitalistenhirne ausgedacht haben, findet man diese Gedanken. Auch in der Ideologie des Faschismus, in der die „Vorsehung“ des wahren Führers, des politischen und des persönlichen, findet sich dieser Gedanke wieder. Hat Stirner die Bildung von Kadern etwa nicht ausdrücklich verworfen? Soll der Einzige sich einer Partei anschließen? „Eben indem man sich ihnen anschließt und in ihren Kreis eintritt, knüpft man einen Verein mit ihnen, der so weit dauert, als Partei und Ich ein und dasselbe Ziel verfolgen … Die Partei hat nichts Bindendes für Mich und Ich respektiere sie nicht.“ (Stirner, Der Einzige S.197 zitiert nach: Helms, S.133) So explodiert auf Versammlungen die aufgestauchte Lebenskraft und der Wille zur Macht im „Jauchzen“ (Stirner) und Jubelschrei der gleich empfindenden Egos.         

Nach Stirner unterliegen Gedanken keiner methodischen Überprüfung anhand von Parametern, sondern müssen „vernichtet“ werden, weil sie das Geistesgut anderer sind, die nicht Gleiche sind. Bei dieser Entleerung (Stirner ist kein Nihilist) durch den Einzigen steht das „Ich“ nicht mehr in einem Verhältnis zu einem anderen Ich. Gedanken anderer begrenzen die Freiheit des Einzelnen. Sie können nicht Mein Eigentum sein. Die höchste Form der Freiheit besteht in dieser „Entleerung“ fremden Gedankengutes.

In der „Deutschen Ideologie“ wendet sich der junge Marx gegen diese „Robinsonade“ . Stets seien Individuen von sich ausgegangen, „aber da sie nicht einzig in dem Sinne waren, dass sie keine Beziehung zueinander nötig gehabt hätten, da ihre Bedürfnisse, also die Natur, und die Weise, sie zu befriedigen, sie aufeinander bezog (Geschlechterverhältnis, Austausch, Teilung der Arbeit) so mussten sie in Verhältnisse treten, da sie ferner nicht als reine Ichs, sondern als Individuen auf einer bestimmten Entwicklungsstufe ihrer Produktivkräfte und Bedürfnisse in Verkehr traten, in einen Verkehr, der seinerseits wieder die Produktion und die Bedürfnisse bestimmt, so war es eben das persönliche individuelle Verhalten der Individuen, ihr Verhalten als Individuen untereinander, das die bestehenden Verhältnisse schuf und täglich schafft.(Marx, Deutsche Ideologie, MEW Bd.3, S.423)     

Eine verkrachte Existenz und egoistische Essenz

Nach Stirner ist das Ich des „Einzigen“ eine existierende anthropologische Entität. Das Ich ist das wesentliche Kernstück, die Essenz, eines menschlichen Individuums, soweit es sich als Selbstbewusstsein und Schöpfer seiner selbst versteht, wenn es die „geistige Herrschaft“ über die Welt der Dinge, über die Natur, erlangen will. „Frei“ ist es, wenn es die alte Welt zerstören will, um eine eigene neu aufzubauen. Stirner ist ein radikaler Egoist.

Der „isoliert Einzelne“ (Karl Marx) als Resultat funktionierender Marktwirtschaft „existiert“ im „Tempel seines Geistes“ (Ayran Rand). Rand (1905-1982) – ich verstehe sie als Epigone Stirners – schreibt: „Zivilisation ist der Fortschritt der Zurückgezogenheit. Des Wilden gesamte Existenz ist öffentlich, geregelt durch Stammesgesetze. Zivilisation ist die Entwicklung hin zur Befreiung des Menschen von seinen Mitmenschen.“ (siehe Zitatensammlung zu A.Rand im Internet) Sie bilden die Masse (ahd. massa = Klumpen), in der „jeder wie der andere und keiner wie er selbst ist.“ (Heidegger) Das Selbstsein des Einzelnen, worin seine Einzigartigkeit besteht, „verleiht eine ungeheure Macht des Seins“, so Ernst Jünger in „Stahlgewitter“ der Geschütze, wenn er eine Menschengruppe mit dem Maschinengewehr niedermäht. Die „Masse“ ist ein Sammelsurium von Individuen, eine kollektive Gemeinschaft, in der das Ich samt seiner individuellen Einmaligkeit verschwindet. Im „Tempel des Geistes“ schließt der „Einzigartige“, der Leviathan der Psyche und Monster der Ausschließung, andere Individuen aus seiner gesamten Weltvorstellung aus. Der Feind dieser Ideologie der Ausschließung ist das Kollektiv  und seine Organisation, unter der Voraussetzung, dass es seinen Macht- und Wertvorstellungen widerspricht. Denn Staatlichkeit wird dann benötigt, wenn das Eigentum und seine Freiheit in Bedrängnis gerät. Dann muss ein staatliches Gewaltmonopol für kriminelle Akte der Masse, von Fremden und für Individuen her, die die Freiheit der „Einzigartigen“, der privaten Eigentümer, bedrohen.  Vergesellschaftung widerspricht der Freiheit der Einzelnen und ist der Anfang vom Ende der Freiheit und des Eigentums (Abstraktum zu eigen= besitzt, beherrscht). 

Das Prinzip des liberalen Rechtsstaates sei deshalb, so von Hayek, „gleichbedeutend mit der Einschränkung des Bereichs der Gesetzgebung: es beschränkt sie auf jene Art allgemeiner Normen, die wir als formales Recht bezeichnen, während es eine Gesetzgebung ausschließt, die direkt bestimmte Individuen treffen…“ (von Hayek, Der Weg zur Knechtschaft,114)

Diese Vorstellungen eines radikalen Individualismus (ethisch: Egoismus) findet man im Neoliberalismus wieder. Die Ikone des Neoliberalismus, Friedrich A. Hayek, schlägt in die gleiche Kerbe, wenn er der Subjekttheorie des Individualismus den Mantel der Objektivität umhängt, das heißt, wenn dem Subjekt Objektivität zuspricht, indem er, von der naturgegebenen Freiheit des Individuums ausgehend, das Kollektiv und Organisationen des Kollektivs der individuellen Freiheit entgegensetzt. Ayran Rand hat ihren Liberalismus deshalb auch als „Objektivismus“ bezeichnet. Der Sozialismus ist von dieser Warte aus gesehen eine kollektivistische Idee, die der menschlichen Natur und damit der individuellen Freiheit widerspreche, so von Hayek. Die Idee des Nationalsozialismus entstamme daher aus dem Sozialismus. Was Ideologen des Faschismus vehement abstreiten werden, da für sie der Sozialismus ebenfalls ein zu bekämpfendes Kollektiv sei.

Die Essenz des Ichs, seine Freiheit, formt das Individuum. Ausdruck seiner Freiheit ist der Wille. War es bei einem Teil der deutschen Philosophen der Aufklärung noch der „freie Wille“ (Kant)- im Gegensatz zum englischen Liberalismus, der davon ausging, dass der Wille nicht frei sein könne – so wird der Wille seit Schopenhauer und Nietzsche zur Willensmacht oder zum Willen zur Macht. Im ontologisch universalen Sinne wird das Ich vom Individuum getrennt begriffen und zum Referenzpunkt seines Daseins gemacht. Diese Denkungsart ist eine totalitäre und undemokratische. 

Schon vor der us-amerikanischen Ikone stiehlt Max Stirner der Rand philosophisch die Schau. „Ich bin nicht Nichts im Sinne der Leerheit, sondern das schöpferische Nichts, das Nichts, aus welchem ich selbst als Schöpfer Alles schaffe. Fort denn mit jeder Sache, die nicht ganz und gar Meine Sache ist! (…) Sie ist das existentiell Konkrete, alles andere ist Schall und Rauch, auch wenn es Macht über mich beansprucht. Wir lassen uns von Begriffen, Ideen und den Mächten, die in ihrem Namen agieren, bezaubern. Deshalb weg damit.“ (Stirner, in: Safranski, Einzeln Sein, S. 124)

Dieser extreme, autokratische Individualismus rennt gegen die Mühlen jeglicher Art von Vergesellschaftung. „Der Einzige, wenn er zum Bewusstsein erwacht, findet sich in einem Netzwerk von solchen Begriffen gefangen, durch die er besonders heimtückisch vergesellschaftet wird, und dabei sein Bestes, die eigene Existenz, verfehlt.“ (Safranski, 125) Der Begriff Existenz in seiner traditionellen Form als Lebensbedingung erhält eine andere Konnotation, im Sinne einer Essenz, die in der subjektiven Freiheit des Einzelnen begründet liegt und seine Einzigartigkeit definiert. 

Johann Caspar Schmidt lebte in kleinbürgerlichen Verhältnissen. Von 1826 bis 1828 studierte Stirner in Berlin bei Hegel und Schleiermacher. 1839 wurde er Lehrer in einer Privatschule für höhere Töchter, nachdem er keine Anstellung an einer staatlichen Schule erhielt. Er nahm, wie schon erwähnt, an einem Debattierclub mit dem Namen „Freiheit“ teil, in dem er auch Friedrich Engels und Bruno Bauer kennenlernte. 1849 erschien sein Buch >Der Einzige und sein Eigentum< – das umgehend der Zensur zum Opfer fiel. Nach einer Woche aber wurde das Verbot wieder aufgehoben, nachdem er seine Anstellung als Lehrer aufgab. Stirner ging zwei Ehen ein. Durch Kommissionsgeschäfte geriet er ins Schuldgefängnis. Mit einem Milchbetrieb in Berlin ging er bankrott. Kurzum: Stirner war eine „verkrachte“ Existenz, die  sozialphilosophisch ihren Halt in ihrem eigentlichen Wesen fand, als Schöpfer seiner eigenen Welt.

Karl Marx und Friedrich Engels beschlossen 1845 gemeinsam eine Kritik der nachhegelschen deutschen Philosophie zu schreiben, wodurch sie sich vom Hegelianismus lossagten. Marx diagnostiziert in diesem Zusammenhang, der deutsche Liberalismus – schon immer mit völkischen und antisemitischen Einsprengseln verbunden – sei eine „Schwärmerei“ und eine Ideologie, die „über dem wirklichen Liberalismus“ in der realen Welt des Kapitalismus und der Marktwirtschaft schwebe. Es sei leicht, den Inhalt des wirklichen Liberalismus in reine Begriffsbestimmungen, in „Vernunfterkenntnisse zu verwandeln.“ (Marx/Engels in: MEW Bd.3, S. 180) 

Joseph Vogl hat auf die Ohnmachtsgefühle, den Existenzneid und das „Nein zur Außenwelt“ hingewiesen, die dem leibhaftigen Ego bei Vernichtung seiner Machtgefühle und der Angst befällt, wenn seine Lebensbedingungen in eine schiefe Lage geraten. (Rede „Macht des Ressentiment“ vom 8.5.2022 in Berlin)

Unter sozialpsychologischem Aspekt des Ressentiments scheint Stirners Introspektion die eines verkrachten Egoisten, der seinen Status in der bürgerlichen Gesellschaft neu justieren möchte. Der isoliert Einzelne ist ein „Menschenschlag“, der „nicht bloß mit geschäftlichen Talenten, sondern als überaus passioniertes Wesen auf die Welt gekommen ist.“ (Vogl) Es ist der Typus jenes Bürgers, der sich auf den Marktplätzen um Wettbewerbsvorteile und Verdrängungschancen kümmert. Aber – wenn sie scheitern, brechen pure Ressentiments hervor, die von der Art sind, dass es stets die anderen sind, die „meinem“ Glück im Wege stehen. Seien es Menschen anderer „Rasse“, anderer Ethnien, anderer Kulturen, der Pöbel, schlicht die Masse oder das Böse. Angst und Aggression sind die Folgen. Wenn eine persönliche, soziale oder ökonomische Krise „mein“ Ich unerbittlich ergreift, zerplatzt die Harmonie des Liberalismus und Ressentiments sind zur Stelle, die ihre ideologischen Quellen von irgendwoher nehmen (Nationalismus, Rassismus, Religion u.a.m.). Sollte in harmonischen Zeiten der Staat ein „Nachtwächter-Dasein“ fristen, so in Krisenzeiten mit aller Kraft und Gewalt „meine“ bürgerliche Freiheit schützen und verteidigen. Der Typus eines „autoritären Liberalismus“ (Vogl) ist im Sinne des Einzigen geboten.    

Allen Formen liberaler Demokratie und liberalen Staatsverständnisses in einer kapitalistischen Marktgesellschaft liegt die Erfahrung und die Überzeugung zugrunde, dass der Staat von Individuen begründet und gebildet worden ist, so zusagen ein „Aggregat der Individuen“ (von Hayek) sei. Der Staat „freier Bürger“ sei Mittel zum Zweck, die Interessen der Privateigentümer und Wohlhabenden zu fördern und und das System der freien Marktwirtschaft politisch und rechtlich zu schützen und zu stabilisieren. „Ansprüche der Individuen sind immer ein Ergebnis des händlerischen Geistes. Die Ideen von 1789 – Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit- sind charakteristische Händlerideale, deren einziger Zweck darin besteht, Einzelpersonen gewisse Vorteile zuzuschanzen.“ (von Hayek, Der Weg zur  Knechtschaft, OLZOG Verlag 2007, S.213)

 Die Verfasser liberaler Staatsverfassungen und Gründer liberaler Demokratien (USA, England, Frankreich) waren eben solche, die eine angebotsorientierte Händlertätigkeit ausübten, Sklaverei für sich in Anspruch nahmen oder ganz allgemein befürworteten und Nationalisten waren, oder sich mit ihr ideologisch identifizierten. Obwohl alle Individuen im bürgerlich-liberalen Rechts- und Nationalstaat als Personen rechtlich gleich gestellt werden, herrscht in einem kapitalistischen Produktionssystem sozial und strukturell Ungleichheit zwischen Kapitaleigentum und Lohnarbeit, die durch das verfassungsmäßige Recht eines zu privaten Zwecken verwendbaren Eigentums an Produktionsmitteln hervorgerufen wird. Das formale Recht auf Eigentum ( eingeschlossen das Recht an den Produktionsmitteln) schützt strukturelle Ungleichheit

Der bürgerliche Nationalstaat hat unterschiedliche Formen von Demokratien als Regierungsformen ausgebildet. Das sich im rechtspolitischen Sinne liberal verstehende, meist aus dem Mittelstand kommende Bürgertum hat sich dann nicht gescheut, sich mit Ideologien eines völkischen Nationalismus gemein zu machen, wenn es galt politisch eine soziale und ökonomische Krise zu bewältigen. Die (liberale) Demokratie, so von Hayek, habe den Zweck, die widerstrebenden ökonomischen Interessen ideologisch und sozialpolitisch in Schach zu halten. Kann sie das nicht mehr, dann sei es das oberste Interesse einer bürgerlichen Gesellschaft das System des freien Marktes und damit die Freiheit des agierenden Individuums zu retten und zu stabilisieren, wenn nötig mit Staatsgewalt. So verloren die liberalen Parteien ihre bürgerliche Wählerschaft ab 1930 fast völlig. Der Stimmenanteil liberaler Parteien betrug 1920 noch 22,4%, ab 1930 ging er auf 2% zurück. Auch die liberalen Parteiungen in Deutschland von der „Nationalen Partei“ über die „Fortschrittliche Volkspartei“, des „Nationalsozialen Vereins“ unter der Leitung von Fr. Naumann und der „Deutschen Volkspartei“ bis zur FDP von heute waren Parteien des Großbürgertums oder des bürgerlichen Mittelstandes. Der Liberalismus ist eine Partei des Marktes, des Kapitals und beherrscht heute alle im Parlament vertretenden Parteien.     

Im Gegensatz zum Kapital, das seine Macht im Privateigentum unterdrückerisch zum Ausdruck bringt, und zur Lohnarbeit, die sich  in Gewerkschaften organisieren kann, hat der Mittelstand nichts. Der Mittelstand hat nur die Ideologie. Stirners Philosophie stellt sich dar als eine Mythologie, in der die Negation der Geschichte und ihrer Zusammenhänge wie Kausalität ausradiert sind und ideologisch das Autoritäre und Autokratische gefeiert wird.   

Metaphysik der Sitten, Teil 2

Vielen Dank Matthias für die erhellenden und kritischen Einwände in deinem Kommentar zum Teil 1.

In den Paragraphen § 15 und 16 der Rechtslehre setzt sich Kant mit der Kolonialisierung auseinander. Schon in der Überschrift des § 15 unterscheidet Kant zwei Zustände: die bürgerliche Verfassung und den Naturzustand.

Der Begriff Naturzustand, ein gängiger Begriff bürgerlicher Konzepte eines durch Vernunft gesteuerten Naturrechts, um die Besonderheit dieser Gesellschaftsform hervorzuheben, definiert einen staatenlosen Zustand menschlicher Beziehungen. In solchen Zuständen leben „Wilde“ in Völkerschaften oder Sippenverbänden. Verglichen mit dem bürgerlichen Staatszustand einer Verfassung, die die individuellen Rechte der Bürger regelt, herrschen dort Bräuche, die die Beziehungen der Wilden innerhalb der Existenzbedingungen ihrer Umwelt regeln. Der Begriff „Wilde“ bezeichnet unzivilisierte Menschen. Das griechische Altertum hatte solche Menschen Barbaren genannt. 

Im § 15 der Rechtslehre unterscheidet Kant die „Wilden“ vom „Wir“, die weißen Europäer und Eroberer. „Wir sollten nicht befugt sein… Kolonien zu errichten und so Eigentümer ihres Bodens zu werden, und ohne Rücksicht auf ihren ersten Besitz,Gebrauch von unserer Überlegenheit (!!!) zu machen…“ (Kant, Metaphysik der Sitten, Theorie-Werkausgabe Suhrkamp Bd. 8, S. 377) Grundsätzlich widerspricht eine gewaltsame und betrügerische Erwerbung von Kolonien moralisch-ethischen Prinzipien eines kategorischen Imperativs. „Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie zu einem allgemeinen Gesetz werde.“ 

Aus moralisch-ethischer Sicht der reinen Vernunft sei „diese Art der Erwerbung des Bodens also verwerflich.“ (377) und ungerecht. Zudem herrsche im Naturzustand keine bürgerliche Rechtskultur der „Vernunfttitel der Erwerbung, die nur in der Idee einer a priori vereinigten Willens aller liegen kann.“ (378) 

Unter der Bedingung von Naturzuständen gebe es nur „empirische Titel der Erwerbung die auf ursprüngliche Gemeinschaft des Bodens gegründete physische Besitznehmung … die den Satz gründet: >>was ich (!) nach Gesetzen der äußeren Freiheit in meine Gewalt bringe, und will, es soll mein sein, das wird mein>>.“ (374) Dieser empirischen Erwerbung stünde indes der „Vernunfttitel der Erwerbung“ entgegen, der „nur in der Idee eines a priori vereinigten (notwendig zu vereinigenden)Willens aller liegen“ könne. (378) Der Vernunfttitel der Erwerbung heißt Eigentum. Eigentum wird aus der Freiheit des Vernunftvermögens des Ichs generiert, dem die Idee eines a priori vereinigten Willens mittels eines Gesellschaftsvertrages zugrunde liegt, aber nicht, wie es die empirische Philosophie versucht hat, aus der Arbeit des Ichs. Vernunft ist ein Denkvermögen, das im Unterschied zum Verstand, der sich mit empirischen Dingen auseinandersetzt, so Kants, apriorische Kategorien zu setzen imstande ist, die bar jeder Erfahrung völlig abstrakter „Natur“ sind. „Wilde“ sind deshalb wild, weil sie sich im Denken völlig von der Erfahrung leiten lassen und so in ihrem Wesen „unmündig“ und „unvernünftig“ sind. Sie leben in keinem bürgerlichen Rechtsverhältnis, das Mein und Dein unterscheiden kann. „Das austeilende Gesetz des Mein und Dein eines jeden am Boden kann, nach dem Axiom der äußeren Freiheit, nicht anders als aus einem ursprünglich und a priori vereinigten Willen (der dieser Vereinigung keinen rechtlichen Akt voraussetzt), mithin nur im  bürgerlichen Zustande hervorgehen, der allein, was recht, was rechtlich und was Rechtens ist, bestimmt.“ (§16, 378)

Wilde können zwar Besitzer des Bodens nach dem Naturgesetz der äußeren Freiheit sein, aber eben keine Eigentümer. „Nur in einer bürgerlichen Verfassung kann etwas peremtorisch … erworben werden.“ Die Besitzerwerbung kann nur in einem bürgerlich verfassten Verfahren „aufgehoben“ werden. Kolonien ohne dieses Verfahren auf dem Besitztum jener Völker zu errichten, deren Nachbarn „wir“ nicht per Zufall, sondern aus eigenem feien Willen geworden sind und die in einem Naturzustand leben, sei Unrecht.

Doch – da gibt es eine Möglichkeit. Im Naturzustand können Kolonien „provisorisch“ nach dem Gesetz der äußeren Erwerbung“ des Bodens errichtet werden. Eine solche provisorische Erwerbung sei rechtsphilosophisch ein „Akt der Besitznehmung und Zueignung (!!), ob er gleich nur einseitig ist, als gültig anzuerkennen, mithin eine provisorische Erwerbung des Bodens, mit allen ihren rechtlichen Folgen, möglich.“ (§16, 378) Welch ein Vokabular! Kolonisation kann doch unter gewissen Bedingungen in Form von Zueignung geschehen. Kant führt in diesem Zusammenhang das Argument der „Unbestimmtheit“ an, also die Frage, wo sind etwa die Grenzen (Quantität) oder wie ist die Beschaffenheit des Bodens (Qualität) des „ersten Besitzes“ der Wilden?

Die Universalität dieser idealistischen und bürgerlichen Rechtslehre liegt in der spekulativen Verallgemeinerung einer historisch gegebenen Besonderheit, der bürgerlichen Gesellschaft, die zu einer guten, wahren und aus der Vernunft geborenen unwandelbaren Rechtskultur hochstilisiert wird. Die bürgerliche Gesellschaft in ihren ökonomischen, rechtspolitischen und politischen Strukturen wird zum Endzustand menschlicher Entwicklung erklärt. Der bürgerliche Humanismus baut auf einem egozentristischen Menschenbild auf. Im bürgerlichen Zustand seiner Existenz kommt der Einzelne seinem wahren Ich der Selbstbestimmung, der Losgelöstheit seiner eigentlichen geistigen Natur von den empirischen Bedingungen seiner Existenz am nächsten. Im Recht findet er seine Würde.

Die Konsequenz dieser liberalen Sicht ist die wertende Einteilung und Abstufung der Menschen, die im Naturzustand leben, und ihrer Kulturen. Die Begriffe Wilde, Rasse, Unfreie, Unmündige etc. entwerten nicht nur im Allgemeinen die Völkerschaften, Sippen und Kulturen, sondern auch jeden Einzelnen, der kein Bürger ist. Die bürgerliche Gesellschaft und ihre Strukturen stellt die Endphase humaner Entwicklung dar, in der das Ich sich, in Abgrenzung von anderen, selbstbestimmt leben kann.

„Die bürgerliche Ratio muss Universalität beanspruchen und zugleich zu deren Beschränkung entfalten. Wie im Tausch jeder das Seine bekommt und doch das soziale Unrecht sich ergibt, so ist auch die Reflexionsform der Tauschwirtschaft die herrschende Vernunft, gerecht, allgemein und doch partikularistisch, das Instrument des Privilegs der Gleichheit.“ (Horkheimer und Adorno, Dialektik der Aufklärung)        

In diesem Sinne ist der bürgerliche Liberalismus eine Ideologie mit Ewigkeitsanspruch aus Vernunftgründen.

Die bürgerliche Kultfigur hat in der philosophischen Ideologie verschiedene geistige Blüten im 19 und 20. Jahrhundert hervorgebracht. Besonders in der „Deutschen Ideologie“. Um Freiheit und Eigentum drehen sich auch hier die Gedankenwelten des isolierten Einzelnen im Selbstbezug.

Metaphysik der Sitten

Der vernünftige, Geist beseelte, daher autonom und frei handelnde Einzelne ist die Kultfigur des Bürgertums. Sie ist die Grundlage bürgerlicher Rechtsphilosophie und  bürgerlichen Privatrechts, das die Rechtsfigur der Person ins Zentrum stellt. Die Privatperson ist eine vom realen Menschen abstrahierende juristische Entität, der, für eine Marktwirtschaft notwenig, Gleichwertigkeit und Entscheidungsfreiheit zugesprochen wird.

Dem Menschen hinter dieser historisch gewordenen Kultfigur werden, philosophisch – anthropologisch betrachtet, von Natur aus sowohl ein Vernunftvermögen als auch ein Begehrungsvermögen zugesprochen. Beide Vermögen stehen im  Widerstreit: Der Grund dieses Widerstreits liege in der Zerrissenheit der menschlichen Natur. Aus der christlichen Tradition kommend, ist die eine Natur des Menschen eine wankelmütige, ja oft eine tierhafte, den materiellen Bedürfnissen der „Nahrung und des Schutzes“ (Kant) folgende, daher triebhafte; die andere Natur des Menschen hingegen sei genau das Gegenteil. Gerade der Geist des Menschen adle ihn und bestimme seine Würde (gegenüber anderen Lebewesen) und seinen Wert. Diese Hervorhebung vor der materiellen Natur, die ihn zum König derselben mache, beansprucht universale Geltung. Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland lautet demgemäß der 1. Artikel: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Aus Erfahrung weiß ein jeder, auch in der bürgerlichen Gesellschaft, dass der Wert des Menschen tagtäglich „antastbar“ ist. Auch der im Artikel angesprochene Mensch ist nicht der reale einzelne Mensch, sondern ein Ideal vom Menschen.  

Immanuel Kant schreibt in seiner >Metaphysik der Sitten< :

„Der Geselle bei einem Kaufmann oder bei einem Handwerker; der Dienstbote (nicht der im Dienste des Staates steht); der Unmündige; alle Frauenzimmer, und überhaupt jedermann, der nicht nach eigenem Betrieb, sondern nach Verfügung anderer (außer der des Staates), genötigt ist, seine Existenz (Nahrung und Schutz) zu erhalten, entbehrt der bürgerlichen Persönlichkeit, und seine Existenz ist gleichsam nur Inhärenz.“ (433 Band 8 Werkausgabe suhrkamp 1968) Hier „anarten“ (Kant) nicht zwei „Menschenarten“, ein Ausdruck, den Kant in seiner Rassenlehre verwendet, sondern die Eigenschaft des unmündigen Einzelnen, der seine Vernunft nicht benutzt, die „Frauenzimmer“ oder abhängig Beschäftigten oder Sklaven etwa, „haftet an“ der „Substanz“, zu der sie gehört – dem Körperlichen. Am ethischen Wertmaßstab der Metaphysik der Sitten gemessen, sind jene Individuen nur „Handlanger“ (Kant), die „keine bürgerliche Selbständigkeit besitzen.“ (433) Das gilt für den „Schmied in Indien, der mit seinem Hammer, Amboß und Blasebalg in die Häuser geht“ , aber nicht für „den Tischler oder Schmied, der die Produkte aus dieser Arbeit als Ware öffentlich feil stellen kann.“ (433) Nicht der Handwerker, sondern die Marktperson, die ihr Produkt als Ware auf dem Markt anbietet, ist eine mündige, weil selbständige Bürger-Person, die Verträge abschließen kann. 

Der Begriff Existenz bedeutet für Kant noch materielles Dasein und  Lebensgrundlage. Im zwanzigsten Jahrhundert erfährt dieser Begriff eine extreme Veränderung. Im Existentialismus z.B. (siehe Heidegger oder Jaspers) entwickelt sich der Existenzbegriff erst aus dem Selbstbezug des Ichs. In diesem Selbstbezug „entfremdet“ sich das Ich des Einzelnen von seiner materiellen Natur, von seinen Mitmenschen und damit auch von der Gesellschaft. Die Existenz des Menschen bestehe in seiner vollkommenen Vereinzelung und Isoliertheit. Erst durch den Selbstbezug erfährt der einzelne seine Besonderheit, seinen Existenzgrund und seine „Eigentlichkeit.“ „Sein Menschsein erfährt das Ich, indem es sich nicht in der Masse der anderen verliert.“ (Jaspers) 

Heidegger bestreitet nicht, dass Anschauung und Verstand zusammengehören oder aufeinander angewiesen sind, aber die Erkenntnis des Seienden sei nur möglich, wenn es ein vor allem Empfangen von Eindrücken liegendes Erkennen des Seins gebe, eine „transzendentale Einbildungskraft.“

Kant formuliert Annahmen und sucht sie durch Argumente zu stützen, zum Beispiel die Annahme reiner Anschauungsformen von Raum und Zeit und kategorischen Denkformen, ohne die keine Gegenstandserkenntnis möglich sei. Heidegger hingegen meint, dass die Formen der Anschauungen sich „zeigen“ müssten, die Welt in der „Stimmung“ erschlossen werden müsste. Kant begründet, Heidegger begründet seine Meinung nicht, sondern trägt sie mit dem Anspruch vor, etwas auszudrücken, das sich von sich her – unabhängig von der Theorie „zeigt“. Gleichsam eine Onto-theo-logie, eine Metaphysik, die das Sein selbst im Dasein vergisst. 

In Kants idealistischer Philosophie ist das Wesen des Menschen schon vorab ausgemacht und definiert. Es besteht in seiner Vernunft bedingten Freiheit und deshalb in seiner Gleichheit. Nicht jeder ist eine bürgerliche Persönlichkeit, die von ihrer „freien Willkür“ (Kant) Gebrauch macht. Aus diesem Grund könne auch nicht jeder ein Stimmrecht beanspruchen. Im bürgerlichen Staat seien diese Menschen nur „Staatsgenossen“ (Kant). Sie können kein „aktives Teilhaberrecht“ besitzen. Sie seien nur ein „passiver Teil des Staates.“

Kant teilt die Rechtsverhältnisse  zwischen den Lebewesen grundsätzlich in vier Kategorien ein:

  1. 1.„Das rechtliche Verhältnis des Menschen zu Wesen, die weder Recht noch Pflicht haben.“ Vacat: „Denn das sind vernunftlose Wesen, die weder uns verbinden, noch welchen wir können verbunden werden.“  Das sind Tiere (oder gewisse Menschenarten, die nahe der Tierwelt eingeordnet werden – so genannte „Negervölker“. Siehe Rassenlehre)
  2. 2.„Das rechtliche Verhältnis des Menschen zu Wesen, die sowohl Recht als auch Pflicht haben.“ Zu dieser Kategorie zählt die bürgerliche Person des Eigentümers.
  3. 3.„Das rechtliche Verhältnis des Menschen zu Wesen, die lauter Pflichten und keine Rechte haben.“ Das sind die „Frauenzimmer“ (sprachlich kann man wohl Frauen nicht mehr zu Objekten machen), Dienstboten, Sklaven etc.
  4. 4.„Rechtliches Verhältnis zu einem Wesen, was lauter Rechte und keine Pflichten hat.“ Zum Beispiel Gott, „weil es kein Gegenstand möglicher Erfahrung ist.“ (349)               

Der liberale Rechtsstaat umfasst ergo Eigentümer, Selbständige und Beamte. Es ist ihr bürgerlicher Staat.  Die „Staatsgenossen“ (Genosse= „Nutzvieh auf der gleichen Weide“) grasen gleichsam auf der gleichen Staatsweide oder Staatsgebiet.

Solange Vertragsverhältnisse, d.h. die Marktwirtschaft nicht alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens durchdrungen hat, bleibt der liberale Rechtsstaat eine parlamentarische Demokratie der oben angegebenen Wahlrechtspersonen. Werden die politisch Unmündigen und abhängig Beschäftigten selbst zu Vertragspersonen, z.B. als Marktkonsumenten mit eigenem Einkommen, als Eigentümer ihrer Arbeitskraft, können sie ein Stimmrecht bekommen. Dann erweitert sich dieser Prototyp der liberalen Demokratie und des liberalen Rechtsstaates der Eigentümer durch ein ihm beigelegtes „Sittengesetz“ zu einem verfassungsgebundenem Staat mit individuellen Menschenrechten.  

Die aus der Reproduktion des täglichen Lebens und den Verkehrsverhältnissen zwischen den Menschen sowie der sie umgebenden materiellen Naturgegebenheiten entstandenen Bräuche waren erfahrungsgebundene Bräuche, die ihren Sinn für die Gemeinschaft durch ihre gemeinsame Identitätsstiftung, durch ihren Schutz gegen fremde und mystische Mächte (Dämonen)  und durch ihre Regelungen des Zusammenlebens erfuhren. Die Metaphysik der Sitten transzendiert dieses Brauchtum, indem Kant das Körper gebundene traditionelle Brauchtum durch so genannte  apriorische Vernunftkategorien ersetzt und überhöht. So ist das „Sittengesetz“ ein moralisches Vernunftgesetz a priori. Ein abstraktes Sittengesetz. Diese Transzendenz über das materiell Bedingte hinaus liege, so Kant, im Wesen des Menschen begründet. Demgemäß ist Freiheit ein „moralisches Prinzip“ (318). Sittengesetze „gebieten für jedermann, ohne Rücksicht auf seine Neigungen zu nehmen, bloß weil und sofern er frei ist und praktische Vernunft hat.“ (320) Die Einschränkung des „sofern“ schließt, wie oben dargestellt, bestimmte Teile des Staatsvolkes unter angegebenen Umständen aus den Rechtsverhältnissen aus. Sie besitzen keine „praktische Vernunft.“ Vernunft definiert Kant als ein geistiges Vermögen, das Handlungen und Verhalten einer kritischen Überprüfung nach Kategorien a priori unterziehen könne.

Freiheit sei ein „reiner Vernunftbegriff, (…), dem kein angemessenes Beispiel in irgendeiner möglichen Erfahrung gegeben werden kann, welcher … schlechterdings nicht für ein konstitutives, sondern lediglich als regulatives und zwar bloß negatives Prinzip der spekulativen Vernunft gelten kann, im praktischen Gebrauch derselben aber seine Realität durch praktische Grundsätze beweist, unabhängig von allen empirischen Bedingungen die Willkür in uns beweisen, in welchen der sittlichen Begriffe und Gesetze ihren Ursprung haben.“ (326f.)  

           Freiheit und Eigentum

        Die bürgerliche Rechtslehre: 

Im Kapitel >Die allgemeine Rechtslehre 1. Teil< aus der „Metaphysik der Sitten< behandelt Kant das Privatrecht vom „äußeren Mein und Dein überhaupt“, von dem hier die Rede sein soll.

Kant behandelt zuerst das Rechtsverhältnis zwischen dem Inhaber und einer Sache. Als Beispiel verwendet er den Gegenstand Apfel, mit dem der „Inhaber“ physisch verbunden ist, den er in der Hand hält. Der Apfel gehört keinem anderen. Da der Apfel keine Freiheit für sich beanspruchen könne, sei er der „Willkür“ des Inhabers unterworfen. Es ist „mein Apfel“. Mit Recht (iure)kann er jedem anderen, der ihm den Apfel entreißen will, widerstehen, da sich der Apfel in seinem „Privatbesitz“ befindet und er mit ihm machen kann, was er will.

Kant erweitert seine Rechtsbetrachtung in Hinblick auf das Verhältnis zwischen Gegenständen und einer Person, die diesen Gegenstand nicht inne hat (Inhaber ohne Inhabung) , zum Beispiel den Gegenstand Boden.

Da Boden (wie auch andere Gegenstände) keine Möglichkeit zur Freiheit besitze, sei er zwar „frei“ in dem Sinne, dass er keiner anderen Person gehöre. Der Boden ist „Herren-los“. Der Erdboden insgesamt befindet sich ursprünglich gleichsam in einem „angeborenem Gemeinbesitz“ (359). Erst wenn dieser (jungfräuliche) Erdboden besetzt oder erworben werde, „fundiert“ (= Grund nehmen) ihn eine Person, wie Kant formuliert. Der Boden geht in seinen Privatbesitz über. Der Maxime, sich „herrenlosen“ Boden anzueignen, entspreche auch „a priori einem allgemeinem Willen eines erlaubten Privatbesitzes“ (359), dem Rechtsverhältnis eines „Besitzes ohne Inhabung“.

Der herrenlose Erdboden ist deswegen nicht frei, weil er jemandem seinen Besitz nicht verweigern kann. „Die Freiheit des Bodens (würde) ein Verbot für jedermann sein, sich demselben zu bedienen; wozu ein gemeinsamer Besitz desselben erfordert wird, der ohne Vertrag nicht stattfinden kann.“ (359) Die Idee einer „ursprünglichen Gemeinschaft des Bodens“ sei zwar möglich, habe aber keinen Vertrag zur Voraussetzung, der von allen ihn in Anspruch Nehmenden unterzeichnet werden müsste. Nach einem solchen bürgerlichen Rechtsverständnis sind z.B. die realen „Jagdgründe“ indigener Stammesgesellschaften kein gemeinschaftlicher Boden, der von ihnen rechtlich beansprucht werden könne, da er zum einen herrenlos zum anderen vertragslos sei. Da passt die bürgerliche Rechtsphilosophie mit der Rassenlehre füglich zusammen. Menschenrecht ist Vernunftrecht und bestimmte Menschenarten sind unmündig, sprich unvernünftig.

Eine „uranfängliche Gemeinschaft des Bodens“ sei indes eine „Erdichtung“, weil „diese eine gestiftete Gemeinschaft hätte sein und aus einem Vertrage hervorgehen müssen, durch den alle auf den Privatbesitz Verzicht getan.“ (359/60) Eigentum oder Privatbesitz ist ein Menschenrecht.

Folglich kann die amerikanische Prärie oder die afrikanische Savanne auch kein Gemeinschaftseigentum der dort lebenden Völker oder Stämme sein, weil sie keine Verträge untereinander geschlossen haben und keine Privatpersonen sind, mit anderen Worten keine Gemeinschaft gestiftet haben und weil eine solche Gemeinschaft erst aus Privatbesitzern hätte hervorgegangen sein müssen. Insofern ist die gewaltsame Inbesitznahme dieser Gebiete durch die europäischen Invasoren rechtlich korrekt.

Bauer-Marx-Kontroverse

Sklavenarbeit gehörte zum Kulturgut agrarischer Gesellschaften und zu den Anfängen marktwirtschaftlich und kapitalistisch organisierten bürgerlichen Gesellschaften um die Jahrhundertwende zum 19. Jahrhundert. Der bürgerliche Liberalismus individueller Freiheiten als Vernunftrechte, als Sittengesetze der Vernunft, stand im eklatanten Widerspruch zur historischen Realität europäisch betriebener Sklavenarbeit und des Sklavenhandels. Diesen Widerspruch galt es ideologisch aufzulösen. Die englische Philosophie (J.Locke, D.Hume, A.Smith u.a.) hat zur Auflösung dieses Widerspruchs empirische Argumente angeführt. Zum Beispiel derart, dass die Menschen „primitiver“ Gesellschaften fremder Völker eben „Wilde“ und nicht dazu fähig seien, den Status einer Person anzunehmen, weil sie kein rationales Unternehmertum besäßen und demgemäß nicht die technologische, kulturelle oder wirtschaftliche Entwicklung weißer Europäer zustande gebracht hätten.

Die deutschen Philosophen hingegen waren, wie Marx in der Kritik der Hegelschen Rechtsphilosophie anmerkt, zwar „philosophische Zeitgenossen der Gegenwart, ohne ihre historischen Zeitgenossen zu sein.“ Kants Rassenlehre in „weltbürgerlicher Absicht“ bemüht einen höchst fragwürdigen, weil philosophisch anthropologischen Begriff, der ursprünglich aus der Biologie stammt, den der Rasse. Rasse bezeichnet eine Menschenart mit unterschiedlichem „Wesen“ oder „Charakter“. Nach diesen Unterscheidungsmerkmalen werden die Menschenarten klassifiziert und bewertet. Kant spricht z.B. von „anarten“ , wenn sich Mitglieder unterschiedlicher Menschenarten miteinander mischen. Zwar seien alle Menschenarten körperlich gleich, aber beim „Anarten“ veränderten sich die Charaktermerkmale nicht. 

Als Unterscheidungsbegriff steht der Begriff „Art“ im Gegensatz zum allgemeinen Begriff „Mensch schlechthin als Einzelner“, dem universelle Freiheit zugesprochen wird. Bewertet wird die Art nach einem ethisch-moralischen Maßstab eines Universalismus, der die bedingungslose Freiheit des Einzelnen als Ideal der Menschheit annimmt.

Für die deutsche Philosophie waren es nicht die fremden Rassen fremder Völkerschaften, sondern eine Menschengruppe, die schon seit Jahrhunderten in der christlich – bürgerlichen Gesellschaft lebte: die Juden.    In der politischen Freiheitsbewegung des Vormärz wurde die „Judenfrage“ gestellt. Sind Juden ob ihres Judentums überhaupt zur politischen Emanzipation in einem einheitlichen demokratischen Deutschland fähig?

Der Hegelianer, protestantische Theologe und Antisemit BrunoBauer hat diese Frage in seiner 1843 erschienen Streitschrift „Die Judenfrage“ verneint. Marx wird ihm grundsätzlich widersprechen.

Der bürgerliche Antisemitismus ist aus dem gleichen Schoß gekrochen wie der bürgerliche Rassismus. Beide sind Rechtfertigungsideologien zum Zwecke des Ausschlusses bestimmter Gruppen vom allgemeinen Freiheitsversprechen des Liberalismus. Der philosophisch begründete Rassismus stellt eine ideologische Rechtfertigung für den Menschenhandel auf dem Sklavenmarkt vor dem historischen Hintergrund bürgerlicher Freiheitsechte dar. Denn das von Kant formulierte moralische Grundprinzip: „Handle so, dass du die Menschheit sowohl in deiner Person, als in der Person eines jeden anderen, jederzeit zugleich als Zweck, niemals als Mittel brauchst“ (Metaphysik der Sitten), steht im krassen Widerspruch zum Sklavenhandel eines freien Unternehmertums. Obwohl Menschen können (schwarze) Sklaven keine Personen sein, weil sie einer anderen Menschenart angehören, die kulturell, geistig-sittlich oder ökonomisch nicht zu freien, selbstbestimmten Handeln fähig seinen.

Es lohnt sich aus philosophiegeschichtlicher und politischer Sicht einen näheren Blick auf die Bauer-Marx Kontroverse zu werfen, zumal noch heute Marx der Vorwurf gemacht wird, er sei Antisemit und Rassist gewesen.

Bruno Bauer fragt, ob Juden in der Lage seien, sich von ihrem Judentum zu trennen und sich zu emanzipieren. Können sie in das Reich rationaler, alle Menschen doch vereinende Vernunft und ihrer Freiheitsansprüche eintreten? 

In seiner 1834 erschienen Streitschrift “Die Judenfrage“ verneint er entschieden die Möglichkeit. Zwar könnte ein einzelner Jude aus seiner religiösen Gemeinschaft austreten, doch die Juden insgesamt nicht. Das liege an ihrem „Wesen“ oder „Charakter“. Wie argumentiert Bauer?

Jahrhunderte lang hätten Juden sich selbst vom Entwicklungsprozess von den Privilegien im christlichen Staat hin zur Freiheit des Einzelnen abgekoppelt und „abgesondert“. Sie weigerten sich den Weg der Aufklärung zu gehen, wie ihn z.B. die Protestanten gegangen seien. Auch in Notsituationen der bürgerlichen Gesellschaft seien Juden nicht zu Hilfe gekommen. Sie seien immer ihrem partikularen „Bedürfnis“ gefolgt. Ihr Judentum und der damit verbundene Kultus sei stets an das „Leibhaftige“ gebunden, habe nie dem freien Geist des Menschen gefrönt. Bauer verwendet nun die schon bekannten idealistischen Begriffe vom „Wesen“ und „Charakter“. Der Jude sei seinem Wesen nach nicht zur Freiheit des Einzelnen fähig. Freiheit sei kein „Geschenk der Natur“, keine „Mitgift der bisherigen Geschichte“, sondern der Preis des Kampfes. Dieser Kampf sei ein Resultat einer „Geistesbildung“. Freiheit müsse „erworben und verdient“ werden. 

Sowohl die rassistischen Gedanken Kants und Hegels als auch die antisemitischen Gedanken Bauers enthalten folgende ideologische Gemeinsamkeiten:

  1. Vernunft und Moral sind eng miteinander verknüpft.  Vernunft setzt Werte und Normen. Freiheit ist das höchste Gut. Sie stellt den Wert und die Würde des Menschen dar. Die Freiheit gilt vernünftigerweise für alle Menschen, aber nicht für jeden.
  1. Gruppen/Ethnien/Gemeinschaften, die nicht dieser Vernunft folgen, handeln unvernünftig und sondern sich von der Gemeinschaft der Einzelnen, von der bürgerlichen Gesellschaft ab.  
  2. Rassismus und Antisemitismus verallgemeinern. Sie schließen ganze Gruppen ideologisch aus der moralischen Gemeinschaft der Einzelnen aus. Sie werden entweder Primitive, Wilde oder Barbaren genannt
  3. Gründe für ihre Amoralität liegen in ihrem „Wesen“ oder „Charakter“  oder in ihrer Kultur.      

Auch für den Hegelianer und Christen Bruno Bauer ist Freiheit ein ethischer Begriff. Moralphilosophie produziert eine Begründung für eine normative Moral, die in einer Gesellschaft und in ihrem Staat herrschen soll. Sie trägt zur ideologischen Identität bei.

Marx entgegnet demgegenüber, das „Menschenrecht der Freiheit“ sei ein Freiheitsrecht der Einzelnen und kein Kollektivrecht (z.B. für aufgeklärte Protestanten oder Bürger). Es sei ein individuelles Recht. In der Auseinandersetzung mit Max Stirner weist Marx darauf hin, dass Individuen stets „von sich ausgegangen sind, aber da sie nicht einzig im dem Sinne waren, dass sie keine Beziehung zueinander nötig gehabt hätten, da ihre Bedürfnisse, also ihre Natur, und die Weise, sie zu befriedigen, sie aufeinander bezog (Geschlechtsverhältnis, Austausch, Teilung der Arbeit), so mussten sie in Verhältnisse treten. Da sie ferner nicht als reine Ichs, sondern als Individuen auf einer bestimmten Entwicklungsstufe ihrer Produktivkräfte und Bedürfnisse in Verkehr traten, in einen Verkehr, der seinerseits wieder die Produktion und die Bedürfnisse bestimmte, so war es eben das persönliche, individuelle Verhalten der Individuen, ihr Verhalten als Individuen untereinander, das die bestehenden Verhältnisse schuf und täglich neu schafft.“ (Marx, MEW BD. 3, S.423) Resultat dieses Prozesses und Zustandes sei die „Entwicklung eines Individuums durch die Entwicklung aller anderen, mit denen es in direktem oder indirektem Verkehr steht..“ (423) Das Individuum ist zwar per Definition einzeln, aber sein Bewusstsein und Handeln ist, wie Hume zu sagen pflegte, ein Sammelsurium seiner Erfahrungen und der Traditionen früherer Generationen, in der es lebt.

Die Überhöhung des Individuums als von Natur aus freie und vernünftige Kreatur, die einzigartig unter den Kreaturen sei, gehört zum bürgerlichen Mythos des Ichs. Stirner war einer dieser Vertreter eines solchen Mythos. Marx hat dessen Auffassung spöttisch als ein himmlisches „Neues Testament: Ich“ bezeichnet.

„Freiheit ist also das Recht, alles zu tun und zu treiben, was keinem anderen schadet.“ So Marx. Die Grenze werde durch Gesetze bestimmt. Dieses Recht auf Freiheit sieht ab vom realen sozioökonomischen Leben, in dem die Einzelnen leben. Ein solches Recht könne nur durch einen Staat garantiert werden, in dem Einzelne sich das Freiheitsrechts politisch angeeignet haben. Diesen Staat nennt Marx „politischen Staat“. Nach Bauers Argumentation ist dieser Staat ein Staat des Bürgertums und andere außerhalb der bürgerlichen Gesellschaft lebende Gruppen müssten ihre Emanzipationsfähigkeit zur Freiheit ohne Privilegien nachweisen. Für Marx hingegen ist dieser politische Staat ein Staat der Staatsbürger, deren moralischen Vorstellungen bezüglich ihres Freiheitsstatus keine Rolle spielen können. Es handelt sich folglich um die Freiheit des Staatsbürgers als Einzelner, als Isolierter, als eine „auf sich zurückgezogene Monade.“ (364) Daher habe jeder einzelne Jude ein vom Staat garantiertes Recht auf den sozialen Status einer „Absonderung“. Im Gegensatz zu Bauer, der Absonderung im Sinne von eigenmächtiger Ausschließung versteht, versteht der junge Marx unter diesem Begriff der „Absonderung“ ein Recht auf Privatheit und Minderheit. 

Marx verlässt die Argumentationsebene ethischer resp. religiöser Provenienz. Das allgemeine Menschenrecht sei nicht das Resultat der Vernunftbildung, sondern ein Resultat historischer Entwicklung gesellschaftlicher Verkehrsverhältnisse. Daher sei es auch kein „natürliches“ Recht des Menschen und kein Naturrecht. Es sei ein politisches Recht. Dieses politische Recht beruht ideologisch auf einem angenommenen „freiwilligen“ Vertragsverhältnis einzelner Personen. Die politische Philosophie der Aufklärung sprach von Gesellschaftsverträgen. Historisch indes war es das Bürgertum, das sich dieses politische Recht erkämpfte oder erkämpfen ließ. In diesen Freiheitsrechten spielen so genannte strukturelle Sachzwänge keine Rolle.

Die allgemeinen Freiheitsrechte der Einzelnen werden im „politischen Staat“ per Verfassung garantiert und sind Grundrechte der Staatsbürger (citoyen). Rechtsgleichheit bedeutet Freiheit für jeden im gleichen Maße.

Die Frage nach der Emanzipationsfähigkeit der Juden.

Die so von Bauer gestellte Frage offenbart Brunos Verständnis, was er unter Emanzipation versteht. Emanzipation ist für ihn eine Befreiung von den Fesseln, die der Vernunft auferlegt worden sind. Emanzipation sei ein Bewusstseins- und Bildungsprozess.

Marx nimmt dieses so von Bauer formulierte Problem auf und fragt, worin das Problem zwischen dem wirklichen Juden und ihrer Lebensweise und der Emanzipation der bürgerlichen Gesellschaft von der des Ancien Regimes liege. Für Bauer spielt die „Leibhaftigkeit“, die Befriedigung der „Bedürfnisse“ im Leben eines Juden die entscheidende Rolle. Dies sei ein wesentlicher Faktor, weswegen man den Juden die Fähigkeit zur Emanzipation in einen einheitlichen und demokratischen Staat der Bürger absprechen müsse. Sie seien nicht vom Hegelianischen Weltgeist in einem bürgerlichen Staat inspiriert und beharrten auf ihre selbstverschuldete Absonderung in der Gesellschaft. Sie beharrten auf ihren „Eigennutz“ und Egoismus.

Marx entgegnet lapidar: „Betrachten wir den wirklichen Juden“ in seinem Alltag, nicht den religiösen. Das praktische Bedürfnis des Juden sei der „Eigennutz“, sein Streben nach „Schacher“ (nach Geschäftemacherei mit unlauterem Verhalten) und nach Geld. Sie zeigten, dass sich der Jude in der bürgerlichen Welt schon emanzipiert habe. „Die Juden haben sich insoweit emanzipiert, als die Christen zu Juden geworden sind. (MEW Bd.1, 373)

Der zu dieser Zeit 25jährige Marx verwendet in seinem Text „Zur Judenfrage“ zweifelsohne aus heutiger Sicht zum Teil diskriminierende und generalisierende Formulierungen, wenn er vom „weltlichen Grund des Juden“ und vom „Kultus des Juden“ spricht, ohne die Realität der Juden seiner Zeit zu sehen, die zum großen Teil weder Geldhändler waren noch Schacher betrieben haben, sondern zumeist auf dem Land in ökonomisch prekären Verhältnissen lebten. 

Im Unterschied zu Bauer schreibt Marx: „Das praktische Bedürfnis, der Egoismus, ist das Prinzip der bürgerlichen Gesellschaft und tritt rein hervor, sobald die bürgerliche Gesellschaft den politischen Staat vollständig aus sich heraus geboren. Der Gott des praktischen Bedürfnisses und des Eigennutzes ist das Geld.“ (379) Der politische Staat bedürfe nicht der Religion wie der „christliche Staat“. „Das Privilegium des Glaubens ist ein allgemeines Menschenrecht.“ (362)

Was den politischen Staat zu einem vollständig bürgerlichen Staat macht und was die bürgerliche Gesellschaft politisch benötigt, ist die rechtliche Anerkennung des Privateigentums.

Immanuel Kant leitet dieses Privateigentum in seiner Rechtslehre aus dem Freiheitsbegriff her. Davon ausführlich im nächsten Blog. 

Der Meta-Mythos von der Freiheit des Einzelnen

             

Autoren von Abstammungs- und Schöpfungsmythen kennt man nicht. Ihre Namen sind im Strom der davon Erzählenden verloren gegangen. Diese Mythen erzählen von den Urgründen der menschlichen Herkunft und von der normativen Weltsicht und ihren Anfängen. Ihre Bewahrer, hoch angesehene Leute, waren zumeist „Priester“, d.h. Vorsteher der Gemeinschaft. Sie verkündeten nicht nur, sondern fügten auch etwas hinzu oder veränderten die Erzählung. Die Mythen berichten von metaphysischen Mächten, die sich hinter oder in den Körpern verbergen, von Dämonen mit übersinnlichen Kräften. Erst in der europäischen Antike sind uns Namen schriftlich bekannt. Es sind Philosophen. Auch die apostolischen Referenten sind uns mit Namen überliefert.

Die Autoren des modernen, aufklärerischen Meta – Mythos der persönlichen Freiheit stammen aus Europa und sind bekannt. Der Kern ihrer rational begründeten Erzählung ist bei allen der gleiche: Die Freiheit des Ichs. Um den Einzelnen und seines „Einzeln Seins“ (Rüdiger Safranski) dreht sich die Mythologie der Aufklärung. Sie klärt auf, warum die alten Mythen aus einer dunklen Zeit stammen. Sie haben die Einzigartigkeit des menschlichen Individuums, seines Geistes und seines freien Willens nicht erkannt. Ein Mega-Mythos ist die Erzählung auch deshalb, weil der Einzelne und sein Sein zugleich Autor und Gegenstand seiner selbst ist. Der Mythos von der menschlichen Freiheit enthält, wie Horkheimer und Adorno in der Dialektik der Aufklärung geschrieben haben, zwei gegensätzliche Parameter: Partikularität und Allgemeinheit. Diese Allgemeinheit beinhaltet indes mythische Elemente.

  1. 1.Das Ich des Individuums ist sein Sein. (cogito ergo sum) Das Ich ist geistiger Natur und scheidet den Menschen von der materiellen Natur. Seine geistige (zweite) Natur hebt ihn in seiner Würde  und Wertigkeit von anderen Lebewesen hervor.
  2. 2.Dieser Einzelne ist von Natur aus frei, weil sein Wesen geistiger Natur sei, die ihn zu einem selbstbestimmenden Menschen befähige. (Geist-Körper-Postulat)
  3. 3.Diese geistige Natur des Menschen sei unveräußerlich und bedingungslos.

Neurowissenschaftler berichten, dass sie bisher noch kein solches „Ich“ im Gehirn gefunden haben. Ein solches, wie oben beschriebenes Mysterium werden sie höchstwahrscheinlich per definitionem auch nicht finden. Sie berichten auch, dass das geistige Vermögen des Menschen ohne die materielle Substanz des Gehirns nicht möglich sei. Nur viele Moralphilosophen von heute haben sich gegen diese naturwissenschaftlichen Aussagen vehement verwahrt. Außerdem könne man, so  Naturwissenschaftler, auch bei Tieren ein geistiges Vermögen nachweisen, das rationale Entscheidungen treffen kann. (vgl. Ludwig Huber, Das rationale Tier, Eine kognitionsbiologische Spurensuche, Suhrkamp 2021)

Die französische Verfassung von 1793 versichert dem Einzelnen (l`homme) und der Person des Staatsbürgers (citoyen) Grundrechte: Freiheit, Gleichheit, Sicherheit und Eigentum (propriété). Diese Rechte seien unveräußerlich, unantastbar und gelten daher universell, weil sie „natürliche“ Rechte (les droits naturels) und „impresciptible“ (unantastbar) seien. Im Artikel 6 der Verfassung heißt es: „Freiheit ist ein Recht des Menschen, alles tun zu dürfen, was den Rechten eines anderen nicht schadet.“ Das Recht der Freiheit ist demnach kein Privileg. Die Freiheit des Einzelnen ist eine Freiheit zur Absonderung (Karl Marx, in „Zur Judenfrage“) gegenüber anderen, dem Staatszwang und privatem Zwang. Freiheit ist in diesem Bezug ein politisches Recht: politische Freiheit. Dieses politische Freiheitsrecht betrifft die Person des Staatsbürgers (citoyen). Der Begriff der  politischen Freiheit ist ein empirischer, weil er alle Staatsbürger umfasst. Wer Staatsbürger ist, setzt das Gesetz fest.  

Universalistisch wird der Begriff, wenn Freiheit dem Menschen (l´homme) als Einzelner, also dem Menschen schlechthin, ohne Staatsbürger zu sein, grundsätzlich zugeschrieben wird. Die politische Freiheit des Einzelnen als Person in einem Staatsgebiet unterscheidet sich von der universellen Freiheit des einzelnen Ichs. Werden beide Freiheitsvorstellungen miteinander identisch gesetzt und zur offiziellen Außenpolitik erklärt, dann wird eine solche „wertorientierte Außenpolitik der bürgerlichen Freiheit“ missionarisch und zu einer ideologischen Waffe zur Unterscheidung von „guten“ und „bösen“ Staaten, und der Unterscheidung von „guten und gerechten Kriegen“ und „barbarischen Kriegen.“

Jahrhunderte christlicher Herrschaft in der Welt geben Zeugnis von diesem Wahnsinn.

Universalismus ist eine Terminus der Moralphilosophie. Er beansprucht die Geltung einer moralischen Orientierung, die nicht durch die Ableitung auf bestimmte Personen, Kulturen oder Traditionen beschränkten Wertungen beruht, sondern ihren Grund in einer vernünftigen praktischen Gemeinschaft aller Betroffenen hat. „So verstandene moralische (oder ethische) Universalität bezieht sich nicht auf eine (deskriptiv oder pragmatisch verstandene) empirische Allgemeinheit zustimmenden Handelns der Beteiligten, sondern unterstellt partiell immer kontrafaktisch, den gemeinsamen Willen, einander handelnd nicht lediglich als Mittel zu den eigenen partikularen Zwecken zu betrachten.“  

Universalismus verbirgt partikulare Interessen hinter der Kulisse eines so genannten „allgemeinen Willens“ (sc. J.J.Rousseau)- oder umgekehrt: Partikulare Interessen werden mit einem Universalismus versehen. Partikularität und universelle Allgemeinheit stehen in einem gegensätzlichen Verhältnis zueinander. 

So hat z.B. die städtische Elite des Bürgertums zur Durchsetzung ihrer ökonomischen Macht und ihrer rechtspolitischen Absicherung in einem „politischen Staat“, der sich von einem Privilegien sichernden „christlichen Staat“ unterscheidet, alle nicht Privilegierten zur „politischen Emanzipation“ gegen das Ancien Regime mit der moralischen Losung „Fraternität“ zum Kampf aufgerufen, um die Menschenrechte durchzusetzen: Egalité im Sinne der Rechtsgleichheit, surêté im Sinne des Erhalts des Eigentums und selbstredend propriété, das Eigentum. Am Ende der Großen Französischen Revolution war der „politische Staat“ erkämpft. Er war ein bürgerlicher Staat im sozialen Sinne, in dem die Sansculotten, Frauen, Sklaven, Juden, Arbeiter, die ihre Menschenrechte sogar durch eine „Schreckensherrschaft“ in diesem neuen Staat durchsetzen wollten, ohne „politische Emanzipation“ dastanden.

Der einzelne reale Mensch in seiner gesellschaftlichen Abhängigkeit und natürlichen Bedingtheit wird in der Figur der Person erst frei. Sie ist eine moralisch-ethische Abstraktion, die als Rechtsfigur Voraussetzung für Vertragsverhältnisse ist. Die Person unterscheidet sich vom realen Menschen fundamental. Mit dieser, aus dem Schauspiel herkommenden Maske der Person wird dem Einzelnen ein rechtspolitischer und sozialer Status verliehen, mit dem er Vertragsverhältnisse eingehen kann, deren Drehbuch Institutionen wie der Markt und das Geld sowie Gesetze schreiben.

Die liberale Ideologie schreibt der Person einen freien Willen zu, der sie zu rationalen Entscheidungen befähige. Dass diese Freiheit auch von dem Vermögen, diese zu treffen, bedingt ist, davon sprechen die liberalen Modelle von einer Marktwirtschaft und von der kapitalistischen Produktionsweise nicht. Die Person des vereinzelten Ichs ist stets verstrickt in politische, ökonomische, soziale Verhältnisse der jeweiligen Gesellschaft, in der sie lebt. Der Mythos vom vereinzelten freien Ich sieht davon ab. Der Ritt des einsamen„Marlboro- Man“ in den „freien Westen“ symbolisiert diese Figur.

Der Vertrag ist das rechtspolitische Zentrum bürgerlicher Verkehrsverhältnisse. Er ersetzt den personalen und rechtlosen staatlichen Zwang. Die Figur der freien Person, auf den die Menschenrechte des Einzelnen beruhen, stellt den kulturhistorischen Nukleus des Meta-Mythos des freien Westens dar. Die einzelne Person ist sich selbst Zweck. Mit Kant lässt sich ihr moralisches Grundprinzip definieren: „Handle so, dass du die Menschheit sowohl in deiner Person, als in der Person eines jeden anderen, jederzeit zugleich als Zweck, niemals als Mittel brauchst.“ Wer Kants transzendentale Rassenlehre in „weltbürgerlicher Absicht“ unter empirischen Bedingungen liest, erfährt, wie ethischer Universalismus und historisch bedingte Realität in einem grundsätzlichen Widerspruch stehen. Es war nicht nur der so genannte Zeitgeist, der vielen Ethikern und Philosophen der europäischen Aufklärung zu der Auffassung verhalf, dass afrikanische Sklaven eben doch keine freien Personen seien können und es aus verschiedenen biologischen, kulturellen Gründen auch nicht seien werden.

In extremer Form tritt der moderne Liberalismus unter der Bezeichnung Objektivismus im 20. Jahrhundert zuerst in den USA auf. Das „Einzeln Sein“ wird zur objektiven Daseinsform erklärt. Die Ikone dieser Philosophie ist Ayn Rand (1905-1982), eine russische Emigrantin mit Namen Alisa Sinowjewna Rosenbaum. Ausgehend von einem radikalen Individualismus, entwickelt sie eine ebenso radikale Ethik des Egoismus. „Das Erreichen des Glücks ist der einzige moralische Zweck deines Lebens, und das zu erreichen – dieses Glück – nicht Schmerz oder geistlose Selbstaufgabe, ist der Beweis deiner moralischen Vollständigkeit.“ So schwört Rand „bei meinem Leben“ und bei „meiner Liebe zum Leben: Ich werde nie für andere Leben, und ich werde nie von anderen verlangen, dass sie für mich leben.“ Jene >Objektivisten< – die sich deshalb so nennen, weil allein das Ich die Welt konstruiert (auch der kognitive Konstruktivismus übernimmt diese Position) und deren philosophische Vorbilder unter anderem: John Locke, Adam Smith, J.Bentham, John Stuart Mill oder Nietzsche – sind der Auffassung, das Menschenrecht beziehe sich allein auf die einzelne Person. Es sei kein kollektives Recht, beziehe sich nicht auf alle Menschen, sondern auf den Einzelnen und sei ihm von Natur aus gegeben. Ein Menschenrecht, das auf einem Egalitarismus beruhe, verdrehe das Menschenrecht als Individualrecht. Dieser Logik folgend, verstehen sich die Objektivsten auch als „radikale Kapitalisten“ (A.Rand). „Geld ist das Barometer der Tugendhaftigkeit (vertue) einer Gesellschaft. Wenn Sie sehen, dass Geschäfte nicht mehr freiwillig abgeschlossen werden, sondern unter Zwang, dass man, um produzieren zu können, die Genehmigung von Leuten braucht, die nichts produzieren, dass das Geld denen zufließt, die nicht mit Gütern, sondern mit Vergünstigungen handeln, dass Menschen durch Bestechung und Beziehungen reich werden, sondern diese Leute vor Ihnen belohnt werden, dass Korruption belohnt und Ehrlichkeit bestraft wird, dann wissen sie, dass Ihre Gesellschaft vor dem Untergange steht.“ Beziehungen sollten auf beiderseitiger Freiwilligkeit und auf Verträgen beruhen. Das Staatsmonopol solle nur in Fällen der Kriminalität eingesetzt werden. Anhänger dieser Liberalität sind der Auffassung, es gebe keine Gesellschaft.

Trotz alledem findet dieser Meta-Mythos von der Freiheit seine Grenze im Menschen selbst. Die Universalität bürgerlicher Ratio findet, wie Adorno und Horkheimer schreiben, in der Partikularität ihr Grenze. „Denn die bürgerliche Ratio muss Universalität beanspruchen und zugleich zu deren Beschränkung entfalten. Wie im Tausch jeder das Seine bekommt und doch das soziale Unrecht sich dabei ergibt, so ist auch die Reflexionsform der Tauschwirtschaft, die herrschende Vernunft, gerecht, allgemein und doch partikularistisch, das Instrument des Privilegs in der Gleichheit.“ (Dialektik der Aufklärung, Querido Verlag Amsterdam 1947, S.248) Die Autoren weisen darauf hin, dass der Faschismus das Partikulare offen vertritt und damit die Ratio enthülle, „die zu Unrecht auf ihre Allgemeinheit pocht, als selbst begrenzt.“ (248) Die Aufschriften an den Höllentoren der Vernichtungslager >Jedem das Seine< oder >Arbeit macht frei< nehmen die Universalität des Einzelnen beim Wort. Diese spöttische Perversionen des universalen Freiheitsversprechens ähneln der liberalen Losung >Jeder ist seines Glückes Schmied“. 

Findet der Einzelne sein Glück nicht, so liegt es an ihm und die Gründe dafür sind vielfältig. Zbigniew Brzezinski z.B. führt in seinem Buch >Macht und Moral< (Neue Werte für die Weltpolitik, Hoffmann und Campe 1994)das Glücksmisslingen auf den „permissiven Überfluss des Lebensstils im Westen“ zurück. So sei die „Konsumgier und der Wunsch, am Selbst zu basteln, nur selten durch Selbstbeschränkung gezügelt worden.“ (Macht und Moral) Materialistische Konsumgier macht nicht frei, weil sie dem Bedürfnis frönt. Dadurch könnte die „globale Bedeutung der politischen Botschaft des Westens aufgehoben werden.“ So fördere die „individuelle Lustbefriedigung ein Klima der Unmoral.“ Die Macht des Einzelnen sei an die Moral der Selbstbestimmung gebunden und nur durch sie erreichbar. Die liberale Demokratie ermögliche die personale Selbstbestimmung durch die Kodifizierung individueller Menschenrechte. Diese Demokratie stürbe auch dadurch, wenn die Moral an Macht verliere.

Rüdiger Safranski hat in seinem Buch (>Einzeln Sein, Eine philosophische Herausforderung, Hansa Verlag, 2021<) darauf hingewiesen, dass der Prozess der Individualisierung seit der Renaissance ein gesellschaftlicher Prozess gewesen ist und nicht aus der Feder der Philosophen stammt. „Sie steht nicht im Gegensatz zur Gesellschaft, sondern ist das Ergebnis einer gesellschaftlichen Differenzierung, die es dem Einzelnen erlaubt, sich für bedeutungsvoll zu halten.“ (12) Auf dieser Haltung beruht die moralische Hybris des freiheitsgetriebenen Bürgers und sein erdachter Mythos. „Gerade die Entwicklung der Geldwirtschaft habe“, so Safranski, „zur Wirkung beigetragen, dass jene Menschen, die auf dem Lande, herausgelöst aus dem feudalen Verband, zu individuellen Pächtern und in den Städten, entbunden vom Zunftzwang, zu sogenannten freien Arbeitern werden. Auch das bedeutet Individualisierung, nämlich den ökonomischen Herren nun mehr als Vereinzelte gegenübertreten zu müssen.“ (15)

Dieser Meta – Mythos der Freiheit hat in den Jahrzehnten nach der Aufklärung eine globale und zugleich seine zerstörerische Wirkung gezeigt. Die wirtschaftliche Charaktermaske und das, was darunter ist, decken sich im Bewusstsein der Menschen, den Betroffenen eingeschlossen, „bis auf kleine Fältchen.“ (Adorneo/Horkheimer 249)    

Eine Rassenlehre in „weltbürgerlicher Absicht“

Wie viele europäische Aufklärer sahen sich die Großdenker der deutschen Philosophie und Freiheit, Kant und Hegel, mit den Menschen aus der „neuen“ Welt, den indigenen Völkern und denen aus Afrika konfrontiert, die als Menschenware verwendet oder von ihrem angestammten Land vertrieben oder ermordet worden sind. Was für Menschen sind das?

Kant – der kann’s erklären:

Kant hat zwei Schriften zu einer philosophischen Anthropologie geschrieben, in denen er eine Begriffsbestimmung der Menschenrasse vornimmt, die zweite  Schrift handelt „Von den verschiedenen Menschenrassen.“ Theoretische Grundlage für diese Traktate sind die Schriften „Über den Gebrauch teleologischer Prinzipien in der Philosophie“ (Bd. IX.) und „Metaphysische Anfangsgründe der Naturwissenschaft“ (1786). Im Jahre 1800 verfasste er eine „Anthropologie in pragmatischer Hinsicht“, in der er unter dem Titel „Vom Charakter des Volkes, der Rasse, der Gattung“ die, aus seiner Sicht,  grundlegenden Kriterien seiner Anthropologie darlegt.

Nach Kant ist die „Metaphysik der Natur“ Bedingung und Voraussetzung einer Naturwissenschaft, denn sie definiere a priori bestimmte Begriffe, die für das Verständnis der Natur unabdingbar seien. Denn „Gesetze, d.i. Prinzipien der Notwendigkeit dessen, was zum Dasein eines Dings gehört, beschäftigen sich mit einem Begriffe, der sich nicht konstruieren lässt, weil das Dasein in keiner Anschauung a priori dargestellt werden kann.“ Die metaphysischen Anfangsgründe der Materie, Gegenstand der Naturwissenschaft, seien: 1. die Bewegung als ein reines Quantum (Phoronomie); 2. die Qualität der Materie unter dem Namen einer „ursprünglichen Kraft“ (Dynamik); 3. die Relation der sich bewegenden Materie gegeneinander (Mechanik) und 4. in Bezug auf die Vorstellungsart, wie die Materie sich bewegt oder sich in Ruhe befindet, „mithin als Erscheinung äußerer Sinne“ (Phänomenologie). Die Metaphysik der Naturwissenschaft, in deren Rahmen er auch die Anthropologie ansiedelt, fragt zudem auch nach dem Zweck, „den man mit der Wissenschaft selbst zum anderen Gebrauch vor Augen hat.“ (22) Dieser Zweck liege über „alle Grenzen der Erfahrung“ (über Beobachtung, Experiment, und Anwendung der Mathematik auf äußere Erscheinung) darin, zur Erkenntnis „von Gott, Freiheit und Unsterblichkeit zu gelangen.“(23) Freiheit als die höchste Form menschlicher Selbstbestimmtheit ohne Abhängigkeit von äußeren Gegebenheiten, in der sich die Würde oder der Wert des Menschen zeige und die die Menschengattung bestimme, ist der metaphysische Zweck und zugleich der Maßstab für das menschliche Dasein.

In diesem theoretischen Rahmen behandelt Kant die „Rassenfrage“.

Während Hegel die Rassen nach dem Grade des Freiheitsbewusstseins unterscheidet und einteilt, versucht Kant eine „Rassentheorie“ im Rahmen eines Systems der Naturphilosophie zu behandeln.

In der Schrift „Bestimmung des Begriffs Menschenrasse“, versucht Kant mit Hilfe apriorisch gewonnener Begriffe der reinen Vernunft den Begriffe >Rasse< zu bestimmen. (Bd.XI, S.65) Anlass dazu sind die „neuen Reisen“ der Kolonialisten, wie sich Kant in euphemistischer Art und Weise auszudrücken pflegt, die die „Mannigfaltigkeit der Menschengattung“ offensichtlich mache. Eine zentrale Bedeutung kommt dem apriorischen Prinzip der Zweckmäßigkeit zu. Zwar räumt Kant diesem Prinzip der Urteilskraft hinsichtlich seines Untersuchungsgegenstandes eine zweifelhafte Rolle ein, aber dieses Prinzip habe „eine gerade Beziehung auf Vernunft“ und damit auf die Freiheit, die den eigentlichen Wert oder die Würde des Menschen ausmache. Zwar könne der Mensch die Zwecke der Natur priori nicht einsehen, aber „dass es darin eine Verknüpfung der Ursachen und Wirkungen geben müsse. Folglich ist der Gebrauch des teleologischen Prinzips in Anschauung der Natur jederzeit empirisch bedingt.“ Um das Vorhaben einer Anthropologie im Rahmen einer „Naturwissenschaft“ (siehe das Traktat: Metaphysische Anfangsgründe der Naturwissenschaft“) philosophisch, d.h. mit Begriffen der reinen Vernunft verstandesgemäß angehen zu können, um somit „Gesetzmäßigkeit“ in der Natur der Menschengattung postulieren zu können, muss Kant die Empirie zugrunde legen.

Die Hautfarbe der Menschen sei phänomenologisch ein äußeres Unterscheidungsmerkmal und auch den klimatischen Bedingungen ihrer Herkunftsländer geschuldet. Sie diene auch als Klassifizierungsmerkmal der Menschengattung. Ihr zugrunde liege der verschiedenartige Charakter der Rassen, der auf ihre Lebensverhältnisse zurückzuführen sei. Der Begriff Charakter bedeute nicht, „eine besondere Spezies daraus zu machen, weil diese auch eine besondere Abstammung bedeuten könne, welche wir unter dem Namen Rasse nicht verstanden wissen wollen.“ (Bestimmung der Menschenrasse,Bd.XI.S.65) Menschen entstammen einer einzigen Gattung. Hinsichtlich der Hautfarbe teilt Kant die Menschengattung in 4 Klassen auf. Die Stammgattung, m.a.W. der Ursprung der Menschengattung oder genauer gesagt der „idealen“ von der Natur selbst geschaffenen Menschengattung, bildet die „weiße Rasse von brünetter Farbe“. Die erste Rasse bilden die „Hochblonde von feuchter Kälte“ (Nord Europa); die 2. Rasse „kupferrote von trockener Kälte“ (Amerika); die 3. Rasse „Schwarze von feuchter Hitze“, die 4.Rasse Olivengelbe (Indianer) von trockener Hitze“ In dieser Klassifizierung bilden Neger und Weiße die Grundrassen. (Von den verschiedenen Rassen der Menschen,Bd.IX. 28) Offensichtlich macht Kant in dieser Klassifizierung und Benennung seiner Rassentheorie einen kleinen aber bemerkenswerten Unterschied: Die Europäer sind keine besondere Rasse, sondern kommen der Stammgattung der Menschheit am ehesten nahe.

Da der physisch „erste Ursprung“ der Menschengattung für die reine Vernunft wie auch der Anfang der „Vermischung der Rassen“ unergründlich bleibe („halbschlächtiges Anarten“), kommt Kant zu der Auffassung, dass sich die der ursprünglichen Menschengattung angehörigen Menschen „gleich anfangs getrennt und in Stämmen isoliert“ haben.

Wie kann es aber dann sein, dass die vier Hautfarben unter allen „anerbenden“ die einzigen sind,“die unausbleiblich anarten“ (73), fragt Kant. Er führt die Ursache darauf zurück, dass „sie in den Keimen des uns unbekannten ursprünglichen Stammes der Menschengattung, und zwar als solche Naturanlagen, gelegen haben müssen, die zur Erhaltung der Gattung, wenigstens in der ersten Epoche der Fortpflanzung, notwendig gehörten..“ (73) Er nimmt an:“dass es einmal verschiedene Stämme von Menschen  gegeben habe, ohngefähr in den Wohnsitzen, worin wir sie jetzt antreffen, die, damit sich die Gattung erhielte, von der Natur ihren verschiedenen Weltstrichen genau gemessen, mithin auch verschiedentlich organisiert waren; wovon die viererlei Hautfarbe das äußere Kennzeichen ist.“ (73) Die Natur habe „einem jeden Stamm seinen Charakter ursprünglich in Beziehung  auf sein Klima und zur Angemessenheit mit demselben gegeben.“ (73f.) So haben Schwarze, die in nördliche Gegenden gekommen seien, „niemals in ihrer Nachkommenschaft zu ansässigen Landbauern oder Handarbeitern tauglichen Schlag abgeben wollen.“ (Über den Gebrauch teleologischer Prinzipien in der Philosophie, Bd.XI. 187) Negersklaven als „freie Arbeiter“ zu gebrauchen, dafür gäbe es sowohl in England als auch in den USA keine Beispiele, „dass irgendeiner Geschäfte treibe, was man eigentlich Arbeit nennen kann.“ Auch zu einem „leichten Handwerk“ seien sie nicht in der Lage, „welches sie vormals als Sklaven zu treiben gezwungen waren.“ Sie haben es aufgegeben, wenn sie in Freiheit gekommen sind, um dafür „Höker, elende Gastwirte, Liverei-Bediente, auf den Fischzug oder Jagd ausgehende, mit einem Worte Umtreiber zu werden.“ (157) Die Charaktere der Stämme ließen sich nicht ändern. Charaktere sind erblich. Gleiches finde man auch bei aus Indien stammenden „Zigeunern“, wenn sie lieber „in den ärgsten Winternächten in den kalten Eingängen der Theater (in England) hinter dem Wagen ihrer Herrschaften warten“ als beim Dreschen, Graben, Lastentragen zu helfen. Auch bei Negern sei zu beobachten, dass es ihnen an „Emsigkeit“ fehle. Sie hielten nur das für zweckmäßig, was sie in ihrem Mutterlands Afrika zu „ihrer Erhaltung bedurften und von der Natur empfangen hatten, und dass diese innere Anlage ebenso wenig erlösche, als die äußere sichtbare.“ (158)

Rassenunterschiede sind also nicht nur biologisch äußerlich bestimmbar und klimatisch geographisch erklärbar, sondern gleichfalls vererbbar: Neger arbeiten nur so viel, wie es für sie „zweckmäßig“ ist, um ihr Leben zu erhalten und zu der „eigentlichen Arbeit“, die Verstand oder Vernunft erfordert, um „Geschäfte“ zu machen, sind sie von Natur nicht in der Lage. Es fehle ihnen auch Tugenden wie die der „Emsigkeit“. Sie sind faul und träge.

Es sind die Europäer, die die Geschichte in weltbürgerlicher Absicht, wo auch immer, gestalten und zum Endzweck, der menschlichen Freiheit, zur Würde des Menschen, gelangen können und sich auf individuelle  Menschenrechte , die ihnen von Natur aus zukommen, berufen können. 

Hegel, der Freiheitsphilosoph und Großmeister eines „objektivierten“ Liberalismus, reflektiert in seinen >Vorlesungen über die Philosophie der Geschichte< , die er in den Jahren 1822/23 bis zum Wintersemester 1830/31 in einem zweijährigen Turnus gehalten hat, über die Weltgeschichte , die durch den Hauch des Geistes bestimmt werde. Der Geist – in seiner absoluten Form, unabhängig von dem der individuellen Subjekte – „bestimme die Weltgeschichte“ und sei ihr vorwärtstreibendes Agens.

Der Aufbau der Vorlesungsreihe:

Zu Beginn bestimmt Hegel „die abstrakten Bestimmungen der Natur des Geistes“ , dann die „Mittel der Realisierung einer Idee“, dann die „Gestalt dieser Realisierung“ , die sich im politischen Rechtsstaat äußert –

bevor Hegel auf die „geographische Grundlage der Weltgeschichte“ des Geistes zu sprechen kommt. In der >Rechtsphilosophie< Hegels, die hier nicht besprochen werden kann, konkretisiert sich der absolute Geiste  in der Realität des Staates.

Hegel zergliedert den Begriff Weltgeschichte und definiert die Begriffe „Geschichte“ und „Welt“. Geschichte gehe immer auf „geistigem Boden“ vor. „Der Geist und der Verlauf seiner Entwicklung ist das Substantielle.“ (S.29, Suhrkamp Verlag, Bd. 12 der Gesamtausgabe Hegels Schriften) Der Begriff Welt begreife die „physische und psychische Natur in sich“ in ihrem „Verhältnis zum Geist.“ Natur an sich (Materie) werde hier „nicht betrachtet.“ Die Substanz der Natur, das ihr zugrunde Liegende, sei die „Schwere“. Die Substanz des Geistes sei hingegen die Freiheit. „Freiheit ist das einzig Wahrhafte des Geistes.“ Die Materie der Natur habe ihre Einheit „außer sich“, während der Geist die Einheit in sich gefunden habe. „Geist ist das Bei-sich-selbst-sein.“ Darin liege eben seine Freiheit begründet, denn Abhängigkeit von einem Anderen und auf ein Anderes bestimme die materielle Natur. „Frei bin ich, wenn ich bei mir bin.“ (30)

Hegel erläutert hier begrifflich die in der europäischen Philosophie und die auf ihr beruhenden Wissenschaften durchdachte Trennung von Geist und Materie, Seele und Leib etc. Die Philosophie der Aufklärung beruht auf dieser Trennung und verfeinert diese entsprechend der historischen Gegebenheiten. Hegel begreift die Weltgeschichte grundsätzlich ideologisch. Wie alle Begriffe Abstraktionen, aber nicht alle Abstraktionen ideologisch sind, so ist der Begriff Freiheit eine zur Ideologie geformte Abstraktion, ein Ideal. Aus der Sicht der Kognitionstheorie sind Ideen  Resultate von Gedanken, die ihrerseits Resultate eines Denkvorgangs, eines „materiellen und geistigen“ Vermögens, sind, das nicht nur Menschen auch manchen Säugetieren eigen ist. Der Kniff der idealistischen Philosophie besteht darin, dass das kognitive und individuelle Verständnis des Gedankenvorgangs ( Reizwahrnehmung – Kategoriesierungsfähigkeit- Analogbildung- symbolische Repräsentation, die es ermöglicht, Objekte und Ereignisse auf unzählige Arten zu gruppieren- Begriffsbildung mit Hilfe von Sprache – Ideen) durch ein Verständnis im abstrakten und wahrhaften Sinne und in idealistischer Weise abgelöst wird. Mit der Betonung des Allgemeinen, des Wesentlichen und Gesetzmäßigen tritt „der Geltungsaspekt des Denkens gegenüber dem Entstehungsaspekt in den Vordergrund“ (Ludwig Huber, Das rationale Tier, Suhrkamp 2021, S.37). Es findet sozusagen eine Transformation von konkreter, auf gegenständliche Objekte bezogene Begriffsbildung zu einer „metaphorischen Abstraktion“ statt, wenn Begriffe auf nicht gegenständliche Entitäten (Substanzen) übertragen werden. Freiheit ist ein solche „potentiell metaphorische Abstraktion“ , ein Ideal, das zu vielen gegenständlichen  Inhalten in Bezug gesetzt werden kann. 

Hegel ist ein Meister dieser Abstraktionskunst, dieser Verschiebungstaktik von einer Idee zum Ideal und dessen Ideologie. Folge dieser Transformation oder rationalistischen Konzeption ist die Verquickung von Sprache und Denken. So ist z.B. der Mensch alleiniger Eigentümer des Geistes, weil er eine Begriffssprache besitzt. 

Der „abstrakten Bestimmung der Natur des Geistes“ gemäß, in der Bewusstsein des menschlichen Individuums nochmals abstrahiert wird und mit Hegel der Begriff des „absoluten Geistes“ kreiert wird, dem auch ein Zweck, ja ein Endzweck und einen Sinn zugesprochen  und dieser „absolute Geist“ zum Maßstab geschichtlicher Entwicklung genommen wird, teilt Hegel verschiedene Menschengruppen unter geographischem Aspekt wie folgt ein:

1. „Die Orientalen (Chinesen, Inder, Assyrer, Babylonier, Meder, aber auch Ägypter) wissen noch nicht, dass der Geist oder der Mensch als solcher an sich frei ist, weil sie es nicht wissen, sind sie es nicht; sie wissen nur, das Einer frei ist, aber eben darum ist solche Freiheit nur Willkür, Wildheit, Dumpfheit der Leidenschaft…“(31) Aber immerhin, die „Orientalen“ sind zur Freiheit grundsätzlich fähig.

2. „In den Griechen ist das Bewusstsein der Freiheit aufgegangen, und darum sind sie frei gewesen, wie die Römer, sie wussten nur, dass Einige frei sind, nicht der Mensch als solcher.“ (31)

3. „Erst die germanischen Nationen sind im Christentum zum Bewusstsein gekommen, dass der Mensch frei ist, die Freiheit des Geistes seine eigene Natur ausmacht.“ (31)

Schon in dieser ideologische Einteilung und Ordnung werden „Neger“ nicht erwähnt. Sie sind, wie die Zitate Hegels weiter unten belegen, zu nichts „Menschlichem“ fähig. Das Christentum  (besonders der Protestantismus) sei insofern ein Entwicklungsschritt, weil Jesus der geborenen Mensch-Gott sei, der verehrt und zugleich durch die Objektivierung das menschliche Individuum zum Bewusstsein von Sittlichkeit und Recht in religiöser Form gekommen sei. 

Nach Bruno Bauer haben die Juden und das Judentum diesen Schritt noch nicht vollzogen und deshalb stellt er die „Judenfrage“. Bauer ist der Auffassung, dass das Judentum als religiöse und politische Gemeinschaft mit eigener Kultur dazu nicht in der Lage sein kann, im Staate die Freiheit des Geistes zu realisieren. Marx widerspricht , wie wir wissen, dieser Auffassung fundamental. Aber schon Bauers  Argumentation auf Grundlage hegelianischen Freiheitsideologie enthält antisemitische Elemente, wenn er Juden in Bezug auf die Freiheit des Geistes als nicht gesellschaftsfähig und staatsfähig hält, und sie deshalb als minderwertig begreift.

Hegel kommt zu der Schlussfolgerung: „Die Weltgeschichte ist der Fortschritt der Freiheit – ein Fortschritt, dem wir in seiner Notwendigkeit zu erkennen haben.“ (32)

Dass die „Freiheit des Geistes“, wie sie im bürgerlich christlich-germanischen Staat zum Ausdruck kommt, ohne argumentative Brüche zu rassistischen Gedanken kommt, das belegen folgende Zitate aus den >Vorlesungen<:

„Bei den Negern ist nämlich das Charakteristische gerade, dass ihr Bewusstsein noch nicht zu Anschauung irgendeiner festen Objektivität gekommen ist, wie zum Beispiel Gott, Gesetz… Zu dieser Unterscheidung seiner als des Einzelnen und seiner wesentlichen Allgemeinheit ist der Afrikaner in seiner unterschiedslosen, gedrungenen Einheit  nicht  gekommen, wodurch das Wissen von einem absoluten Wesen, das ein anderes, Höheres gegen das Selbst wäre, ganz verfehlt. Der Neger stellt, (…) , den natürlichen Menschen in seiner ganzen Wildheit und Unabhängigkeit dar (…) Es ist nichts an das Menschliche Anklingende in diesem Charakter zu finden.“ (122) 

„Das, was sie sich als ihre Macht vorstellen … ist der erst beste Gegenstand, den sie zum Genius erheben, sei es ein Tier, ein Baum, ein Stein, ein Bild vom Holz:“ (123) Sie haben Fetische. „Daraus aber, dass der Mensch als das Höchste gesetzt ist, folgt, dass er keine Achtung vor sich selber hat, denn erst mit  dem Bewusstsein eines höheren Wesens erlangt der Mensch einen Standpunkt, der ihm eine Achtung gewährt. (…) Die Neger besitzen daher diese vollkommenen Verachtung der Menschen… Es ist auch kein Wissen von der Unsterblichkeit der Seele vorhanden, obwohl Totengespenster vorkommen. Die Wertlosigkeit der Menschen geht ins Unglaubliche“ (124) Sie verzehren Menschen, weil sie der Auffassung seien, Menschenfleisch sei „nur Sinnliches, Fleisch überhaupt.“ (125) Neger sind wie Tiere. „Die Neger werden von den Europäern in die Sklaverei geführt und nach Amerika hin verkauft, Trotzdem ist ihr Los im eigenen Lande fast noch schlimmer, wo ebenso Sklaverei vorhanden ist; denn die Grundlage der Sklaverei überhaupt, dass der Mensch das Bewusstsein seiner Sklaverei noch nicht hat und somit zu einer Sache, zu einem Wertlosen herabsinkt.“ (125) 

7 Seiten lang purer Rassismus im definierten Sinne. Unglaublich. Am Ende schreibt Hegel:

„Wir verlassen hiermit Afrika, um späterhin keine Erwähnung mehr zu tun. Das ist kein geschichtlicher Weltteil, er hat keine Bewegung und Entwicklung auszuweisen…“ (129)

Sklaverei ist eine „ökonomische Kategorie“, wie Karl Marx schreibt.Auf Sklaverei beruhte nicht nur der Reichtum der europäischen Bourgeoisie. Sklaverei war auch der grundlegende Faktor für den Aufbau und die Entwicklung eines neuen Wirtschaftssystems, des Kapitalismus. Sie wurde betrieben hauptsächlich im Bereich der Baumwollproduktion auf den Feldern in Nordamerika. Sklaven waren Handelsgut wie jede andere Ware. Mit ihnen konnte ein hoher Profit erzielt werden. Sie wurden von holländischen, englischen oder französischen Kaufleuten dorthin transportiert.

Die Existenz der Sklaverei stand im diametralen Gegensatz zur Ideologie des Liberalismus: zur Freiheit des Individuums, seiner Würde und seiner Freiheitsrechte, die als unveräußerliche, als universale und universelle Rechte propagiert wurden. Sie seien der Natur des Menschen und seiner Vernunft geschuldet. Der Rassismus ist die ideologische Antwort der weißen Philosophen für die bürgerliche Gesellschaft der Privateigentümer. Der Rassismus ist sozusagen ein philosophischer Ableger des Liberalismus, um die Unmöglichkeit der Gleichwertigkeit der Menschen einer gleichen Gattung zu behaupten.     

Europäische Aufklärung

Menschen haben durch Arbeit, Planung und Tat Werkzeuge hergestellt, die zu einem Mehrprodukt an Lebensmitteln geführt haben. Aus dieser Überschussproduktion heraus haben sich stratifizierte Gesellschaften, dichotome Machtstrukturen und neue Technologien entwickelt. Diese materielle Kultur, aus ihrem „Stoffwechsel“ mit der Natur hervorgegangen, war auch die Grundlage ihrer „geistigen“ Kultur: ihrem religiösen Glauben, ihrer Totenkulte, ihren Vorstellungen von einem Leben nach dem Tode, aber auch die Legitimation der politischen Macht. In Mythen und darstellender Kunst sowie in der Philosophie wurden später im Schriftgut zum Ausdruck gebracht, wie man sich den Beginn des Lebens und die Rolle des Menschen in diesem Leben vorstellte. Die Philosophie unterschied sich von den Mythen nur insoweit als sie versuchte, die Welt mit rationalen Argumenten zu erklären. Die geistige Kultur spiegelt aber nur die Entwicklung des Abstraktionskunst wieder, die durch den technologischen und sozial- und politökonomischen Entwicklungsstand der jeweiligen Gesellschaften bedingt ist. 

Der philosophische Idealismus großer europäischer Denker seit der griechischen Antike bis ins 17. und 18. Jahrhundert hinein prägte die geistige Kultur sowohl der städtischen Bürgerschaft in der Polis als auch des modernen Bürgertums in der Moderne. Seine Ideen sind nicht nur zur Staatsraison geronnen, sondern auch zum Wertekanon des demokratischen „Westens“ geworden. Die Kulturgeschichte des Idealismus umfasst nicht nur die griechische Philosophie und den modernen >Rationalismus<, sondern auch dessen Pendant: den Empirismus und monistischen Materialismus. Beide Schulen gehen auch von einer Aufteilung von „Geist“ und „Materie“ aus.

Die Platonische Ideenlehre, die in der griechischen Philosophie eine neuartige Ideologie darstellt, unterscheidet trennscharf zwischen den Substanzen Geist und Materie – und in Bezug auf Menschen in Seele und Leib. Diese Trennung durchzieht die europäische Philosophie, die als die Mutter der Wissenschaft begriffen wurde, bis in die Aufklärung. Erst im 19. Jahrhundert hat sich die Wissenschaft nach und nach von dieser Ontologie emanzipiert und das Ende der klassischen Philosophie als Wissenschaft eingeläutet.

Siri Hustvedt hat bezüglich dieser Aufteilung die Frage gestellt: Wann entsteht der Geist? Sie berichtet in ihrem Buch „Die Illusion der Gewissheit“, dass Mediziner die Geburt eines Babys in sechs bis acht „mechanische Schritte“ aufteilen. Diese Unterteilungen eines natürlichen Kontinuums seien aber willkürlich. Sie weist auf den Widerspruch zwischen „willkürlicher Unterteilung“ und „mechanischen Schritten“ hin und stellt die Frage: „An welchem Punkt der Geist in diesem Signalwerk des Körpers ins Spiel kommt, ist keineswegs absurd. Es wäre abwegig, ein Organ wie die Plazenta mit dem menschlichen Geist zu vergleichen…“Wodurch unterscheidet sich die beobachtete Rationalität mancher Tiere, etwa von Primaten, Raben oder Delphinen, die Werkzeuge herstellen können, von der menschlichen? Haben nicht auch rationale Tiere ein universales Recht – individuelle Tierrechte etwa? (siehe: Ludwig Huber, Das rationale Tier, Eine kognitionsbiologische Spurensuche, Suhrkamp 2021)

In Platos mythologischer Kosmologie, wie er sie im Timaios, einem Pythagoreer, dargestellt hat, ist Materie gleichsam eine „Amme“, eine Aufnehmende, die den Formungsakt (oder die geistige Arbeit) des Demiurgen stofflich aufnimmt und als Geburtshelferin der Realität fungiert. Die Materie ist chaotisch, wandelbar, beweglich und ausgedehnt. Sie ist im Gegensatz zum Geist oder der Seele nicht konstant. Ohne Konstanz, lässt Plato Sokrates sagen, gibt es keine Idee und ohne Idee gibt es keinen ruhenden Pol, keinen Maßstab. Das Unwandelbare werde durch Verstand und Vernunft erkannt. Das Regellose kann nur durch das Konstante, das Unwandelbare, durch die Regel erklärt werden.

Vor der kosmologischen Substanz der chaotischen Materie (gab es weder Tag noch Nächte) muss folglich eine Wesenheit, eine Göttlichkeit, existent sein, die Zeit und „Himmel“ (Raum) als Erstes eingeführt habe. Raum und Zeit seien gleichzeitig entstanden. Aus der Zeitabfolge von Tag und Nacht haben später, nachdem der Demiurg die vier Lebewesen (Götter,Vögel,Fische und Landtiere) erschaffen habe, Menschen die Zahl erschaffen.

Das Unwandelbare oder Göttliche „ist“ – ohne Zeit und Raum. Eine transzendentale Idee. Eine Abstraktion sondergleichen. Dieser Ontologie gemäß ist die Wesenheit ewig und gut und einzig.

„Da nämlich Gott wollte, dass, so weit es möglich, alles gut und nicht schlecht sei, da er aber alles, was sichtbar war, nicht in Ruhe, sondern in regelloser und untergeordneter Bewegung vorfand, führte er alles aus der Unordnung in die Ordnung hinüber.“ (Platon, in: B.Russell, Philosophie des Abendlandes, Ihr Zusammenhang mit der politischen und der sozialen Entwicklung, Europaverlag 1950, Sonderausgabe für Parkland Verlag 2003, S.156)

Das Göttliche hat die Welt der Sinne, die Welt der Realität, nicht aus dem Nichts erschaffen. Der „Demiurg“, einer, dessen Arbeit der Allgemeinheit gehört, der produktive Geist, formte aus der Materie die Realität. Dieser Materie, so zu sagen, als plastische Substanz, als das, was sich formen und strukturieren lässt, drückt die transzendentale Idee gleichsam ein Muster eine geometrische Ordnung auf, aus der die Elemente entstehen (Kubus=Erde; Ikosaeder=Wasser; Oktaeder=Luft; Pyramide=Feuer). Plato sieht in der Realität einen mathematischen Atomismus walten, da die Elementarkörper auf „Urdreiecke“ von der Art des rechtwinkligen, gleichschenkligen Dreiecks und des rechtwinkligen, nicht gleichschenkligen Dreiecks zurückgeführt werden.  

Der „öffentliche Facharbeiter“, der Demiurgenos, symbolisiert die praktische Vernunft und ihre Verstandesleistungen, die auf die transzendentale Idee des Göttlichen zurückgehen. Er symbolisiert auch die „Weltseele“. Er formt die Gegenstände, gibt ihnen Gestalt, Qualität und Funktion. Er ist der Schöpfer. Im biblischen Verständnis erschafft hingegen Gott Kreaturen durch die Sprache, durch seinen Odem. In Mythen, die aus Ackerbau betreibenden Gesellschaften stammen, ist das Samenkorn das Symbol des werdenden Lebens. Der altägyptische Ritus z.B. des Erdhackens weist auf das Sterben des Osiris hin, der in der Symbolgestalt des Samenkorns in die Erde gesenkt wird, um dann mit der sprießenden Saat wiederum aufzuerstehen. Osiris steht in unmittelbarer Beziehung zur Natur, zu Werden und Vergehen. Zu seinem Erscheinungsbild gehören die Königskrone und die Insignien königlicher Macht. Diese Vorstellungen der Gnosis und Weltgenese verweisen auf die grundsätzlichen politökonomischen Bedingungen des gesellschaftlichen Lebens dieser Zeit.

In Platos >Timaios< ist der produktiv Planende und mit Vernunft und Verstand Formende der Schöpfer der Objekte. Seine Kunst ist die des Handwerkers, des Fachmannes. Russell schreibt: „Die griechische Philosophie entspricht bis zu Aristoteles der Mentalität des Stadtstaates.“ ( Russell, 792)  Die Polisbürger waren zwar Grundeigentümer, denn darin bestand ihr Status als freie Bürger, sie überließen aber die Produktion und Reproduktion ihres Lebens den Sklaven, Metöken und Ausländern, soweit es um Fernhandel ging. 

Die Ideenlehre Platos, die eine neuartige Theorie in der griechischen Philosophie darstellt, ist eine Begriffslehre, in der sich logische (rationale) und metaphysische Elemente mischen.

Zum einen sind Begriffe Allgemeinbegriffe. Sie haben ein Ewigkeitsmerkmal. Sie sind universal, d.h. sie gelten ohne Raum und Zeit. Zahlen sind solche Allgemeinbegriffe, aber auch Begriffe der Art wie „Freiheit“ oder „Hund“. Sie sind Abstraktionen unterschiedlichen Grades. Die Summe konkreter Hunde z.B. sind Teile dieses „idealen“ Hundes oder des Allgemeinbegriffs „Hund“. Zum anderen legt Platon diesem Allgemeinbegriff „Hund“ eine metaphysische Komponente bei. Dieser Begriff vom Hund ist ein bestimmter „idealer“ Hund; einzelne Hunde haben an der „Natur dieses idealen Hundes“ nur teil, in mehr oder weniger unvollkommener Art und Weise. Diese Idee der „Hundheit“ – so würde Platon sagen –  ist ein „Urbild“. Seine Wesenheit ist einzig. Nur wegen der Unvollkommenheit konkreter Hunde kann es überhaupt so viele Hunde geben. Platon unterscheidet somit „Wirklichkeit“, als eine vollkommenen abstrakte Daseinsform, von der Realität konkreter Hunde. Diese Wirklichkeit „wirkt“ auf diese.

Platon konstruiert eine duale Welt: die Welt des Intellekts, in der Vernunft Bezug nimmt auf die reine Idee, die des Guten, und die Welt der Sinne. Der Verstand bildet Hypothesen und denkt mathematisch.

Bertrand Russell kritisiert diese Unterscheidung von Wirklichkeit und Realität.„Wenn die Erscheinung wirklich erscheint, kann sie nicht Nichts sein, und muß also eine Teil der Wirklichkeit sein… Jeder Versuch, die Welt in Teile zu zerlegen, deren einer „wirklicher“ ist als die anderer, ist zum Scheitern verurteilt.“ (150) Außerdem fügt Russell hinzu, was zeitlos ist, kann nicht erschaffen worden sein.“ (151) Da Platon postulierte, nur „das Gute“ sei das einzig von Gott geschaffene Urbild, so hätte „die Vielfalt der sinnlich wahrnehmbaren Welt nach dieser Auffassung einen anderen Ursprung als Gott.“ (151)

Das zweite Stadium der Abstraktionskunst der europäischen Aufklärung im 17. und 18. Jahrhundert

Die Philosophie der Aufklärer gründet einerseits auf der antiken Philosophie des Griechentums – der Ideen-Trennung von Geist und Materie – und erweitert diese zugleich, indem sie den erkenntnistheoretischen Fokus auf die Idee vom „Ich“ legt. Dekonstruiert ist dieses philosophische „Ich“ eine Verallgemeinerung des in einer Marktwirtschaft zu Selbstbewusstsein gekommenen Bürgers. Er empfindet sich nicht mehr als „Knecht“, sondern als selbstbewussten „Herrn“, Verkäufer und Käufer – als Rechtsperson. Die „Ich“- Konstruktion steht im Mittelpunkt der idealistischen Philosophie der Neuzeit. Das „Ich“ ist in der idealistischen Philosophie autonom, rational und vernünftig.

Weiße europäische Männer begründeten diese Aufklärung des menschlichen Geistes aus selbstverschuldeter „Unmündigkeit“ (Kant). Neugier, (methodischer) Zweifel, Kritik als Methode der Überprüfung von Sachverhalten anhand ausgewiesener Kriterien, Beobachtung sowie Experiment und Messung sind und waren die Zutaten dieser neuen Denkrevolution. Aber ohne Vertrauen auf ihren Verstand hätten diese Denkriesen nicht den Bauplan einer neuen wissenschaftlich fundierten Weltsicht entworfen, deren „Werte“ in der Welt mit Gewalt verbreitet worden sind und die, mit universalem Anspruch, diese Welt neu geordnet haben. 

Die Revolution des „cogito, ergo sum“ koinzidiert mit dem Durchbruch einer neuen Ökonomie, der des Handelskapitalismus, der Durchsetzung der Marktwirtschaft in Europa und der Manufaktur auf der Grundlage einer neuen Art der Ausbeutung der Arbeit: der Lohnarbeit, wobei in Übersee noch recht gerne die Sklavenarbeit verwendet wurde. Zudem gewinnen Unternehmer, Bankiers, Fernhändler und Großfarmer immer mehr an politischem Einfluss. Dieser Zuwachs an Geldreichtum und Macht verlangt nach einer neuen Ideologie und Legitimation. Auch absolutistisch regierte Staaten kommen nicht mehr ohne das Bürgertum  aus.   

Das aufgeklärte naturwissenschaftliche Weltbild stößt die Vorstellung eines göttlichen Schöpfungsaktes in den Orkus des himmlischen Friedens. Wissen gewinnt die Bedeutung von „Gewissheit“. Dort, wo Gott als Ausgangspunkt der Welterklärung noch subalterne Dienste leistet, um der gesellschaftlichen Ächtung zu entgehen, muss er so denken, wie die menschliche Logik funktioniert. Das alte göttliche Naturrecht wird in die Mottenkiste verbracht und durch ein Naturrecht der Vernunft ersetzt. Die Vernunft des „Ichs“ verlangt ihr Recht. Der Verstand ist der Atlant der Vernunft. Er produziert Tatsachenwissen und setzt Naturgesetze. Das neue Weltbild ist homogen, erklärt alle Phänomene aus sich heraus, klassifiziert und ordnet sie auf kausale und mechanische Art und Weise in einer formalen Sprache.     

Im Bereich der reinen Geisteswissenschaften – in der philosophischen Anthropologie, der Erkenntnistheorie, der Psychologie – gewinnen Ethik und Ökonomie (der Marktwirtschaft) eine hervorgehobene Bedeutung. Während Leibniz auf der höchst denkbaren Stufe der Abstraktionskunst in seiner Monadenlehre Weltbild und Menschenbild mathematisch in einem Dualsystem (Dyadik) vereint, stellt der subjektive Idealismus Kants die Autonomie der reinen Vernunft in der Ethik und die Freiheit des Individuums der bürgerlichen Welt zur Verfügung. Adam Smith, Begründer der Nationalökonomie und Empiriker, verbindet Ethik (>Die Theorie der ethischen Gefühle<) mit dem liberalen Modell der Marktwirtschaft. 

Die Substanz Ich und seine Freiheit

Descartes, Spinoza und Leibniz gehen von Substanzbegriffen aus. Descartes verwendet drei Substanzen: Gott, Geist und Materie. Spinoza ließ nur Gott zu. Während für Descartes Ausdehnung das Wesen der Materie ist, sind für Spinoza Ausdehnung und Denken Attribute Gottes. Leibniz ist der Überzeugung, dass Ausdehnung kein Attribut einer Substanz sein könne, da Ausdehnung eine Vielheit beinhalte und daher nur ein Aggregat von Substanzen sein könne. Jede individuelle Substanz müsse ohne Ausdehnung sein. Jede Monade (das Unteilbare) repräsentiert für sich genommen das Universum. Jede von ihnen besitze einige Eigenschaften eines physikalischen Punktes, bei abstrakter Betrachtung. Wenn die Ausdehnung als Wesensattribut ausgeschlossen wird, dann bleibt nur noch das Denken. Leibniz leugnet die Realität der Materie. Das hat zur Folge, dass zwei Monaden niemals in irgendeinem kausalen Zusammenhang miteinander stehen können. Da Monaden aktiv und daher Kräfte seien, die sich ständig verändern, müsse eine „prästabilisierte Harmonie“ zwischen den Veränderungen in den verschiedenen Monaden herrschen, wodurch der Anschein der Wechselwirkung erzielt werde. Diese von Gott bewerkstelligte prästabilisierte Harmonie funktioniere nach einem akkuraten Mechanismus.

Obwohl es keinen Raum gebe, wie ihn die Physik annehme, haben die Monaden eine Anordnung in einer dreidimensionalen Ordnung, entsprechend den Standpunkten, von dem aus sie das Universum widerspiegeln. Jede Monade sieht die Welt aus ihrer eigenen Perspektive. Von daher gibt es kein Vakuum. Zwei Monaden, die einander genau gleichen, sind daher unmöglich. Eine Monade ist ein Individuum. Das menschliche Individuum besitzt eine unvergleichliche Identität. Sie unterscheidet sich prinzipiell von anderen Identitäten. 

Der Empiriker und große Reformator der Philosophie, David Hume, hat gegen diese Theorie eingewendet, dass menschliches Bewusstsein ein Sammelsurium von Ereignissen und Erlebnissen sei, was auch die Hirnforschung heute unterstützt. Das Ich sei eine Vielzahl von Bewusstseinszuständen.     

Da es, nach Leibniz, kein Vakuum zwischen den Monaden gibt und sie keinen physikalischen Raum haben, so haben sie doch eine hierarchische Anordnung, in der manche der denkenden Monaden-Ichs den anderen durch Klarheit und Deutlichkeit, mit der sie das Universum spiegeln, überlegen sind. Er vertrat die Auffassung, der menschliche Geist organisiere sich evolutionär in verschiedenen Stufen von bloßen Meinungen hin zu objektiven und überproportionalen Formen von Wissen, Sprache, Zeichen und Kulturen. 

Da das Ich denkt und damit Subjekt seines Handelns ist und sein Handeln immer einen Grund (Satz vom zureichenden Grunde) hat, geschieht nichts ohne Grund. Doch dieser zureichende Grund seiner Handlung ist logisch nicht zwingend. Auch Gott kann den Gesetzen der Logik nicht entkommen und zuwiderhandeln, auch wenn er bestimmen kann, was überhaupt logisch möglich ist. Der Mensch hat nur eine große Wahlfreiheit.

Der Begriff Substanz ist aus der logischen Kategorie von Subjekt und Prädikat abgeleitet. Bestimmte Wörter (z.B. Eigennamen und eben Substanz) können nie als Prädikat auftreten, sondern nur als Subjekte. Solche Wörter gelten als Bezeichnung von Substanzen. Jeder richtige Satz ist entweder ein allgemeiner Satz oder es handelt sich um einen besonderen Satz wie etwa „Matthias ist sterblich“, wobei das Prädikat im Subjekt enthalten ist. Diese Logik geht von zwei Prämissen aus:

1.Der Satz vom Widerspruch: Er besagt, dass alle analytischen Sätze richtig sind.

2.Der Satz vom zureichenden Grunde. „Wenn ich eine Reise mache, muss der Begriff meines Ichs von aller Ewigkeit her den Begriff dieser Reise als Prädikat meines Ichs enthalten.“ (Russell, 600)

Leibniz schreibt: „Unter der Natur einer individuellen Substanz oder eines in sich vollständigen Seins wird daher der Begriff zu verstehen sein, der so vollendet ist, dass alle Prädikate des Subjekts, dem er beigelegt wird, aus ihm hinlänglich begriffen und deduktiv abgeleitet werden können..“ ( in: Russell, 600)

Dieses System ist deterministisch. Russell kritisiert: “Leibniz macht sich einer besonderen Inkonsequenz schuldig, indem er die Subjekt-Prädikaten-Logik mit dem Pluralismus kombiniert, denn der Satz >Es gibt viele Monaden< fällt nicht unter die Subjekt-Objekt-Form.“ (603)

Aus dieser Subjekt-Prädikaten-Logik folgt, „dass jede Substanz…eine Welt für sich ist und von nichts anderem abhängig als von Gott. 

Auch der Zahlenbegriff ist eine individuelle Substanz. Leibniz schreibt, „dass nichts in der Welt sie (die Dinge und Allmacht Gottes) beßer vorstelle, ja gleichsam demonstriere, als der Ursprung der Zahlen wie alhier vorgestellet, durch deren ausdrückung bloß und allein mit Eins und Null oder Nichts, und wird wohl schwehrlich in der Natur und Philosophie eine beßeres vorbild dieses geheimnißes zu finden sein.“ Mit Hilfe einer allgemeinen Mathematik könne Denken durch Rechnen ersetzt werden.

Leibniz ist der Auffassung, dass auch Sätze der Moral und der Metaphysik nach einem unfehlbaren Rechenverfahren geschrieben werden können. „Rechnen wir!“ – statt zu streiten, ruft er. Seine Überlegungen münden in ein Programm einer Universalsprache, in einem Formalismusverfahren, mit dessen Hilfe „Wahrheiten der Vernunft“ wie in der Arithmetik und Algebra auch in anderen Bereichen, in denen geschlossen wird, „gleichermaßen durch ein Kalkül erreicht werden könnten.“ (nicht abgesendeter Brief an C.Rödeken aus dem Jahre 1708 in: Enzyklopädie der Philosophie und Wissenschaftstheorie, Bd.3, S.572) Der Empiriker J.Bentham wird später (vergeblich) versuchen, eine utilitaristische Theorie des Glückskalküls zu entwerfen.  

Auch Kants >Kritik der reinen Vernunft< geht von einem „methodologischen Individualismus< aus. „Ich als denkendes Wesen, bin das absolute Subjekt aller möglichen Urteile und diese Vorstellung von mir kann nicht zum Prädikate irgendeines anderen Dings gebraucht werden… Also muss jedermann sich selbst notwendigerweise als die Substanz, das Denken nur als Akzidenzen seines Daseins und Bestimmungen seines Zustandes ansehen.“In dieser Vorstellung sei – so Kant – „nicht die mindeste Anschauung verbunden, die es von anderen Gegenständen der Anschauungen unterschied.“ Und Kant folgert, wie Leibniz, dass „ausser dieser logischen Bedeutung das Ich keine Kenntnis von dem Subjekte an sich selbst habe…“ (427a)

„Also bin ich, als denkendes Wesen (Seele) Substanz.“ (Kritik der reinen Vernunft, Erster Paralogismus der Substantialität (der reinen Psychologie)) 424a)

Auf der Grundlage dieses methodischen Individualismus definiert Kant seinen Begriff von Aufklärung:

„Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit. Unmündigkeit ist das Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Meinung eines anderen zu bedienen.Selbstverschuldet ist diese Unmündigkeit, wenn die Ursache derselben nicht aus Mangel des Verstandes, sondern der Entschließung und des Mutes liegt, sich seiner ohne Leitung eines anderen zu bedienen. Sapere aude!“ 

Kant geht von einer atomisierten Gesellschaft vernünftiger und „aufgeklärter“ Individuen aus. Nur durch eine vernünftige, alle Beteiligten zum Nutzen gereichende Vertragssituation kann überhaupt eine Gemeinschaft entstehen, deren moralisches Handlungsprinzip in einem kategorischen (unbedingten) Imperativ besteht: „Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, daß sie ein allgemeines Gesetz werden kann.“

Demzufolge sind jene, die diesem unbedingten Handlungsprinzip nicht nachkommen, selbstverschuldet unmündig oder leiden an einem Mangel des Verstandes. Sie haben selbst „Schuld“ – da sie selbst ihres Glückes Schmied sind. Nur ein kleiner, aber wesentlicher Gedankenschritt ist erforderlich, um von dieser idealistischen Position substantieller Individualität zu der Vorstellung zu kommen, dass alle Menschen zwar „zu einer und derselben Naturgattung gehören“ , jedoch, man könne nicht hoffen, „jetzt irgendwo auf der Welt die ursprüngliche menschliche Gestalt unveränderlich anzutreffen.“ Und weiter: „Der Erdstrich vom 31sten bis zum 52sten Grade der Breite der alten Welt… wird mit Recht für denjenigen gehalten…wo der Mensch…am wenigsten von seiner Urbildung abgewichen sein müsste.“ Für Kant war Europa die Wiege der Menschheit und das „Geschlecht der Weißen“ zeichnet sich durch die „vollkommene Mischung der Säfte vor jedem anderen Menschenschlage aus.“ (Immanuel Kant, in: Kendi 116)

Der Rassismus ist auch deshalb eine Eigenschaft der europäischen liberalen Ideologie des Individualismus, weil die liberale These „die Einheit des Menschen als prinzipiell verwirklicht ansetzt, hilft sie zur Apologie des Bestehenden.“  (Horkheimer/Adorno, Dialektik der Aufklärung, Querido Verlag Amsterdam 1947, S.200)

Das Bestehende in den europäischen Gesellschaften des 16. bis 18.Jahrhunderts und darüber hinaus ist die Existenz eines neuen kapitalistischen Wirtschaftssystems und einer alten Institution im neuen Gewande, der Marktwirtschaft. Sowohl das kapitalistische Produktionssystem von Kapital und Lohnarbeit als auch die Institution des Marktes setzen Vertragsbeziehungen von individuellen Rechtspersonen voraus. Der „Menschenschlag des Negers“ ist ein „Wilder“ und keine Rechtsperson und außerdem nicht von diesem Verstande und Vornehmheit und Stärke der weißen Europäer. Durch ungünstige klimatische und körperliche Voraussetzungen ist er „faul, weichlich und tändelnd.“ (Kant) 

Das abendländische Denken ist mehr als dasjenige anderer Kulturkreise mit dem Begriff des Ichs, von dem man wenig sagen kann, verbunden. Für Descartes, Locke, Berkley, Leibniz Kant u.a. wird das Ich mit vernünftigem Denken, Selbstreflexion und Seele gleichgesetzt. Das abendländische Menschenbild und damit das unserer Gesellschaft und unseres Rechtssystems ist nach wie vor durch diese idealistischen Grundannahmen geprägt.

Das Ich des Subjekts ist der Kern menschlichen Wesens und Träger der Menschenwürde. Das Ich ist die Ursache des Handelns und deshalb verantwortlich für sein Tun. 

Adorno und Horkheimer stellen in ihrer These „Elemente des Antisemitismus“ ebenfalls fest: „Das unabänderliche Festhalten an ihrer eigenen Ordnung des Lebens brachte sie zur herrschenden in ein unsicheres Verhältnis. (…)Die dialektische Verschlingung von Aufklärung und Herrschaft, das Doppelverhältnis des Fortschritts zu Grausamkeit und Befreiung, das die Juden bei den großen Aufklärern wie den demokratischen Volksbewegungen zu fühlen bekamen, zeigt sich auch im Wesen der Antisemiten… Rasse ist heute die Selbstbehauptung des bürgerlichen Individuums, integriert im barbarischen Kollektiv.“ (200f.)

Die erste Kritik an der substantialistischen Auffassung des Ichs geht auf David Hume (1711-1776), dem großen Reformator der europäischen Philosophie und Empiriker, zurück, bevor im 19. und 20. Jahrhundert die Frage eine Rolle spielte, ob es das Ich als ein einheitlich psychologisches Faktum überhaupt gibt und ob es überhaupt auf irgendetwas rückführbar sei.

Hume verwirft die Idee vom Ich, weil das Ich niemals wahrgenommen werde. Deshalb könne man auch keine Idee davon haben. 

Für Hume sind Tatsachen Produkte menschlicher Perzeption und Apperzeption (begrifflich urteilendes Erfassen) und keine objektiven Entitäten der Außenwelt. Tatsachen sind also gemachte Sachen. Das menschliche Handeln und Verhalten, soweit es auf Affekten, Emotionen und Wollen beruht, sei moralisch, weil es nach Nützlichkeit und Annehmlichkeit bewertet werde. Wie Locke lehnt auch Hume den Begriff Willensfreiheit ab, sondern spricht von Handlungsfreiheit oder Wahlfreiheit. „Wir haben gezeigt, dass der freie Wille mit den Handlungen der Menschen ebenso wenig zu tun hat, wie mit ihren Eigenschaften. Es ist kein richtiger Schluss, dass alles, was wirklich ist, auch frei ist. Unsere Handlungen sind wirklicher als unsere Urteile; aber wir haben bei den einen nicht mehr Freiheit, wie bei den anderen.“ Das menschliche Handeln kann nur beschrieben, verglichen und nach Regeln, nach denen Ursache und Wirkung beurteilt werden, erklärt werden. Ethik sei daher eine deskriptive und explikative Tatsachenwissenschaft. Ethische Erklärungen sollten im Rahmen der Psychologie vorgenommen werden. Tatsachenwissenschaften könnten nur Hypothesen aufstellen. Spekulative Hypothesen müssten aber strikt aus der Ethik verbannt werden, denn es könne keine ethische Theorie einer objektiven, universellen Normfestsetzung für die Billigung und Missbilligung von Handeln, Motivation bzw. von Charakterzüge geben. Naturgesetzlich vermutete Normfestsetzung von individuellen Menschenrechten könne es nach Humes Darlegungen nur als ideologische angesehen werden. So wie Hume Naturrechtskonzeptionen eines ursprünglichen Gesellschaftsvertrages kritisiert, kritisiert er Ethiken, die auf rein spekulativen und rein vernünftigen Prinzipien beruhen. „Es ist hohe Zeit, bei allen moralischen Untersuchungen die gleiche Reform anzustrebenund jedes nicht auf Tatsachen und Beobachtung beruhende ethische System abzulehnen, wie scharfsinnig und geistreich es auch sein mag.“ (Hume)

„Keine Partei kann heute auf ein System philosophischer oder spekulativer Prinzipien verzichten. Deshalb stellen wir fest, dass jede der Fraktionen, in die dieses Land gespalten ist, ein entsprechendes System entwickelt hat, das ihr politisches Programm abdecken und rechtfertigen soll. Menschen sind normalerweise sehr grobe Konstrukteure, vor allem auf solch spekulativem Gebiet und besonders dort, wo sie von parteilichem Ehrgeiz erfasst sind. (…) Die eine Partei strebt danach, Regierung geheiligt und unangreifbar zu machen, indem sie sie auf Gott zurückführt (…) Die andere Partei begründet ihre Regierung allein durch die Zustimmung des Volkes und geht davon aus, dass es eine Art von ursprünglichem Vertrag gibt, durch den die Untertanen sich stillschweigend das Recht auf Widerstand gegen ihren Herrscher vorbehalten, wenn sie sich durch die Autorität unterdrückt fühlen sollten, die sie ihm aus bestimmten Gründen freiwillig überlassen haben.“ An Hobbes und Locke gewandt, fährt Hume fort: „Doch wenn sich diese Denker in der Welt umschauten, fänden sie nichts, das auch nur annähernd ihren Ideen entspräche..“ Wenn man ihre Ideen außerhalb ihres Landes verkünden wollte, „so würde man als Aufwiegler verhaftet, wenn nicht schon vorher von Fremden als Wahnsinniger eingesperrt worden sein, weil man solche absurden Absichten vertrat.“ 

Der Freiheitsbegriff des subjektiven Idealismus oder, anders gesagt, des Individualismus ist ein ideologisches Produkt der „reinen“ Vernunft, ohne Ansehung materieller Realität. Er ist zwangsläufig „universal“, d.h. allgemein, und „universell“, d.h. umfassend. Der konkrete Mensch hingegen in seiner sozioökonomischen Mitwelt hat die Anderen zum Bezugspunkt und nicht sich selbst als Individuum. Im Anti-Dühring schreibt Friedrich Engels in seiner Kritik an Dühring: „Die allgemeinen Resultate der Untersuchung der Welt kommen am Ende dieser Untersuchung heraus, sind also nicht Prinzipien, Ausgangspunkte, sondern Resultate, Abschlüsse. Diese aus dem Kopf konstruierten, von ihnen als Grundlage ausgehen und weiter daraus die Welt im Kopf rekonstruieren, ist Ideologie…bisher hat auch jeder Materialismus gelitten, weil er über das Verhältnis von Denken und Sein wohl in der Natur einigermaßen klar war, aber nicht in der Geschichte, die Abhängigkeit des jedesmaligen Denkens von der historisch-materiellen Bedingungen nicht einsah.“ (Friedrich Engels: in Anti Dühring, MEW Bd.29, S.574)

Der Mensch ist eben keine Monade, kein Atom in der Gesellschaft und in der ihn umgebenden Natur. Das konkrete menschliche Individuum kann nur in Kooperation mit der äußeren Natur und seiner Mitmenschen in das „Reich der Freiheit“ eintreten und das der Notwendigkeit bis zu einem gewissen Grade verlassen.  

Die Lehren des Utilitarismus, des ökonomischen und politischen klassischen Liberalismus sowie des Neoliberalismus sind ideologische Ableger des bürgerlichen Individualismus, als interessengeleiteter Egoismus, und Hausideologien der kapitalistisch organisierten Gesellschaften des Westens. Auf diesem Freiheitsbegriff fundierte politische Ökonomie führt zur Zerstörung der Gesellschaft und der Natur und bezüglich der Außenbeziehungen von Staaten zu Krieg.

Marx und der Marxismus

Kritische Anmerkungen zu dem Buch ‚Die Erfindung des Marxismus, Wie eine Idee die Welt eroberte‘ von Christina Morina, Siedler Verlag 2021

Manche Epigonen, die erste Generation der Marxisten, haben, so Christina Morina, „die sinnstiftende Rolle der Geschichte“ wie auch ihre „Faszination für die Revolution“ ins Zentrum ihrer Rezeption der Marxschen Geschichtsauffassung gestellt und damit den Marxismus erfunden. Dem kann man nur zustimmen. Dies mag, wie die Autorin anhand von Dokumenten zeigt, zutreffen. Es mag auch erklären, wie Marxens politökonomische Studien vergangener technologischer, ökonomischer und politischer Ereignisse und Zustände zu einer Ideologie durch die frühen Marxisten verklärt worden sind. Da die historische Wissenschaft immer auch eine vergleichende ist und von der Autorin der Zusammenhang von Marxens Geschichtsauffassung und denen der ersten Marxisten hergestellt worden ist, so sollte man doch erfahren, was Marx unter „Geschichte“ verstanden hat; zumal er sowohl in seinen jungen Jahren als auch später durchaus unterschiedlicher Auffassung war. Frau Morina bemüht in diesem Zusammenhang den Begriff des >Historischen Materialismus< – ohne indes Marx selbst sprechen zu lassen. Dafür bewertet sie den „Histomat“ als „stets antihistorisch argumentierenden“. (113) Der >Historische Materialismus< habe historische „Gesetze“ formuliert und habe behauptet, „damit dem Gang der Geschichte auf die Spur gekommen  zu sein.“ (113) Ja,  diese Ideologie habe auf eine „listige Weise, wie es Konsellek formuliert, >die geschichtlichen Lehren (…) durch die Hintertür in die Gegenwart“ transformiert. Wenn die Autorin Jaurés als Zeugen für den Histomat anführt, man könne „alle historischen Vorgänge und Erscheinungen durch bloße wirtschaftliche Entwicklung erklären“ (109), dann zitiert sie eine Deutung, die nicht mit der späteren Marxschen Auffassung übereinstimmt. 

Marx ist „kein Marxist“ – dieses von Marx selbst formuliertes Bonmot  sollte doch auch der Autorin zu denken geben. Außerdem reproduziert sie den schon seit dem 18. Jahrhundert gängigen (oft drei Stadien umfassenden) Geschichtsdeterminismus, der aus der liberalen Feder der Aufklärung stammt, und stülpt ihn der Marxschen Auffassung über, um die historisch fundierten und empirischen Analysen Marxens als Ideologie zu diffamieren, vorausgesetzt sie hat sie in ihrer historischen Fülle, ausgehend vom Hegelianismus, dem Marx in seinen jungen Jahren anhing, bis hin zu seinen eigenen Studien (Einführung in die Kritik der Politischen Ökonomie u.a. Schriften), gelesen. 

Marx setzt sich mit den klassischen Ökonomen (von Petty, Adam Smith bis zu Ricardo und J.St.Mill) kritisch auseinander und hat ihre Theorien  analysiert.  Marx hat  im Gegensatz zu A.Smith, der dem Menschen von „Natur“ aus die Eigenschaft, Handel zu treiben, zugesprochen hat, den Produktivkräften der gesellschaftlichen Arbeit nachweisbare und messbare Materialität zuerkannt, die das Agens der historischen Entwicklung seien. Die Art und Weise, wie diese historisch unterschiedlichen Produktivkräfte (Arbeit,Arbeitsteilung,Maschinen, Handwerkzeug, Arbeitsorganisation, Technologie, und Wissenschaft) gesellschaftlich eingesetzt werden, also die Produktionsverhältnisse bestimmen, sind nur empirisch zu konstatieren. Bestimmte gesellschaftliche Formen der Arbeitsorganisationen sind nur im Nachhinein festzustellen und zu analysieren.  So ist die gesellschaftliche Form der Arbeitsorganisation von Kapital und Lohnarbeit eine spezifisch historische und hat bestimmte ökonomische Voraussetzungen und Wirkungen und unterscheidet sich z.B. von jener in rein agrarischen Gesellschaften, in den es keine Lohnarbeit und daher auch  keine Marktwirtschaft gegeben hat. Aber gewiss unterliegen diese gesellschaftlichen Arbeitsorganisationen nicht deterministischen historischen Gesetzmäßigkeiten. Etwa in der Form, dass auf feudale Arbeitsorganisation zwangsläufig eine kapitalistische, d.h. eine von Kapital und Arbeit, gefolgt sei. 

Die Beziehungen zwischen den geistigen kulturellen Überbauphänomenen  und der ökonomisch kulturellen Arbeitsorganisationen hat Marx insoweit nur ausgeführt, als das „Sein das Bewusstsein“ bestimme. Ausgeführt hat er diese These indes nicht. Für Marx hat die Erkenntnis, dass man von den feststellbaren und offensichtlich materiellen Zuständen ausgehen müsse, als Resultat seiner historischen Forschung und der Kritik der Politischen Ökonomie als „Leitlinie“ gedient, wie er selbst sagt.

Nicht nur für die ersten Marxisten, auch  für die nachfolgenden im 20. Jahrhundert ist die Empörung über die sozialen Verhältnisse und das Ethos der sozialen Gerechtigkeit in ihr politisches Engagement fundamental eingeschrieben. Sozialisten und Kommunisten sind immer schon für die Armen und Entrechteten in der Welt eingestanden – aber danach hat sich die geschichtliche Entwicklung nicht gerichtet. Obwohl sie oft und vielleicht viel moralisch „Gutes“ bezweckten, haben sie oft  „Schlechtes“ für die Adressaten des Marxismus erreicht.  Der „reife“ Marx  hingegen hat versucht, politisches oder moralisches Engagement aus seiner ökonomischen Analyse der  Politischen Ökonomie seiner Zeit herauszuhalten.Einen politischen, meist auch moralischen und Analyse hat Marx später stets getrennt. Ausgangspunkt seiner Analyse waren  die konkreten politökonomischen und sozialen Verhältnisse des 19. Jahrhunderts, aber ihn interessierte nicht die Beschreibung, die ihm als Beleg für seine Analyse dienten, sondern die „Anatomie“ des kapitalistischen Systems. Insofern kann die „Anatomie“ auch keine „Rezeptur“ für irgendeine Weltrevolution sein, denn jede kapitalistisch funktionierende Gesellschaft hat spezifisch historisch unterschiedliche „organische“ Voraussetzungen. Den Begriff Kapitalismus hat Marx nicht verwendet- und das nicht ohne Absicht, denn er unterstellt ein abgeschlossenes und ideologisches System. Er hat sprachlich stets den ökonomischen Begriff >Kapital< oder diesen Begriff adjektivisch verwendet. 

Um welche revolutionäre Idee handelt es sich überhaupt? Um welches „zündendes Ideenpaket“  oder um welche „Weltverbesserungsrezeptur“ (154) handelt es sich? Marxens „Idee“ war, nachdem die  Revolution von 1848 gescheitert war, der Philosophie den Rücken zuzukehren und sich der kritischen Analyse  der Politischen Ökonomie zuzuwenden. Die „Englische Schule“ seit William Petty bis hin zu David Ricardo im 19.Jahrhundert verstand die Wirtschaft als eine Zirkulation von Geld und Ware, von Produktion und Marktwirtschaft. Diese „englische Schule“ ging der Frage nach, was den Wert einer Ware ausmache. Die Ware sei zum einen ein Gebrauchsgegenstand, den diese Ökonomen als Gebrauchswert bezeichneten, der in den Konsum eingeht; zum anderen beinhalte sie einen Tauschwert, der die Ware kommensurabel mit anderen Waren oder mit Geld mache. Als Maßstab für diesen Tauschwert legten sie die Arbeitszeit fest. Die Quelle dieses Tauschwertes sei  die Arbeit. J.M.Keynes  hat die Vertreter der  Arbeitswertlehre, der seit William Petty Adam Smith bis hin zu J.St.Mill auch Marx anhing,  als Vertreter der „klassischen Ökonomie“ bezeichnet. Marx kritisierte u.a. den Arbeitsbegriff der liberalen Politischen Ökonomie, indem er darauf aufmerksam machte, dass Arbeit mit dem Tauschwert der Ware nicht kommensurabel sei, mit anderen Worten, nur Arbeitskraft sich mit Lohn vergleichen ließe (Doppelcharakter der Arbeit als „konkrete Arbeit“  und als „abstrakte“ Arbeit, die er als Arbeitskraft bezeichnete, weil diese sie mit anderen vergleichbar mache).  Auch jene Vertreter der Arbeitswertlehre vertraten eine auf der Ausnutzung der Arbeit beruhende Mehrwerttheorie als Grundlage des Profits. Man kann wie die Neoklassik seit der Mitte des 19.Jahrhunderts diese Theorie kritisieren und ablehnen und den Schwerpunkt der Analyse allein auf Marktprozesse und Preisrelationen legen und somit jeglichen sozialen Horizont aus der Ökonomie tilgen (siehe z.B. Grenznutzentheorie), aber man kann nicht von „Weltverbesserungsideologie“ sprechen. Die Kritik der Politischen Ökonomie ist der Kern der Marxschen Ökonomie. Diese baut auf ihr auf und ist die „Basis“ für die Untersuchung weiterer gesellschaftlicher „Überbau“-Phänomene. Die Marxsche Kritik der Politischen Ökonomie, die in Adam Smith und David Ricardo ihre Hauptvertreter hat und mit deren Theorien sich Marx in den >Theorien über den Mehrwert< und in den >Grundrissen< auseinandergesetzt hat, war alles andere als eine „Gegenwartsanalyse“ im Sinne einer Beschreibung ökonomischer und sozialer Zustände. Der Leser hätte sich von einer ausgebildeten Historikerin und Professorin gewünscht, sie hätte sich auch als ökonomische Autodidaktin mit dem Kern der Marxschen Theorie beschäftigt und nicht schon alt bekannte Fake News verbreitet.  Eine politische oder gar politisch-revolutionäre Lehre (Revolutionstheorie, wie sie Lenin oder Luxenburg vertraten) oder eine Staatstheorie hat Marx nicht vorgelegt.  Er hat zu vielen gesellschaftlichen Themen Thesen vertreten, sicherlich aber keine deterministische Geschichtsphilosophie, die seinem Denken widersprochen hätte. Zweifel, Neugier und Kritik waren seine Prämissen für wissenschaftliches Arbeiten.  Dass seine politische Ökonomie eine sozioökonomische ist, lässt sich nicht bestreiten.

„Aber, wird man sagen, die allgemeinen Gesetze des ökonomischen Lebens sind ein und dieselben; ganz gleichgültig, ob man sie auf die Gegenwart oder die Vergangenheit anwendet. Gerade das leugnet Marx. Nach ihm existieren solche abstrakten Gesetze nicht Nach seiner Meinung besitzt im Gegenteil jede historische Periode ihre eigenen Gesetze … Sobald das Leben eine gegebene Entwicklungsperiode überlebt hat, aus einem gegebenen Stadium in ein anderes übertritt, beginnt es auch durch andere Gesetze gelenkt zu werden (…) Marx leugnet z.B., daß das Bevölkerungsgesetz dasselbe ist zu allen Zeiten und an allen Orten. Er versichert in Gegenteil, daß jede Entwicklungsstufe ihr eigenes Bevölkerungsgesetz hat…Mit der verschiedenen Entwicklung der Produktivkraft ändern sich die Verhältnisse und die sie regelnden Gesetze. Indem Marx das Ziel stellt, von diesem Gesichtspunkt aus die kapitalistische Wirtschaftsordnung zu erforschen und zu erklären, formuliert er nur streng wissenschaftlich das Ziel, welches jede genaue Untersuchung des ökonomischen Lebens haben muss…“

„Indem der Herr Verfasser das, was er meine wirkliche Methode nennt, so treffend, und soweit meine persönliche Anwendung derselben in Betracht kommt, so wohlwollend schildert, was anders hat er geschildert als die dialektische Methode?“(Marx)

Kapital I (Nachwort zur 2.Auflage) Werk 23, S.25-7, Institut-Ausgabe S.15-17

Die Insel der Prädestinierten

Dort, auf europäischem Festland, herrschten Grundeigentümer über jene, die auf ihrem Land lebten. Ihre Grundherrschaft beruhte auf Gewalt, Zwang oder auf althergebrachten Verträgen, die der grundherrlichen Hauswirtschaft einen Teil der agrarischen oder gewerblichen Produkte zusprachen, die auf ihrem Land erzeugt wurden. Diese personale patriarchalische Herrschaft wurde in verschiedenen Rechtsformen, der Leibeigenschaft, der Fron oder über Pachtabgaben und Steuern ausgeübt. Luxusgüter für die aristokratischen Grundeigentümer wurden mit dem abgepressten Mehrprodukt auf Märkten bezahlt, die der Fernhandel lieferte. Ein etwaiges Mehrprodukt der bäuerlichen Hauswirtschaften, das über der Selbstversorgung und den Abgabeverpflichtungen hinausragte, konnte auf lokalen Märkten veräußert werden. Märkte waren zusätzliche Verteilungsinstitutionen der Hauswirtschaft, sie waren, wie Polanyi schreibt, „eingebettet“ in die vorherrschenden Formen der Hauswirtschaft. Marktwirtschaft als ein System selbstregulierender Märkte, die „einzig und allein von Marktpreisen reguliert werden“ 1, habe es beim Güteraustausch nicht gegeben, obwohl die Institution Markt seit der späten Steinzeit verbreitet war.

Wenn in der Marktwirtschaft Marktpreise den Austausch regulieren, dann tritt zugleich eine Bewirtschaftung des Geldes zutage, die zunehmend die Marktwirtschaft befördert und beherrschen wird.

Auf der Insel hatte sich in England schon seit der Epoche der Tudor eine Reform der Agrarverfassung durchgesetzt, weil Grund und Boden zu verkäuflichen Gütern, zu Waren wurden. Im 17. Jahrhundert wurde die neue Agrarverfassung gesetzlich fixiert. Dieser rechtspolitische Akt hatte erhebliche soziale, ökonomische und politische Folgen. Ökonomisch setzte sich eine neue Schicht der aristokratischen Grundeigentümer durch, die Gentry, die in der unteren Kammer des englischen Parlaments ihre neuen bürgerlichen Interessen gegenüber dem politischen Vorrecht der Krone durchzusetzen gewillt waren. Neben dem Fernhandel wurden nun auch nach und nach andere Märkte in ein nationales Verteilungsnetz einbezogen. Ein wesentlicher Grund dafür war die immer weiter sich durchsetzende Lohnarbeit, die ein Resultat der „Expropriation“ (Marx), der Enteignung oder Freisetzung der bäuerlichen Schichten, war. Neben dieser „Reorganisation der landwirtschaftlichen Ressourcen“ (Haan/Niedhardt) traten weitere Entwicklungen hinzu, die die Kommerzialisierung förderten.

Die Bevölkerung wuchs und mit ihr strömten viele in die Städte, vor allem nach London. Außerdem zog die Kommerzialisierung ein starkes Anwachsen der Agrarpreise nach sich mit vergleichsweise geringem Lohnanstieg, aber großen Gewinnsteigerungen. Die Privatisierung von Grund und Boden und der Allmende, des gemeinsam genutzten Gemeindelandes, konzentrierte und zentralisierte den Boden in den Händen der Großgrundeigentümer, was neue Anbaumethoden (Anbau unbekannter Feldfrüchte etwa aus Übersee, Vierfelderwirtschaft, Einführung künstlicher Bewässerung und Trockenlegung von Hochlandwiesen) möglich machte. Kleine Bauernhöfe wurden zu einer einzigen Farm zusammengefasst (engrossing), um eine effektivere Bewirtschaftung zu ermöglichen. Marktorientierte Bauern oder Pächter pachteten neues Land, das zuvor von einem Kleinbauer in eigener Regie bewirtschaftet wurde, aber dessen Einkünfte immer weniger zur Sicherung des Lebensunterhalts der Familie ausreichten. Eine weitere Maßnahme, das Einhegen (enclosing)von Land, drängte die traditionelle Husbandry zurück und der neue marktorientierte Bewirtschaftungstyp  „New Husbandry“ setzte sich durch. „To enclose land bedeutete die Auslöschung von common rights und damit das Ende der gemeinsamen Bewirtschaftung derjenigen Grundstücke, die von der encloure-Maßnahme betroffen waren. (…) Die Einhegungen betrafen sowohl Gemeindeweiden, die von den Dorfbewohnern genossenschaftlich bewirtschaftet (pasture common), als auch Felder und Wiesen, die im Rahmen der open-field-farming genossenschaftlich bewirtschaftet wurden (common arable fields or meadows). In dem erst genannten Fall wurde das eingehegte Stück Land aus der gemeinsamen Nutzung durch die Dorfgenossen in das Eigentum einer einzelnen Person überführt. In dem anderen Fall bedeutete die Einhegung das Ende der Gemeindekontrolle und damit zugleich das Ende der gemeinschaftlichen Abweidung des enclosed Land nach der Durchführung der Erntearbeiten. Der encloser erhielt damit das ausschließliche Verfügungsrecht über das ihm gehörende Land und brauchte bei dessen Bewirtschaftung nun keinerlei Rücksicht mehr auf irgendwelche kommunalen Vorschriften zu nehmen. Die Einhegung der common fields or meadows war in der Regel mit einer Flurbereinigung verbunden, bei der die Dorfgenossen ihren bisher in eine Vielzahl zerstreut liegender Feldstreifen aufgesplitterten Grundbesitz durch Tausch und Kauf zu kompakten Ländereien zusammenfassten, die dann als solche umzäunt oder eingehegt wurden.“ (Haan/Niedhardt, 82)

Die Entstehung von Großfarmen veränderte auch die ländliche Gesellschaft: in Landlords und Pächter auf der einen Seite und Landarbeiter auf der anderen. Es fand faktisch eine vom Staat unterstützte Enteignung eines großen Teils der ländlichen Bevölkerung zugunsten der Landlords und Großpächter statt. Thomas Morus hat diese Einhegungsmaßnahmen scharf kritisiert: „Damit also ein einziger Prasser, in seiner Unersättlichkeit eine unheilvolle Pest für sein Vaterland, einige tausend Morgen zusammenhängenden Ackerlandes mit einem einzigen Zaun einfrieden kann, werden die Pächter vertrieben; durch Lug und Trug umgarnt oder mit Gewalt unterdrückt, werden sie enteignet oder, durch Schikanen zermürbt, zum Verkauf gezwungen. Daher wandern die Unglücklichen in jedem Fall aus: Männer, Frauen, Ehemänner, Ehefrauen, Waisen, Witwen, Eltern mit kleinen Kindern und einer zahlreichen als wohlhabenden Familie, wie eben die Landwirtschaft vieler Hände bedarf. … was bleibt ihnen schließlich anders übrig, als herumzustreunen und zu betteln, obgleich sie auch dann als Landstreicher ins Gefängnis geworfen werden, weil sie sich müßig herumtreiben.“ 2 Ein Zeitgenosse von Thomas Morus rechtfertigte indes das enclosing: „Es ist kein richtiger Schluss, dass Entvölkerung vorhanden, weil man die Leute nicht länger ihre Arbeit im offenen Feld verschwendet sieht (…) Wenn nach Verwandlung kleiner Bauern in Leute, die für andere Arbeiten müssen, mehr Arbeit flüssig gemacht wird, so ist das ja ein Vorteil, den die Nation (…) wünschen muss (…). Das Produkt wird größer sein, wenn ihre kombinierte Arbeit auf einer Pachtung angewandt wird: So wird das Surplusprodukt für die Manufakturen gebildet, und dadurch werden Manufakturen, eine der Goldgruben der Nation, im Verhältnis  zum produziertem Kornquantum vermehrt.“ 3 Viele Bauern mussten in die Städte ziehen und dort eine Beschäftigung als Arbeiter suchen und „dann erhält man einen  Überschuss, und so wird das Kapital vermehrt.“ 4 London nahm 2/3 der „überschüssigen“ Landbevölkerung auf. Viele konnten dort aber keine Anstellung finden, sodass die Armut stieg. Ab 1550 stiegen die Getreidepreise, verglichen mit den durchschnittlichen Preisen von 1450 bis 1499, um das Vierfache, während die Löhne nur um das Doppelte stiegen. Dass die Löhne hinter den Lebenshaltungskosten hinterherhinkten, lag nicht nur am Überangebot an Arbeitskräften, sondern auch in zweiter Linie an der staatlichen Lohnpolitik, die mit der Festlegung von Höchstlöhnen das allgemeine Lohnniveau künstlich niedrig hielt. „Jeder außer einem Idioten weiß“, so Adam Smith, „dass die lower classes arm gehalten werden müssen, das sie sonst niemals fleißig sein werden.“ /Haan/Niedhardt, 76)

Um der Abwanderungsbewegung Einhalt zu gebieten und die „freigesetzten“ Arbeitskräfte in der ländlichen Region zu halten, wurde 1662 ein „Niederlassungsgesetz“ für das Landvolk erlassen, das die Vorschriften der so genannten „Gemeindeleibeigenschaft“ niederlegte und damit die enteigneten Bauern an die Gemeinde band. Sie wurden billige Arbeitskräfte auf den Großfarmen. Die Grundeigentümer „hoben die Feudalverfassung des Bodens auf, d.h. sie schüttelten seine Leistungsverpflichtungen an den Staat ab, entschädigten den Staat durch Steuern auf die Bauernschaft und übrige Volksmasse, vindizierten modernes Privateigentum, und oktroyierten schließlich… Niederlassungsgesetze.“ 5

Erst 1795 zu Beginn des Industriekapitalismus wurde das Niederlassungsgesetz von 1662 gelockert. Im gleichen Jahr aber ein „Zuschussgesetz“, das „Speenhamland-Gesetz“, eingeführt, das vorsah, „dass zusätzlich zu den Löhnen Zuschüsse bezahlt werden sollten,..,damit den Armen, unabhängig von ihren Einkünften, ein Minimaleinkommen garantiert werde.“ (Polanyi, 144) Erst 1834 wurde ein auf Wettbewerb beruhender Arbeitsmarkt in Großbritannien als letzter Teilmarkt eingeführt. Fast 200 Jahre wurde Lohnarbeit durch gesetzlich fixierte Zwangsarbeit gefördert.

Nicht von ungefähr haben im Rahmen der „Der Großen Transformation“ (Polanyi) der Güterverteilung während des  17. Jahrhunderts aufgrund der Durchsetzung der Marktwirtschaft und des bürgerlichen National-Staates in England zwei Begründer der politischen Ökonomie und – im Vergleich zum „ancien regime“ – des freiheitlichen Bürgerstaates die ideologischen Leitplanken einer neuen bürgerlichen Gesellschaftsordnung gelegt. William Petty hat auf der Grundlage eines Modells der Zirkulation, das Warenproduktion und Marktwirtschaft miteinander verbindet, die geldpolitische Grundlage des National-Staates nachzuweisen versucht und damit den Zusammenhang von Staatsmacht und ökonomischer Macht deutlich gemacht. Der andere, John Locke, begründet politisch auf der Grundlage eines idealiter und vernünftigen, naturrechtlich gebundenen Gesellschaftsvertrages die freie wirtschaftliche Betätigung des Bürgers und das Naturrecht des Privateigentums.      

Der gemachte Mann

Vor dem oben skizzierten Hintergrund der neuen Agrarverfassung (New Husbandry), der kommerziellen Landwirtschaft, der englischen Kolonialpolitik in Irland und Übersee sowie der immensen Staatsverschuldung durch Kriege der puritanischen Politik wurde der Parteigänger Cromwells William Petty – Professor für Anatomie und Musik in Oxford sowie Generalarzt der Cromwellarmee in Irland – von Cromwell beauftragt, Irland in ein Kataster einzutragen und zu vermessen. Zweck dieses Auftrages war, Cromwell Gläubiger, die seine 40 000 Mann starke „Privatarmee“ finanzieren halfen, mit Grundbesitz zu entlohnen. Petty selbst bekam für diesen Auftrag 9 000 livres und zusätzlich 30 000 acres Land als Grundbesitz in Irland dazu.

Der aus einfachen Verhältnissen stammende Petty war ein gemachter Mann. So wurde er 1659 Parlamentsmitglied, verlor den Parlamentssitz dann aber wieder während der Stuart – Restauration. Karl II. verlieh ihm den „Knight Bachelor“, den Titel SIR. 1666 kehrte er nach Irland zurück, wo er 1687 starb.

Vater der englischen Verwaltungsstatistik

In seinem Anfang der sechziger Jahre verfassten „Treatise of Taxes and Contribution“ befasste Petty sich mit den Staatsfinanzen und Reformen der Staatseinnahmen, um diese zu erhöhen. Er entwickelte ein Surpluskonzept, wie  Überschüsse abgeschöpft werden können. 6

Zuerst sucht er nach Staatsausgaben (Verteidigung, Beamtenbesoldung, incl. die des Königs, Bildung, Armenpflege und Infrastruktur), die gekürzt werden können. Ausnahmen bilden die Armenpflege und die Investitionen in die Infrastruktur. Arbeitsfähige ohne feste  Anstellung (Tagelöhner, Bettler etc.) sollten innerhalb von Infrastrukturprojekten arbeiten. (Aus einem Verzeichnis aus dem Jahre 1688 geht hervor, dass von den 5 500 520 Einwohnern Englands 2 285 500 den Reichtum der Nation geschmälert, weil sie nicht gearbeitet, und 2 675 520 hingegen den Reichtum vermehrt hätten. Die Hälfte der englischen Bewohner seien Landstreicher, Diebe, Bettler usw.) Ihre Entlohnung sollte per Gesetz in einer solchen Höhe festgelegt werden, dass die Arbeiter überleben können („which should allow labourer but just wherewithall to live“). Wenn man dem Arbeiter mehr als das Notwendigste geben würde,“then he works but half so much as he could have done, and otherwise would.“ (Petty, in: Klingen, 26) An dieser Devise hielt sich die liberale Ökonomie der Klassik jahrzehntelang.

Dieses Verständnis für die „ursprüngliche Akkumulation“ von Kapital (Marx) schließt folgende Thesen mit ein:

  1. Lohnarbeit trägt zur Vermehrung des „Reichtums der Nation“ bei, denn blieben Arbeiter ohne Lohn, dann könne auch kein Reichtum aktualisiert werden. Arbeit schafft Wert. 
  2. Ohne Lohnarbeit könne auch kein Surplus erwirtschaftet werden. „Arbeit sei der Vater des Reichtums.“ Petty wird als Begründer der Arbeitswerttheorie bezeichnet.
  3. Eine sich selbst überlassene Marktwirtschaft könne keinen zufrieden stellenden Beschäftigungsgrad erreichen. Der Staat müsse dafür sorgen.                        

In diesem Zusammenhang sollte nicht unerwähnt bleiben, dass Petty, wie Ibrahim X Kendi 7 schreibt, 1677 eine „hierarchische Skala der Menschheit“ aufstellte, in der die „Neger“ die unterste Stufe einnahmen. „Mitteleuropäer unterschieden sich von Afrikanern >durch ihre natürlichen Sitten und Eigenschaften ihres Geistes< (Petty).“ (Kendi,66) 1679 genehmigte die englische Handelskammer die brutalen rassistischen Sklavengesetze, die die „Investitionen von Kaufleuten und Pflanzern sicherten, und rechtfertigte ihr Handeln dann mit einer rassistischen Idee.“ (66)

Die „spare hands“ afrikanischer Sklaven waren für Petty nicht nur ethisch menschlicher „Bodensatz“, sondern auch ökonomisch bestens geeignet, den Reichtum der „politischen Nation“, d.h. der aristobourgeoisen Oberschicht, zu mehren.

Erst 1834 wurde die Sklaverei in Großbritannien gesetzlich verboten, obwohl sie praktisch weiterbestand und das Gesetz den Rassismus der europäischen Moderne nicht unterbinden konnte.

Petty´s  Methode 

Um das Surplus-Konzept zu entwicklen, geht Petty von zwei empirisch fundierten Möglichkeiten aus. 

Eine eher unwahrscheinliche Variante liege in der Enteignung von bestehendem Pachtland. Um das Haushaltsdefizit des Staates zu beheben, könnte der Staat einen Teil der privaten Ländereien per Vertrag zu Staatsländereien machen. Mit dem auf diesen Ländereien erzielten Erlös könnten die Schulden beglichen werden.

Das heißt, die Renteneinnahmen (rent of land) müssten anschließend in Geld transformiert werden. Nach Marx unterteilt Petty den Surplus value in rent of land und rent of money, wobei die Geldrente (mit anderen Worten der Geldzins) von der Agrarrente abhängig ist.

Dabei wäre aber zu überdenken, wie Petty später ausführt, die Bodenfläche nach bestimmten Kriterien hin zu analysieren. Diese Ergebnisse wiederum seien aber abhängig von zukünftigen ökonomischen und politischen Gegebenheiten. Außerdem wäre eine solches Modell nur in neuen Staaten (etwa in Republiken, wie nach Pettys Erfahrungen zu vermuten ist) praktikabel. Hinzu käme noch der Umstand, dass in schon existierenden Staaten feste Eigentumstitel festlägen. Und Eigentum ist sakrosankt.

In existierenden Staaten hingegen müsste ein anderes Modell gefunden werden, woraus der Staat Steuereinnahmen generieren könne. Petty entwickelt eine Besteuerung der Grundrente, die aus dem Surplus des Sozialprodukts entnommen werden müsste. Im Unterschied zu landläufigen Verträgen, die oft aus Willkür entstanden seien, müsse eine „richtige“ Methode, das heißt eine messbare und überprüfbare angewendet werden. Diese müsse induktiv vorgehen. Das Land müsse vermessen werden, man müsse einen Überblick über Gestalt, Fläche und Lage der Ländereien gewinnen. Außerdem müssten Qualität und Menge der Produkte festgestellte werden und das technische Know-how bekannt sein.

Petty definiert den gesellschaftlichen Surplus als Differenz zwischen den potentiell Erwerbstätigen, d.h. der Bevölkerungszahl minus Kinder, Greise und Kranke, und der zur Reproduktion der Arbeitskraft gegebenen Outputs notwendigen Arbeit. Für die Maximierung des Surplus komme es darauf an, die Differenz zu maximieren. Je weniger arbeiten müssten, den Output zu reproduzieren, um so größer sei die Differenz zwischen der Bevölkerung und der berechneten notwendigen Arbeitsmenge. 

Als „Vater der englischen Verwaltungsstatistik“ bezeichnet, versucht Petty mit Hilfe von Daten ökonomische Sachlagen mathematisch darzustellen. Wie sein Bruder im Geiste Sir Dudley North (1641-1691), Parlamentsmitglied, Ökonom und Fernhändler, war auch Petty überzeugt, dass „Wissen in hohem Maße mathematisch geworden sei.“ 8 Pribram weist darauf hin, dass „diese Tendenz den Glauben an die Wirksamkeit der regulativen Wirtschaftspolitik der Regierungen“ (139) untergraben wird. So wendet sich Petty konsequenter Weise gegen staatliche Eingriffe in die „Gesetze der Natur“, die jene des Marktes seien als ein System der mechanischen Selbstregulation. Man kann Petty als den Ahn des ökonomischen Liberalismus bezeichnet, wie ihn später die hohen Priester des ökonomischen Liberalismus, Adam Smith, David Ricardo, J.St. Mills u.a. bis in unsere Zeit hinein vertreten. John Locke (1632-1704) komplementiert ideologisch den politischen Liberalismus.

Arbeit ist „der Vater“ – Natur „die Mutter des Reichtums“

„Alle Dinge sind Geschöpfe der Natur und der menschlichen Arbeit.“ (Petty) Arbeit sei produktiv und darin liege ihr Wert. Diese Bestimmung beziehe sich nicht allein auf die Herstellung materieller, sondern ebenfalls auf geistige Dinge, sofern sie einen Gebrauchswert besäßen. So zählt er ausdrücklich Soldaten zur Kategorie der produktiven Arbeit. Diese Kategorie spielt in der klassischen Theorie bis hin zu Marx eine bedeutende Rolle. 

Was aber bestimmt den Wert eines Gegenstandes, eines Gebrauchswertes, wenn er auf dem Markt zur Ware wird?

„Wenn jemand eine Unze Silber aus dem Inneren der Erde in der selben Zeit nach London bringen kann, die er zur Produktion eines Bushels Korn brauchen würde, dann ist das eine der natürliche Preis des anderen; wenn er nun durch Abbau neuer und ergiebiger Bergwerke statt der einen zwei Unzen Silber mit dem gleichen Aufwand gewinnen kann, wird das Korn bei einem Preis von 10 Shilling pro Bushel ebenso billig sein wie vorher bei einem Preis von 5 Shilling, ceateris paribus. Nehmen wir an, die Produktion eines Bushel Korn erfordere ebensoviele Arbeit wie die einer Unze Silber.“ Dies sei zunächst der „reale und nicht der eingebildete Weg, die Preise der Waren zu berechnen.“ 9 Der Wert der Ware, der natürliche Preis (true Price Currant), wird durch die in ihr enthaltene Arbeitsmenge und Arbeitszeit bestimmt. Zwei qualitativ unterschiedliche Waren (Korn und Silber) werden quantitativ äquivalent ausgetauscht.

Nun stellt sich die Frage nach dem Wert der Arbeit.

Der Wert der Arbeit werde, so Petty, durch die Lebensmittel bestimmt, die notwendig seien, um das Leben der Arbeiter zu reproduzieren, das heißt, durch die Kaufkraft des Reallohns. Arbeit sei also, wie Adam Smith schreibt, „ursprünglich das Kaufgeld, womit alles andere bezahlt wird. Nicht mit Gold oder Silber sondern mit Arbeit wurde der Reichtum dieser Welt letztlich erworben.“ 10 Die Arbeitszeit bestimmt die Wertgröße.

„Das Gesetz sollte dem Arbeiter gerade das noch zum Leben Notwendige zugestehen; denn wenn man ihm das Doppelte zugesteht, dann arbeitet er nur halb soviel, wie er hätte tun können und andernfalls getan hätte; das bedeutet für die Gesellschaft einen Verlust der Ersparnisse von soviel Arbeit.“ (zitiert nach Marx, ebd.332) 

Wie schon erwähnt, lebte um 1688 die Hälfte der englischen Bevölkerung in Armut. Zur Zeit der „Glorreichen Revolution“ nimmt der Handel mit „Negern“ einen mächtigen Aufschwung. Einen der ersten Staatsakte der neuen Monarchie unter Wilhelm von Oranien und der Mehrheit der liberalen Whigs im Unterhaus bestand darin, Spanien das Monopol im Sklavenhandel zu entreißen. Bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts erlangte  England, das „Vaterland der europäischen Aufklärung“, die Vorherrschaft im Sklavenhandel. Der Liberalismus, der in den Postulaten individueller Freiheitsrechte seinen weihevollen Ausdruck findet, ging einher mit dem Rassismus.

Silber ist eine Ware wie jede andere Ware. Aber es fungiert auch als Geld. Damit ergeben sich zwei Probleme. 

Was unterscheidet Geld von Ware? Silber als Geld erfüllt nur die Funktion eines Äquivalents. Es ist Tauschmittel und Zahlungsmittel. Eine Geldtheorie hat Petty nicht.

Ein zweites Problem hinsichtlich der Steuererhebung und Einziehung taucht auf. Falls der Geldwert des Silbers sich veränderte, also 90 Mann in 10 Jahren die gleiche Menge Silber wie 100 Mann im gleichen Zeitraum Korn produzierten, veränderten sich die faktischen Konditionen des Steuervertrages mit den Grundbesitzern. Fällt während der Laufzeit des Vertrages der Wert des Silbers, dann sind davon diejenigen betroffen, deren Revenue vertraglich fixiert ist. Sie können sich  nicht über steigende Einnahmen für die steigenden Warenpreise schadlos halten. Solange die Rente im alten Geldwert festgelegt ist, sinken die Staatseinnahmen durch den Wertverlust des Silbers. Edelmetalle oder andere Gebrauchswerte sind keine geeigneten Maßstäbe auf der Suche nach einem stabilen Wertstandard, da sie selbst Wertveränderungen unterworfen sind. Hinzu kommt ein weiteres Problem. Wenn die Produktionsbedingungen für die Edelmetalle durch neue Techniken verbessert werden, dann steigt einerseits der „Reichtum“ der Nation oder des Staates, weil mehr Silber produziert wird, aber ihr Arbeitswert je Einheit ist gesunken. Andererseits steigt bei gegebenem Reallohn der Arbeiter ihr Geldlohn proportional zum Wertverlust des Silbers. Wenn die Arbeiterschaft in ihrer quantitativen Größe unverändert bleibt, also die Arbeitsmenge gleich bleibt, dann werden auch keine neuen Werte in der gleichen Zeit geschaffen, trotz des gestiegenen Reichtums. Reichtum und Wert sind zwei unterschiedliche Kategorien.

Petty bestimmt den Tauschwert oder den „natürlichen Preis“ durch die inkorporierten Arbeitsmengen, die ihrerseits von den natürlichen oder technischen Bedingungen abhängen. Je schlechter (besser) letztere sind, um so mehr (weniger) Arbeit braucht man, um eine bestimmte Ware zu produzieren und um so teuerer (billiger) wird die Ware sein. Der Tauschwert wird durch die Arbeitsmenge pro Zeiteinheit bestimmt. Marx wendet dagegen ein, „was den Wert bestimmt, ist nicht die Zeit, in welcher eine Sache produziert wurde, sondern das Minimum von Zeit, in welchem sie produziert werden kann, und diese Minimum wird durch die Konkurrenz festgestellt.“ 11 

Entmaterialisierung der Welt

Die Philosophiegeschichte ordnet die Philosophie des 16. und 17. Jahrhunderts antithetisch unter die Kapitel Rationalismus und Empirismus ein. Beide Denkschulen fußen auf dem Dualismus von Materie und Geist, Körper und Seele, der seit der griechischen Antike nicht nur die Philosophie beherrscht. 12 Ich möchte an der Philosophie John Locke (1632 – 1704) nachweisen, dass der Empirismus ebenso wie der Rationalismus dem Zeitgeist der Entmaterialisierung und Mathematisierung in der Epoche des Handelskapitalismus entspricht.

Drei Strömungen europäischer Abstraktionskunst fügen sich in dieser Zeit zu einem großen, Mythen und Fantasie klärenden Strom zusammen, der sich von den britischen Inseln nach Nordamerika und dem europäischen Festland ergießt. Er nährt die neuen christlich – liberalen Werte des später so genannten „Westens.“ 

Die Quelle dieser Abstraktionskunst wird in den Geist des menschlichen Subjekts verlegt – genauer gesagt vorerst in das männliche und europäische Bewusstsein des denkenden Subjekts. Zuvörderst wird die traditionelle katholische Gotteserkenntnis (Theognosie), in der das Absolut-Eine, „Gottvater“, in der Gestalt Mensch als Jesus materialisiert in Erscheinung tritt – was schon die Nominalsten des Mittelalters in Frage stellten – sozusagen „entmenschlicht“ und als das Absolute schlechthin begriffen, und der „Sohn Gottes“, Jesus, wird ganz und gar Mensch. 

So unterscheidet John Locke – im Geiste des Puritanismus erzogen, später Professor der Philosophie, der Medizin und der Naturwissenschaft – zwischen „Deisten“ und „Christen“. Menschen haben Gott zum König und unterstehen dem Gesetz der Vernunft; als Christen sehen sie ihren König in Jesus und sind dem von ihm geschaffenen Gesetz des Evangeliums unterworfen. Jeder Christ sei zugleich Deist, aber nicht jeder Deist Christ. Mit dieser Unterscheidung gibt er dem ethischen Prinzip der Toleranz Raum und attackiert zugleich den Dogmatismus der katholischen Kirche, die dem abstammungsgebundenen feudalen und absoluten Königtum seine ideologische Rechtfertigung gab. Durch diese Volte der Entzweiung des „Einen und Absoluten von Raum und Zeit“ wird Jesus die Rolle eines Messias zugewiesen. Gott wird zu einer vernünftigen Kopfgeburt, die zeit- und raumlos Vernunft zum Gesetzgeber erhebt. Die Figur Gottes wird zu einer vernünftigen Idee. Aus der auch ein „Recht der Natur“ spricht, das ebenso eine Idee der geistigen Natur des Menschen ist und ewig und überall herrscht und unveräußerlich ist, ergo eine Vorstellung oder Begriff ist. Im Gegensatz zum traditionellen Naturrecht, das durch eine äußere metaphysische Macht gesetzt wird, ist das neue europäische und bürgerliche Naturrecht ein Vernunftrecht und Gottesrecht zugleich. Die Menschenrechte des Individuums sein Inhalt. Für John Toland (1670 -1722), einer der vielen englischen Deisten, liegt die Göttlichkeit des Evangeliums in dessen Vernünftigkeit. Im Vorwort zu „Christianity not Mysterious“ beklagt Toland, „dass ein Mann nicht offen sagen und klar bekennen kann, was er in Sachen Religion denkt, während in der Wissenschaft die rationale Diskussion durchaus erwünscht ist.“ 13 Das Christentum sollte durch Entlastung von allen irrationalen Inhalten dem Zeitgeist angepasst werden; es sollte rationalen Kriterien unterworfen werden.

Der englische „Deismus“ in seinen verschiedenen Schattierungen übte großen Einfluss auf die kritischen Geister auf dem Kontinent aus, die auch den Gottesglauben in seiner christlichen Variante ablehnten und zu naturalistischen und materialistischen Auffassungen neigten.

Die Semiotik

Grundlage solcher komplexer Ideen wie der Göttlichkeit oder der des Naturrechts und Menschenrechts, die nach Locke allgemeine und abstrakte Ideen sind und vom Subjekt erzeugt werden, ist die Wissenschaft der Semiotik. Locke bezeichnet den menschlichen Geist als Vermögen beziehungsweise als Kraft der Ideenbildung. Der Geist vergleicht Ideen, trennt sie (analysiert), fügt sie zusammen (synthetisiert) und abstrahiert. Der Geist des Menschen ist gleichsam seine zweite „Natur“, die Recht und Werte setzt. Die Vernunft ist demzufolge das Vermögen der Ableitung von Folgen aus Grundsätzen.           

Nach Locke haben sprachliche Ausdrücke dadurch Bedeutung, dass sie Zeichen von Ideen, von Bewusstseinsinhalten sind. Unabhängig davon sind artikulierte Laute nur Geräusche. Da Ideen nur unmittelbare Objekte des Bewusstseins sein können, so können Worte direkt nur Ideen bezeichnen, aber nicht etwas hinter diesen Seiendes (siehe Platonismus). Allgemeine Namen seien somit Zeichen allgemeiner Ideen, die Locke auch zusammengesetzte oder komplexe Ideen nennt. Diese nominalistische Position, die Locke von den mittelalterlichen Nominalisten um Wilhelm von Ockham übernimmt, schließt die traditionelle platonische und aristotelische Position aus, dass es in oder vor den Dingen Universalien gebe. Alles Reale ist nach Locke nur individuell begreifbar. Art- und Gattungsbegriffe sind nominelle Wesenheiten, das heißt keine Abbilder einer angeblich realen Allgemeinheit, sondern Ergebnisse der Abstraktion. Den Wortzeichen liegen also Ideen zugrunde. In seinem Essay Concerning Human Understanding (1690) untersucht Locke die Entstehung von Begriffen, wobei er die rationalistische Annahme, die Ideen seien angeboren (Innatismus) ablehnt, denn bei Geburt sei das Bewusstsein ein weißes Blatt (tabula rasa).Die Idee sei das Medium der Erkenntnis von Dingen der denkunabhängigen Außenwelt. In diesem Medium bilden sich die Dinge der Außenwelt in gewisser Weise ab. Diese Abbilder sind indes Konstruktionen des menschlichen Geistes. Locke konstruiert ein kausales und mechanistisches Wahrnehmungsmodell. Das menschliche Sensorium empfängt von den Außendingen „korpuskulare“ Beobachtungsdaten (äußere Erfahrung), die das Gehirn ursächlich reizen. Das Gehirn empfindet durch diese Sinneswahrnehmung (sensation) entweder durch einen oder durch mehrere Sinne einfache Ideen. Sie sind passiv registrierte Beobachtungsdaten. Sie sind konkret, zahllos und unbestimmt. Einfache Ideen gehen aber nicht nur auf die äußere Sinneswahrnehmung zurück, sondern auch auf den inneren Sinn (reflexion) sowie auf sensation und reflexion. Einfache Ideen bilden die Basis einer Rekonstruktion der Erkenntnis im Allgemeinen. Ideen der Reflexion betreffen Bewusstseinsvorgänge wie zum Beispiel das Wollen. Alle Bewusstseinsvorgänge beruhen auf Erfahrung von Beobachtungsdaten der Außenwelt, von den durch Abstraktion auch einfache Ideen durch Sensation und Reflexion gebildet werden können, wie z.B. Lust. Sowie es keine objektiven Begriffe der Zeit und Kraft geben kann, kann es nach Locke auch keinen freien Willen geben. Freiheit wird „als Vermögen, Handlungen vorzunehmen oder zu unterlassen“ definiert und von Willensfreiheit unterschieden. 

„Die Frage, ob der Wille des Menschen frei sei, ist ebenso sinnlos, wie die, ob ein Schlaf geschwind oder eine Tugend viereckig sei. Denn Freiheit lässt sich ebenso wenig auf den Willen anwenden, wie die Geschwindigkeit einer Bewegung auf den Schlaf oder die Figur der Vierecks auf die Tugend.“ 14 Da der Wille ein Vermögen ebenso wie die Freiheit sei, könne einem Vermögen nicht ein Vermögen zugeschrieben werden. W.Röd hebt zutreffen hervor, dass es „sich hier um syntaktischen Nonsens bzw. um einen Kategorienfehler“ handele. 15

Locke definiert Wissen (knowledge)als „Perzeption des Zusammenhangs der Übereinstimmung und des Gegensatzes irgendwelcher Ideen (…) Wie die Dinge sind, spielt keine Rolle; Wenn ein Mensch nur die Übereinstimmung seiner eigenen Einbildungen beachtet und ihr gemäß spricht, ist alles Wahrheit, alles Gewissheit.“ 16 Daher unterscheidet Locke zwischen Tatsachenwissen, mathematischem und ethischem Wissen. Beim Tatsachenwissen geht es um die Beziehung zwischen Ideen und Dingen. Es muss gezeigt werden, dass und in welcher Weise Urteile objektiv gültig sind. Das ist dann der Fall, wenn Urteile ausschließlich reale Ideen enthalten. Der Bereich des Wissens kann nicht umfassender sein als der Bereich der Erfahrungen durch Sensation und Reflexion. Tatsachenwissen ist möglich, wenn alle Beziehungen der Wirklichkeit durchschaut werden können. Ein Faktum stellt noch kein Wissen dar. Naturwissenschaftliche Erkenntnis deutet Locke als hypothetische Erklärung von Tatsachen, die auf Beobachtung und Experiment gestützt ist und nicht mit dem Anspruch auftritt, endgültiges Wissen zu sein. In diesem Sinne leugnet Locke die Möglichkeit ewiger Wahrheiten, was aber nicht gilt im Zusammenhang der Beziehungen zwischen Ideen. Mathematisches Wissen, das von unbezweifelbaren Axiomen ausgeht, ist notwendig wahr, aber inhaltsleer. Axiome sind analytische Sätze, deren Wahrheit aufgrund der Beziehungen der in ihnen vorkommenden Begriffe behauptet werden kann. Sowohl auf  Mathematik als auch auf die Ethik treffe dies zu, weil es sich um Wissen auf Grund archetypischer Begriffe (Urbilder) handelt, bei dem die Frage der objektiven Gültigkeit überhaupt nicht zu stellen sei. 

„Das 17.Jahrhundert hat ein Schema des wissenschaftlichen Denkens hervorgebracht, das von Mathematikern für Mathematiker geschaffen war. Die wichtigste Eigenschaft des mathematischen Geistes ist seine Fähigkeit, mit Abstraktionen zu arbeiten und aus ihnen klar umrissene beweiskräftige Gedankenketten zu ziehen, die so lange völlig hinreichend  sind, wie man eben über genau diese Abstraktionen nachdenken will. Der gewaltige Erfolg der wissenschaftlichen Abstraktionen, die einerseits der Materie mit ihren einfachen Lokalisierungen in Raum und Zeit, andererseits dem wahrnehmenden, leidenden, denkenden, aber nicht eingreifenden Geist Rechnung tragen, hat der Philosophie  die Aufgabe zugeschoben, sie als die konkrete Darstellung des Tatsächlichen anzuerkennen. Das war der Ruin der modernen Philosophie.

Da sind die Dualisten, die Materie und Geist als gleichbegründet anerkennen, und die beiden Spielarten von Monisten: Jene, die den Geist in die Materie stecken, und jene, die die Materie in den Geist verlegen. Aber dieses Jonglieren mit Abstraktionen kann niemals die innere Verwirrung überwinden, die dadurch aufkam, daß man dem wissenschaftlichen Schema des siebzehnten Jahrhunderts die unzutreffende Konkretheit zugeschrieben hat.“ (Alfred North Whitehead) 17

Das Recht der „Zweiten Natur“ des Menschen oder das bürgerlich-liberale Naturrecht

Die Abhandlung >Two Treatises on Government< schrieb Locke vor der Revolution von 1688, obwohl sie erst 1690 erschien, sodass der Eindruck entstehen konnte, seine Staatstheorie sei eine Rechtfertigung der Revolution, die eine Stärkung des von den Puritanern und den Whig-Liberalen dominierten Parlaments mit sich brachte. Locke schreibt im Interesse dieser „Parteiungen“ – des englischen Bürgertums.

Locke übernimmt die kontraktualistische Position von Thomas Hobbes, modifiziert sie aber entscheidend. Beide definieren politische Gewalt als das Recht der Rechtsetzung und Durchsetzung zum Zwecke des Allgemeinwohls. Die staatliche Gewalt nennen beide Staatshoheit resp. Staatsmacht (Staatssouveränität). Nach Hobbes kommt diese Souveränität entweder einem Einzelnen oder einer Gruppe zu. Diese höchste Gewalt wird erlangt, „wenn Menschen miteinander übereinkommen, sich willentlich einem Menschen oder einer Versammlung von Menschen zu unterwerfen, im Vertrauen darauf, von ihnen gegen alle anderen geschützt zu werden. Dieser Fall kann <politischer Staat< oder >Staat durch Ersetzung< genannt werden.“ (Hobbes, Leviathan) Locke hingegen lehnt diese Art des Gesellschaftsvertrages ab. Die staatliche Gewalt müsse bei den Vertragschließenden, den Staatsbürgern, bleiben. Mit dieser Konstruktion begründet Locke den Begriff der Volkssouveränität. Da zu seiner Zeit nur jene in der Lage waren, einen Vertrag zu schließen, die Eigentum besaßen und mit dem entsprechenden finanziellen Möglichkeiten, einen Parlamentssitz zu erwerben, kann man konkret davon ausgehen, dass Locke das Bürgertum – Gentry, Citizen, Peerage und Yeoman – zum staatstragenden und vertragschließenden Bürgertum rechnete.

Wenn Staatssouveränität von den Staatsbürgern ausgeht, dann dürfen die Staatsgewalten -Legislative, Exekutive und Judikative – nicht in einer Hand liegen, sondern müssen getrennt sein. Außerdem sei eine Identität von Staatsmacht und Staatsgewalt abzulehnen. Locke führt in seine Staatstheorie die Gewaltenteilung, das Kontrollrecht und das Mehrheitsrecht ein. Allesamt sind Faktoren, die im Interesse der bürgerlichen Gesellschaft lagen.

In einem vorgestellten Naturzustand, einem staatenlosen Zustand, habe der Mensch zweierlei Gewalten: „… alles zu tun, was innerhalb der Grenzen des Gesetzes der Natur für die Erhaltung seiner selbst und anderen Menschen als richtig ansieht. (…) die andere (..) Gewalt, Verbrechen zu bestrafen.“ 18 Durch dieses „Gesetz der Natur“ bilden die Individuen schon im Naturzustand eine „einzige Gemeinschaft und formen eine Gesellschaft“ (Locke,145) Diese Gemeinschaft ist von „Natur“ aus eine Wertgemeinschaft, deren moralische Werte in der Erhaltung „natürlicher Gesetze“ liegt: a.) Erhalte dich, andere und die Natur Gottes, b.) erhalte deine Gesundheit und die der anderen, c.) erhalte dein Leben und das der anderen und e.) erhalte dein Eigentum und das der anderen. 

Diese „Naturgesetze“ sind Ausdruck eines auf Gott zurückgehenden Naturrechts, das Menschenrechte konstituiert, die ihrerseits ewig, unabänderlich und unveräußerlich seien. Locke verbindet sozusagen individuelle bürgerliche Freiheitsrechte mit Gott, dem Glück des Einzelnen und dem Allgemeinwohl der „Nation“, den Wohlhabenden, und diesen Wohlstand mit Geld. 

Individuelle Freiheiten – im Besonderen das Eigentum – Gott, Glück und Geld – das sind die ideologischen Grundfesten des Bürgertums. 

Da im Naturzustand ein jeder Richter in eigener Sache ist, also eine moralische Gesellschaft der Einzelnen ist, und jeder seinen eigenen Urteilsspruch gemäß dem „Naturgesetz“ ausführt und auch ein an das Naturgesetz angepasster Maßstab für Recht und Ordnung fehlt, schließt die „natürliche Gesellschaft und Gemeinschaft“ einen Vertrag. Damit geben die Menschen ihre ursprüngliche Gewalt auf und übergeben sie repräsentativen Institutionen (Repräsentationsprinzip). Die oberste und erste Staatsgewalt ist das Parlament.    

Die Staatsform einer absoluten Monarchie lehnt Locke kategorisch ab, da ihr die Autorität einer Volkssouveränität fehle, „da die Menschen (…) von Natur aus alle frei und unabhängig sind, kann niemand ohne seine Einwilligung aus diesem Zustand verstoßen und der politischen Gewalt eines anderen unterworfen werden. Die einzige Möglichkeit, mit der jemand diese natürliche Freiheit aufgibt und die Fesseln der bürgerlichen umlegt, liegt in der Übereinstimmung mit anderen, sich zusammenzuschließen und in eine Gemeinschaft zu vereinigen, mit dem Ziel ein behagliches, sicheres und friedliches Miteinanderlebens, in dem sicheren Genuss ihres Eigentums und in größerer Sicherheit gegenüber allen, die nicht zu dieser Gemeinschaft gehören.“ (ebda.140) Diese Gemeinschaft bildet einen „politischen Körper“, in dem die Mehrheit das Recht hat zu handeln und die anderen mit zu verpflichten. Die Mehrheit der im Gesellschaftsvertrag vereinigten Gesellschaft kann die gesamte Gewalt der Gemeinschaft anwenden, „um der Gemeinschaft von Zeit zu Zeit Gesetze zu geben und diese durch Beamte vollstrecken zu lassen. In diesem Fall ist Form der Regierung eine vollkommene Demokratie. Oder sie kann die Gewalt der Gesetzgebung in die Hände einiger ausgewählter Männer und ihren Erben oder Nachfolgern legen, dann ist sie eine Oligarchie, oder aber in die Hände eines einzelnen Mannes, dann ist sie eine Monarchie.“ (146)

Das „heilige Eigentum“

Das „große und hauptsächliche Ziel“ – so Locke – sei „die Erhaltung des Eigentums“(143), das zu einem natürlichen Recht des Menschen erklärt wird und deshalb einen moralischen Wert der >vorstaatlichen< Gemeinschaft darstellt. Dort aber in ständiger Gefahr verbleibt, verletzt und nicht bestraft zu werden. Das Eigentumsrecht sei universell. Es könne nicht genommen oder veräußert werden. Ein Grund liege darin, dass das Eigentum an die eigene Person geknüpft sei, also Privateigentum ist. Da ein jeder sich selbst erhalten müsse, um zu leben, müsse er arbeiten. Das was die Person erarbeitet, gehört ihr, da er selbst Eigentümer seiner Person ist. Das über Arbeit Angeeignete nennt Locke Gütereigentum, das dem Eigenbedarf dient, dem durch das Naturgesetz Aneignungsschranken gesetzt werden, da im Naturzustand nur Güter durch Arbeit angeeignet werden dürfen, die unmittelbar dem Verbrauch dienen. Horten von Gütereigentum würde ein Diebstahl an den natürlichen Ressourcen bedeuten, die allen gehören. 

Der Idee eines „vorstaatlichen“ Zustands, des Naturzustands, liegt methodologisch die Perspektive des einzelnen Subjekts (methodologischer Individualismus) zugrunde, das sich naturgedrungen mit anderen zusammenschließen muss. Ein Robinson- Leben widerspricht dem vernünftigen Postulat der Selbsterhaltung menschlicher Natur und ihrer vernünftigen Gesetzlichkeit. Diese ursprüngliche Gemeinschaft beruht auf der moralischen Erkenntnis, das man sich und anderen nicht schaden sollte. Aber der Mensch hat nicht nur seine „geistige und zweite“ Natur. Er ist nicht nur vernünftig. Er lebt in seiner leiblichen, die er ernähren muss. Die Begriffe  Eigentum und Person werden als juristische Titel dadurch „geheiligt“, weil sie zu einer anthropologischen und naturgesetzlichen Konstante philosophisch überhöht werden, um sie ideologisch und politisch unangreifbar zu machen. Das Eigentumsrecht wird aus der Arbeit als Substanz der Person hergeleitet. Locke verbindet die Rechtfertigung des Privateigentums mit der vorkapitalistischen Haushaltsökonomie der Bedarfsdeckung. Diese Bedarfsökonomie gilt indes nur solange, solange es keine Geldwirtschaft gibt, die ihrerseits nur innerhalb einer Marktwirtschaft existieren kann. Geld verändert die Gesellschaft des Naturzustandes, denn es ist in der Marktwirtschaft nicht nur ein Tausch-und Zahlungsmittel, sondern Kapital. Geld begreift Locke als Konvention. 

Mit der Geldwirtschaft treten Einkommensunterschiede in der natürlichen Gesellschaft auf und der Kampf um Anteile an Land und Kapital beginnt, so Locke. Der Kapitalbesitzer könne nun auch das Recht auf Erwerb von Arbeitskräften erhalten, da er nun auch Kapitaleigentümer sei. Er sei deshalb in der Lage, Arbeitskräfte zu beschäftigen, weil er mehr Arbeitsprodukte angesammelt habe als andere. Er ist klüger, sparsamer und fleißiger gewesen. Er hat eine genügsamen Leben geführt. 19 Er ist seines „eigenen Glückes Schmied“ – deshalb weil er sowohl nach dem Gottesrecht als auch nach dem Naturrecht gehandelt und gelebt hat. In der puritanischen Prädestinationslehre fügen sich diese ideologischen Elemente zu einem harmonischen Ganzen. 

In dem Übergangsstadium von der Bedarfsgemeinschaft zu einer Gesellschaft von Kapitalbesitzern wird die Einrichtung einer politischen Gemeinschaft per Gesellschaftsvertrag zur Notwendigkeit, um den Schutz des Privateigentums zu gewährleisten.

Locke erweist sich nicht nur als Begründer des politischen Liberalismus, des bürgerlichen Staates, sondern als Rechtfertiger des Privateigentums. „Im 17. Jahrhundert musste eine Sozialtheorie, die den neuen wirtschaftlich-sozialen Bedingungen gerecht werden wollte, insbesondere die uneingeschränkte Freiheit der Kapitalakkumulation und der Verfügung über Kapital zu begründen suchen und gleichzeitig Lohnarbeit als gerechtfertigt erscheinen zu lassen. Sie musste darüber hinaus den ungleichen Eigentumsverhältnissen Rechnung tragen, die mit den neuen Produktionsbedingungen in der Manufaktur und in der Landwirtschaft eingetreten war, ohne aber damit die Annahme der natürlichen Chancengleichheit aller einzelnen aufzuheben.“ 20 Locke Sozialtheorie hat diesem Bedürfnis Genüge geleistet.      

Das mathematische Schema des 17. Jahrhunderts gründete noch auf der Quantifizierung und Metrisierung so wie der Warenverkehr auf Zahlung und Messung. „Erfolg und Grenzen der Mathematik sind abhängig von den historischen Entwicklungsstandards mathematischer Methoden und Theorien.“ 21 Zähl-und Messverfahren für Raum und Zeitdistanzen, Flächen, Volumina und Gewichte waren erste Ansätze der Mathematik, bei denen die natürlichen Zahlen und elementare geometrische Kenntnisse vorausgesetzt wurden. Für die Ökonomie der Markt- und Geldwirtschaft spielten die Messverfahren für Zeitdistanzen und Gewichte eine zentrale Rolle. Da die Herstellung der Produkte vor dem Verkauf stattfand, rückte die Arbeit in den Fokus der Theorie als Wert setzend. Zeit wurde zum Maßstab der Wertgröße.

Diese Stufe der Abstraktionskunst hatte noch einen konkreten Bezug zu den Dingen. In der pythagoreischen Tradition wurden Größenverhältnisse der Geometrie, Arithmetik, Musik und Astronomie in Proportionsgleichungen dargestellt. Wobei der Faktor Größe anfangs noch als stoffliche Ausdehnung begriffen wurde. „Noch I. Newton mathematisierte seine Mechanik >more geometrico< im Sinne der axiomatisch-synthetischen Geometrie Euklids.“ (809) Erst ab der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts wurde in die Physik die analytische Methode der Infinitesimalrechnung verwendet, in der „unendliche“ Prozesse und der rechnerische Umgang mit Ausdrücken zu ihrer Erfassung untersucht werden.

In dieser Stufe der Abstraktionskunst werden unendliche Reihen und Grenzwerte untersucht. Leibniz hat diese Methoden der Differenzial- und Integralrechnung als gleichbedeutend mit „unendlich klein“ von geometrischen Größen gebraucht.

Diese  Kunst der Abstraktion wurde im 16. und 17. Jahrhundert philosophisch als ein pures geistiges Vermögen dem Menschen zugeschrieben, das göttlicher Natur sei. Der Vernunft schrieb man die Rolle eines geistige Werkzeugs zu. Da der Mensch aber auch ein stoffliches Wesen und daher im Gegensatz zu seinem Geist und seiner Seele vergänglich sei und irren könne, müsse diese Geistesgabe von einer göttlichen metaphysischen Existenz her stammen (Cartesianischer Dualismus). Mathematik als die reine Wissenschaft des Geistes sei „heilig“, denn durch sie erlange der Mensch allein Gewissheit.

Vom Symbol zum Zeichen

Hegel unterschied zwischen Symbol und Zeichen. Im Symbol fallen Bild und Bedeutung zusammen. So vereinen sich zum Beispiel im Gold und Silber der Münze ein Bild vom Reichtum und die Zahl als Zeichen. „Wo bezeichnet wird, ist die Intelligenz mit dem Inhalte der Anschauung fertig geworden und hat den sinnlichen Stoff eine ihm fremde Bedeutung zur Seele gegeben.“ 23 Das Zeichen ist eine aus dem Symbol abgeleitete Abstraktion. Marx unterscheidet dem Begriffe nach trennscharf zwischen Funktion des Geldes als allgemeines Äquivalent und der Anschauung des Geldes im Symbol des Edelmetalls. Symbol und Zeichen stehen in keinem notwendigen Zusammenhang. Die Funktion des Geldes bestimmt den Begriff des Geldes.

In seiner „Archäologie der Begriffe“ verfolgt Erich Hörl die Spur der Entsinnlichung der Denkbilder vom Symbol zum Zeichen, von der Anschauung zur Formalisierung. „Die Existenz der Dinge ging nicht mehr irgendwelchen sie bloß darstellenden Symbolen vorher, die Dinge waren nicht mehr der Existenzgrund der Symbole, sondern das Sein war umgekehrt und in aller axiomatischen Härte gedacht zuallererst eine Funktion widerspruchsfreier Symbolsysteme. Das war die Quintessenz der großen epistemologischen Transformation.“ 22

Einen weiteren Schritt unternimmt George Boole (1815-1864). Er begründet die mathematische Logik in seinem Hauptwerk >An Investigation of the Laws of Thought< (1854) Er will ein vollständiges System des Denkens „auf Basis seiner durchgängigen logisch-mathematischen Formalisierung“ entwickeln (Hörl, 72). Die Logik sollte mit einer auch immer gearteten Metaphysik nichts mehr zu tun haben. Booles Hauptwerk gilt als Gründungsurkunde des strukturellen Denkens. Die Deutung von Zeichen unterliegt der Konventionen, d.h. sie können in jedem beliebigen Sinne gebraucht werden.

Gottlieb Frege (1848-1925) vollendete schließlich die „Subversion des Symbolischen“ (Hörl). Er interessierte sich nur noch für die Notationen von reinen Denkformen, in denen jede repräsentative Funktion getilgt ist. In dieser radikalen Formalisierung unterscheidet sich sein Programm vom klassischen universalsprachlichen Ordnungsprogramm des 17. und 18. Jahrhunderts. „Symbolische Denken wurde so jeder substanzlogische Rest und jeder Hang zum Bilderdienst genommen.“ (Hörl, 92)

Friederich Nietzsche (1844-1900) entgegnet diesem Denken, dass nur naive Menschen glauben können, dass „die Natur des Menschen in eine rein logische verwandelt werden könne…“ 24

Als Strukturwissenschaft wird die Mathematik auf alle Bereiche der gesellschaftlichen Realität angewendet. So verknüpft die neoliberale Markttheorie mathematische Formalisierung und Informationstechnologie. In ihren perfekten Marktmodellen, die keine Beschreibung realer Marktverhältnisse darstellen, sondern Idealabstraktionen sind, operieren diese mit einem Konzept von Information, „das selbst wiederum von physischen Gegebenheiten – wie den Unbequemlichkeiten von Produktion, Verschleiß oder Transport – absieht und eher den Posten eines platonischen Eidos oder einer aristotelische Form besetzt.“ 25

Fußnoten

  1. Karl Polanyi, The Great Transformation, Politische und ökonomische Ursprünge von gesellschafts- und Wirtschaftssystemen, suhrkamp Taschenbuch Wissenschaft 1978, S.71
  2. Thomas Morus, Utopia, in: Büchergilde Gutenberg, Frankfurt 1986, S. 35f.
  3.  J.Arbuthnot, An Inquuiry into the Connection between the present Prices of Provisions, zitiert nach: Karl Marx Das Kapital, MEW Band 23, S. 755
  4.  R.B.Seeley, The Perils of the Nation, London 1843, in K.Marx, MEW 23, S. 755
  5.  Karl Marx, MEW 23, S. 751
  6.  Heino Klingen, Politische Ökonomie der Präklassik, Metropolis 1992
  7.  Kendi, Gebrand-Markt, Die wahre Geschichte des Rassismus in Amerika, C.H.Beck, 2018, S. 66 
  8.  K. Pribram, Geschichte des ökonomischen Denkens, Band 1, suhrkamp Taschenbuch Wissenschaft 1998, S. 139
  9.  Petty, zitiert nach Marx, in: Theorien über den Mehrwert, MEW 26.1, Dietz 1971, S. 332
  10.  Adam Smith, Der Wohlstand der Nationen, dtv. 11.Auflage 2005, S. 28
  11.  Marx, MEW Bd. 4 Dietz 1972, S. 95
  12.  siehe auch Siri Hustvedt, Die Illusion der Gewissheit, Rowohlt, 2018
  13.  Geschichte der Philosophie,Hrsg. Wolfgang Rad Bd.VIII, Verlag C.H.Beck, S. 152
  14.  John Locke, Über den menschlichen Verstand, Meiner Verlag 1976, S. 285
  15.  W.Röd, a.a.O. S. 55
  16.  W.Röd, S. 48
  17.  in: Siri Hustvedt, Die Illusion der Gewissheit, Rowohlt, 2018, S. 39
  18.  John Locke, Zwei Abhandlungen über die Regierungen: Klassische Texte der Staatstheorie.Hrsg. N.Hoerster, dtv. Wissenschaft 1987, S. 144
  19.  Siehe: Max Weber, Die Protestantische Ethik
  20.  Wolfgang Röd, Geschichte der Philosophie, Verlag C.H.Beck,1984,S. 60
  21.  Enzyklopädie-Philosophie und Wissenschaftstheorie, Verlag J.B. Metzler Bd.2, 2004, S .809 
  22.  Erich Hörl, Die heiligen Kanäle, Diaphanes Verlag, Berlin 2004, S. 56
  23.  Hegel, Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaft im Grundrisse, 1830, 3.Teil Die Philosophie des Geistes, Werke 10, Frankfurt/M. 1986, S. 268
  24.  Fr. Nietzsche, Menschliches, Allzumenschliches, Von den ersten und letzten Dingen, Parkland Verlag 1999, S. 23
  25.  Joseph Vogel, Kapital und Ressentiment, Eine kurze Theorie der Gegenwart, C.H.Beck 2021, S. 46

Transozeanischer Handel und staatliches Gewaltmonopol

Territoriale Herzog- oder Fürstentümer, aber auch Handel treibende Stadtrepubliken genügten nicht mehr den politischen Anforderungen, die eine sich ständig ausbreitende Marktwirtschaft forderte.

Der transozeanische Handel und die Kolonien erweiterten die Märkte, dehnten die Geldwirtschaft aus, trieben die Arbeitsteilung voran und machten dadurch eine Konzentration des Staatswesens und ein Gewaltmonopol notwendig, um Stabilität nach innen und Machterhalt und Erweiterung nach außen zu ermöglichen.

Das Militärwesen musste technologisch und organisatorisch erneuert und zentralisiert, ein Finanzwesen etabliert und entwickelt werden und ein professioneller Verwaltungsapparat aufgebaut werden.

Nach den Kämpfen Burg gegen Burg, nach den Kriegszügen der Adelshäuser gegeneinander, nach denen um des „lieben Heiland“ und der im heiligen Land befindlichen Schätze willen – nach all den Kriegen entwickelte sich am Ende des sogenannten Mittelalters eine zentrale Herrschaft über Land und Leute, ein Gewaltmonopol unter aristokratischer Herrschaft. Eine Besonderheit stellt die englische Entwicklung dar. Dort war schon während des Mittelalters ein zentralisiertes Staatswesen entstanden.

Gewaltmonopol und Steuermonopol bedingen sich gegenseitig im Zusammenhang staatlicher Souveränität. Die Zentralisierung des Steuerrechts war die Herzkammer monarchischer Souveränität und die entscheidende Bedingung, mit militärischen Mitteln sich entweder der Macht fremder Mächte zu erwehren oder die Akkumulation von Boden bzw. neuer Territorien sowie das Hoheitsrecht zu erweitern. Vielerorts, wie zum Beispiel in den deutschen Landen, gab es lange Zeit zwei Arten von Steuern: die des adligen Großgrundbesitzes und die des Territorialstaates.

Zwei Faktoren waren für die Macht von Territorialstaaten ausschlaggebend: Krieg und Heirat.

Handel oder Geldgeschäfte waren auf dem Kontinent für die Aristokratie – mit Ausnahme Englands, worauf weiter unten eingegangen wird – nicht von Belang. Reichtum und Macht erwirtschafteten ihre bäuerlichen Untertanen und wurden über eine Güter-Abgaben-Ökonomie und einer militärischen Wehrbereitschaft erzielt. 

Durch diese feudale Abgabepraxis konnten die vielen militärischen Auseinandersetzungen nicht mehr finanziert werden. Die Monarchen waren auf Geldkredite angewiesen. Anleihe und Geldsteuer wurden die Geburtshelfer und zugleich Paten eines neuen frühzeitlichen modernen Staates, in dem das Großbürgertum zwar weiterhin politisch Untertan war, aber ökonomisch zur unabdingbaren Stütze des Staatswesens wurde. Aus der Liaison zwischen Krone und Bourgeoisie entstand eine „Amour fou clandestin“, die letztlich an der Finanz- und Wirtschaftspolitik scheitern sollte.

Die absolutistische Monarchie kann als solche nur deshalb so definiert werden , weil der Monarch seine Machtposition gegenüber seinen Standesgenossen nur mit Hilfe des Großbürgertums, der reichen Großhandelskaufleute und Bankiers, finanzieren konnte. Die „absolute Monarchie“ war sozusagen eine Vorstufe des bürgerlichen Nationalstaates. Im Jahre 1789 stellt Emmanuell Sieyès die Frage: Wer bildet eine Nation? Er beantwortet sie zugleich mit dem Hinweis, dass der Adelstand sich nicht in den gesellschaftlichen Organismus eingefügt habe, dass er zwar eine Last für die Nation, aber kein Teil von ihr sein könne. Eine Nation könne nur aus jenen arbeitenden Ständen bestehen, die nützlich für das Allgemeinwohl seien und dem Staate dienen würden. Der Adel hingegen bliebe untätig, verbrauche den größten Teil der Erzeugnisse, „ohne das Geringste zu ihrer Erzeugung beigetragen zu haben.“ Eine Nation sei „ein Körper, dessen Mitglieder unter einem gemeinsamen Gesetz leben und durch eine und dieselbe gesetzgebende Versammlung vertreten sind.“  (E.Sieyès, Was ist der dritte Stand? in: Die Französische Revolution, Eine Dokumentation, Hrsg.: W.Grab, Verlag Nymphenburger Texte zu Wissenschaft 1973, S.27)

Französische Verhältnisse

Schon unter Franz I. (1515-1547) entstand ein absolutistisches Regime. Die Zeit des Lehnswesens ging endgültig zu Ende. An der Stelle von Privatkriegen zwischen adligen Lehnsherren mit ihren Ritterheeren traten nun Söldnerheere, deren adlige Führungskräfte gut verdienende Unternehmer waren, die auch ihre Söldner auf eigene Rechnung anwarben. So kämpften in französischen Heeren Schweizer, deutsche und italienische Söldner. Mit der Verbreitung von Feuerwaffen vollzog sich wehrtechnisch ein Wandel vom Burgsystem zum Festungssystem. Neben der Konzentration des Militärwesens verlief die militärische Entmachtung des Hochadels und die Etablierung eines königlichen Hofes, in dessen Mittelpunkt der königliche Haushalt (Maison de Roi) stand. Unter Franz I. hatte sich noch keine feste Residenz in einer Hauptstadt herausgebildet. Franz I. residierte in den Loire Schlössern und im Schloss Fontainebleau nahe Paris.

Erst Heinrich IV. (1589-1610) aus dem Hause Bourbon wurde unbestrittener Herrscher Frankreichs, nachdem die Religionskriege durch das Edikt von Nantes (1598) ihr Ende fanden. „Zusammen mit der Wiederherstellung der nationalen Einheit und des inneren Friedens ist es Heinrich IV. bis 1598 schließlich gelungen, die königliche Autorität wieder voll zur Geltung zu bringen.“ (Voss, Von der frühneuzeitlichen Monarchie zur Ersten Republik 1500-1800, Beck Verlag 1980, S.45) Noch um 1500 gab es neben der Krondomäne noch Lehen des Hauses Valois, Bourbon, habsburgische Lehen und anderer Adelshäuser und durch Personalunion angegliederte Territorien.

Durch den Bürgerkrieg wurden Wirtschaft und die Staatsfinanzen arg in Mitleidenschaft gezogen. Die Staatsschuld betrug 1598 etwa 300 Millionen Pfund (Voss,46); die Bevölkerung litt unter Nahrungsmittelmangel und hungerte. Um den Problemen Herr zu werden, entwickelte Sully, Heinrichs Finanzminister, eine Politik der Sanierung der Staatsfinanzen. Die Kopfsteuer (taille) wurde für die Bauern reduziert. Parallel dazu wurden Schutzmaßnahmen für die Bauern verfügt. So verbot er den Grundherren vor der Ernte in Feldern oder Weinbergen zu jagen. Der Weinbau wurde für den Export gefördert. Weine wurden nach Holland, England und Deutschland exportiert. Sully stellte einen Staatshaushalt auf, verringerte Zahlungen an Staatsrentner, reduzierte Rückerstattungen an Gläubiger und beschnitt Steuerbefreiungen. Bis 1610 konnte ein einigermaßen ausgeglichener Haushalt vorgelegt werden.

Im Gewerbe wurden unter königlichem Schutz Manufakturen für Tücher, Seidenwaren und Lederwaren gefördert. Ausfuhren von Rohstoffen und Industriegütern brachten Geld in die Staatskasse. Einfuhren ausländischer gewerblicher Produkte sollten vermieden werden – diese merkantilistische Handelspolitik lag im Interesse der Monarchie als auch im Interesse des aufstrebenden Gewerbes, das diesen Protektionismus begrüßte. 

Unter Heinrich wurden Handelsverträge mit Holland, dem osmanischen Reich und mit italienischen Partnern geschlossen. Im Handel und Bankgewerbe herrschten in Frankreich noch Ausländer – Florentiner, Mailänder und Augsburger Handelsherren. Zwar konnte das Bürgertum im 16. Jahrhundert seine ökonomische Position verbessern und auch adlige Landsitze erwerben und im Staatsdienst aufsteigen, aber insgesamt war es dem Adel untergeordnet. Die Politik der Ämterkäuflichkeit, durch die zusätzliche Finanzmittel in die königliche Kasse floss, entwickelte sich ein Amtsadel, der sich zumeist aus bourgeoisen Familien mit entsprechendem Eigenkapital zusammensetzte. Auch auf diesem Weg nahm die politische Macht des sogenannten Schwertadels und großer Grundherren ab und das politische Bündnis zwischen Krone und Großbürgertum wuchs.

Nach der Ermordung Heinrich IV. 1610 gerät die fürneuzeitliche Monarchie durch innen- und außenpolitische Ereignisse wieder ins Wanken. Protestantische Aufstände im Südwesten und in den Cevennen, Versuche der Wiederherstellung von Adelsburgen, durch Englands Unterstützung der Protestanten, durch Krieg mit Spanien 1635 und 1636, durch Volksaufstände in Südfrankreich und Umsturzversuche am Hofe. Wie überall auf dem Kontinent und in England ist das 17. Jahrhundert ein Jahrhundert der Krisen und gesellschaftlichen Umbrüche.

Als Ludwig XIV. (1643-1715) 1661 die Regentschaft von seiner Mutter Anne d`Austriche übernahm, hatten sich in ihrer Regentschaft Unruhen in Westfrankreich und eine tiefgreifende Wirtschaftskrise durch den großen europäischen Krieg mit Aufständen in der Condé und eine große Hungersnot ergeben. Die Staatskasse war leer. Eine merkantilistische Handelspolitik und ein Sparregime sollten Abhilfe bringen. Da private Steuereintreiber die Einnahmen großteils in die eigene Tasche fließen ließen, schränkte Colbert, der 1661 Fouquet als bisherigen Kontrolleur der Finanzen ablöste, die Gewinne der Steuereintreiber ein und reduzierte die Zahl der verkäuflichen Ämter. Er verschlankte den Staatsapparat. „Bis 1667 gelang es ihm bei einem Bruttoeinkommen von 96 Millionen Livree das Nettoeinkommen des Staates auf 63 Millionen Livree zu erhöhen, eine Steigerung von 100%. Gleichzeitig ließ er die Schuldverschreibungen des Staates, die hohen Zinsen kosteten, zurückkaufen, er ließ vorgeblich Adlige aufspüren, die vor der Taille drückten.“ (Voss, 70) Die Taille war eine Veranlagungssteuer und keine Anteilsteuer. „Der König legte nicht fest, was jeder Steuerpflichtige nach Maßgabe eines bestimmten Prozentsatzes seines Einkommens bezahlen musste, sondern er machte diese oder jene Gemeinschaft oder Gemeinde solidarisch für die Gesamtsumme verantwortlich und überließ ihr die Verteilung auf die Einwohner im einzelnen. Jedes Jahr erließ die Regierung den Steuererlass, in dem die Gesamtsumme der im ganzen Land zu erhebenden Steuern festgelegt wurde.“ (Albert Seboul, Die Große Französische Revolution, EVA 1973, S.68f.) 1701 wurde die Kopfsteuer (capitulation) eingeführt. Die Steuerpflichtigen wurden in 22 Klassen eingeteilt, die jeweils dieselbe Gesamtsumme bezahlen mussten, vom Dauphin wurden 2000 Livre verlangt bis hin zu den einfachen Soldaten und Tagelöhnern mit nur einem livre. Der Klerus kaufte sich frei und die Adliger entgingen der Kopfsteuer. Sie war ein Zusatz zur Taille. 1749 kam als weiterer Zusatzsteuer der „Zwanzigste“ auf Einkünfte aus Grundstücken, Handel, Renten und Feudalrechten hinzu. Hinzu kam noch die „Frondienststeuer“, die in Geld zu zahlen war, für Straßenbau und Kanalbau. Das war noch nicht das Ende der Steuerdiktatur. Indirekte Steuern auf Salz, Wein, Alkohol, die der Klerus und der Adel nicht zu zahlen hatten, sowie Zölle, die auch im Inland erhoben wurden, vervollkommneten den Steuerumfang.

Unter Ludwig XVI. waren die Staatsschulden in einem katastrophalen Ausmaß angestiegen. „Allein die Zinsen verschlangen über 300 Millionen Livre, d.h. mehr als die Hälfte der königlichen Einnahmen.“ (Seboul, 72)Der Staat stand vor dem Konkurs. Ludwig berief daraufhin am 8.8.1788 die Generalstände ein, um die Finanzkrise zu überwinden. „Zwischen der theoretischen Allmacht der Monarchie und ihrer tatsächlichen Ohnmacht bestand ein evidenter Widerspruch.“ (72) Die Finanzkrise war die wichtigste der Ursachen für die Revolution. Trotz politischer Zentralisation im Absolutismus war der Nationalstaat noch nicht verwirklicht. In Frankreich wurde er nach der Revolution durch die Staatsbürgerschaft dokumentiert. Eine Mitwirkung politischer Eliten wie im englischen Parlamentarismus unter der Monarchie gab es in Frankreich nicht.

Der Herzkammer monarchischer Souveränität wurde noch ein erheblicher Anteil vom „Blutgeld“ aus den französischen Kolonien zugeführt, das die Großgrundbesitzer in Übersee über den „Zwanzigsten“ an den Staat abführen mussten. Krone und Plantagenbesitzer auf den Antillen oder Santo Domingo etwa hatten ein gleiches Interesse an der Ausbeutung von Afrikanern und Natur. 1635 wird die Compagnie Francaise des iles d` Amerique gegründet, 1664 eine Handelskompanie für West- und Ostindien. Selbst als 1789 im Namen der Menschenrechte, der Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit die Revolution begann, änderte sich rein gar nichts an dieser Sachlage. 

„1768 soll der Handel von Bourdeaux in der Lage gewesen sein, die Inseln Amerikas mit etwa 1/4 der Jahreseinfuhr an Schwarzen aus dem französischen Sklavenhandel zu versorgen.“ (Seboul, 25) Neben einträglichem Sklavenhandel waren Zucker, Gewürze, Kaffe, Indigo und Baumwolle die profitabelsten Handelswaren. 1685 wurde der Code noir erlassen, der die Behandlung von Sklaven regelte, nachdem zuvor 1665 französische Niederlassungen auf Santo Domingo (Haiti) gegründet wurden. Anfang des 18. Jahrhundert umfasste 1713 das stehende Heer 480 000 Mann. 25% davon waren Söldner. Frankreich wurde zu einem modernen Staat, der von einem absoluten Monarchen regiert wurde. Er umfasste bis 1763 ein Kolonialreich von Teilen Indiens, Nordamerikas und zahlreiche Inseln in der Karibik sowie Stützpunkte in Afrika.       

Die „politische Nation“ Englands

Im Unterschied zum europäischen Festland hatte sich schon während des Mittelalters in England ein zentralisiertes Staatswesen herausgebildet und in der früher Neuzeit unter dem Tudor-Regime im 16. Jahrhundert ein Parlament der englischen Elite etabliert, die anfänglich aus Adligen, später auch aus großbürgerlichen Familien herkommende Adligen bestand. 

Der Monarch war der Herrscher über das gesamte Reich. Eine adlige Territorialherrschaft gab es nicht. Der königliche Hof war die Zentrale der englischen Politik. Durch ein „System der Patronage“ (Heiner Haan und Gottfried Niedhart, Geschichte Englands vom 16-18. Jahrhunderts, Beck Verlag 1993, S.62) band die Krone den Hochadel an den Hof. Dort war der Ort, an dem die Großen des Landes dem Monarchen ihre Loyalität bekundeten und um die königliche Patronage konkurrierten. Als Beratungsorgan und Exekutionsorgan fungierte der geheime Kronrat (Privy Council). Er tagte regelmäßig und war für die innere Sicherheit, für die nationale Verteidigung und für die Außenpolitik zuständig. Die Mitglieder dieses relativ kleinen Gremiums waren professionelle Staatsdiener.

Das Parlament, das erste europäische Repräsentationsorgan, setzte sich aus drei Institutionen zusammen: dem König, dem Oberhaus des Hochadels und aus dem Unterhaus (Commons), in dem der niedere Adel saß.

Im Rahmen der Tudor-Ordnung im 16. Jahrhundert lag die oberste Gewalt beim „King in Parliament“ (Haan u.a.) Diese Formulierung zeigt, dass der König nicht wie in den rein absolutistischen Staaten auf dem Festland unangefochten die staatliche Souveränität beanspruchen konnte. Schon unter den Stuart Königen drifteten die beiden Institutionen auseinander. Das englische Staatswesen war in dem Sinne eine Vorstufe zu einem „Nationalstaat“ als die Monarchie auf die adligen und großbürgerlichen Eliten angewiesen war. „ Die englische Krone hatte kaum eine Chance, über einen längeren Zeitraum eine Politik durchzusetzen, die das Klasseninteresse des Adels nicht angemessen berücksichtigte. (…) Die tatsächliche Stärke des englischen Staatswesens hing somit wesentlich davon ab, daß die Krone und der Adel bei der Ausübung der öffentlichen Gewalt miteinander kooperierten.“ (Haan, 62) 

So galt schon seit dem 15. Jahrhundert, dass der König auf eigene Kosten („of his own“) seine Ausgaben finanzieren musste, die er aus seinen Krongütern bestreiten sollte. Das Parlament gewährte ihm zudem während seiner Regierungszeit den Einzug von Zöllen.

Im Oberhaus (house of lords) saß der Hochadel (peerage)-Herzöge (Dukes), Grafen , Barone.

„Die 50 – 160 Familien umfassende peerage war .. nicht nur die herausragende Statusgruppe innerhalb der englischen Gesellschaftspyramide und die mit Abstand reichste Einkommensschicht. Sie bildete zugleich auch die maßgebliche Komponente der politischen Machtelite und stellte – gemeinsam mit vielleicht 30 bis 40 weiteren Familien aus der Upper Gentry – den eigentlichen Kern der englischen Herrschaftsklasse dar.“ (Haan, 29) Als Herren mit riesigem Grundbesitz beherrschten sie die Politik in der Lokalverwaltung und in den einzelnen Regionen.

In der dritten Kammer des Parlaments, dem Unterhaus (House of Commons), saßen Vertreter des niederen Adels (gentry) und die Eliten der Stadtgesellschaft (citizens) sowie reiche Pächter und Großbauern (yeomen). Um an den Wahlen zum Unterhaus teilnehmen zu können, mussten sie nicht nur über Produktions- und Geldkapital verfügen, sondern auch Geld akkumulieren können. Im Lauf des 18. Jahrhunderts kostete z.B. ein Parlamentssitz bis zu 100 Tausend Pfund, einschließlich der finanziellen Zuwendungen an die Wähler. Im Parlament versammelte sich die „politische Nation“. Anfang des 18. Jahrhunderts fasste es 558 Mitglieder. 300 000 männliche Erwachsene bei einer Bevölkerung von ca. 5 Millionen in England und Wales verfügten über das aktive Wahlrecht. Das Parlament war also alles andere als als eine Volksvertretung, sondern ein Abbild der sozialen Eliten des Landes und war „ganz und gar mit Adelsherrschaft verbunden.“ (2o9) Der 

Hochadel und die Gentry kontrollierten um 1690 etwa 3/4 des Grund- und Bodens und waren im Rahmen der kommerzialisierten Landwirtschaft, die für den Markt produzierte, Eigentümer von Großfarmen und Unternehmer.

Der Tory Samuel Johnson fasste das politökonomische System des englischen Parlamentarismus mit den Worten treffend zusammen: Der Vorteil des Parlamentarismus bestehe darin, „dass eine große Zahl von begüterten Männern an der Gesetzgebung beteiligt ist, die im eigenen Interesse schlechten Gesetzen nicht zustimmen werden.“ (in:Haan, 206)

Die wichtigsten Rechte des englischen Parlaments waren das Steuerbewilligungsrecht und das Recht auf Mitwirkung an der Gesetzgebung. Die vom König, den Lords und den Commons gemeinsam beschlossenen Gesetze verkörperten die höchste Form des Rechts.

Die „politische Nation“ und des „Königs neue Kleider“ – ein englisches Kammerspiel in drei Akten

Das Schauspiel enthält die klassischen Elemente: Prolog, Episode, Exodus, Peripetie und Entdeckung, aber auch das Pathos.

In der Exposition, dem einführenden Teil des Dramas, ist  Karl I., ein zum anglikanischen Staatsglauben konvertierter Katholik und Stuart, der König Englands und der Gegenspieler der „politischen Nation“, dem Teil der Oberschicht, der im Unterhaus des Parlamentes sitzt.

Der episodische äußere Anlass des über 50 Jahre währenden Verfassungskonfliktes war die Einführung eines anglikanischen Gebetbuches im Jahre 1637, wodurch bei den Schotten der Verdacht aufkam, dass die presbyterianische Kirchenverfassung in Schottland, in der die Einzelgemeinden durch einen Pfarrer oder den lokalen Kirchenvorstand vertreten werden, zugunsten der Anglikanischen Bischofskirche aufgelöst werden sollten. Diese Politik rief den Widerstand aller sozialen Schichten in Schottland auf den Plan. Die ablehnenden Beschlüsse der General Assembly (1638) der schottischen Kirche kamen in den Augen Karls I. einer Rebellion gleich, weil sie eine der Hauptsäulen der englischen Monarchie in Frage stellten. Das Heer, das Karl aus „eigener Tasche“ (of his own) bezahlte, verlor auf dem Schlachtfeld dem schottischen, das zudem noch nordenglische Gebiete besetzt hielt und vom König Zahlungen für den Rückzug verlangte. Als der König daraufhin das so genannte „kurze Parlament“ einberief, um die Finanzierung eines neuen Heeres bewilligt zu bekommen und höhere Steuern forderte, lehnt das Parlament dies ab und wurde sofort vom König wieder nach 22 Tagen aufgelöst.

Nun beginnt die 2. Episode.

Im November 1640 berief das Parlament seine Abgeordneten selbst ein und setzte sich damit über das Prärogativ des Königs hinweg und bestimmte selbst seine Sitzungsdauer („lange Parlament“).

Nun ist der erste Schritt im Machtkampf zwischen Krone und Unterhaus gemacht. In den Wahlen zum Unterhaus gewinnt die Propaganda an Fahrt, Karl führe eigentlich im Schilde, eine katholische Offensive gegen England zu starten; er sei eigentlich ein Kryptokatholik. 

Zum ersten Mal treten nun in diesem Schauspiel kleinbürgerliche Massen in den Londoner Strassen auf und demonstrieren ihre Unterstützung des Commons – Puritaner und Anglikaner gleichermaßen. Hier kann man von einem demokratischen Protest sprechen, weil das Handwerk oder den Kleinhandel betreibende Bürgertum das „Volk“ Londons darstellte und den Willen zur politische Herrschaft zum Ausdruck brachte.    

So wurde der Statthalter Irlands und Mitglied der königlichen Regierung, der Earl of Strafford, verhaftet und vor dem Oberhaus des Hochverrats angeklagt, aber nicht verurteilt. Als 1641 in Irland ein Aufstand gegen die englische Besatzung und Unterdrückung ausbrach, klagte das Unterhaus auf Grundlage eines alten Gesetzes der Bill of Attainder den Earl noch einmal an und verurteilte ihn sogleich zum Tode. Ein Prozess fand nicht statt. Unter großem Jubel der Leute verlor Strafford seinen Kopf im Korb.

Die Dynamik des Verfassungskonfliktes-  oder Revolution gewinnt nun an Fahrt und spitzt sich zur Frage zu:

Wer regiert eigentliche das Land? Karl oder die Commons?

Schon in der berühmten Petition of Right (1628 ), die sich auf den Mythos der Magna Charta  bezog, schufen die oppositionellen Commons eine ideologische Plattform für die nun kommenden Auseinandersetzungen. Die Magna Charta von 1215 wurde als verbrieftes Recht interpretiert, das auch die Macht des Königs einbinde und es somit erlaube, die gesamte Politik der Krone nach dem normalen Rechtsverfahren zu überprüfen.

Der nächste Aufzug geschieht sodann. 1647 marschieren Soldaten in London ein und bilden so etwas wie „Soldatenräte“ und werden zu einer Parlamentsarmee des Unterhauses, die New Model Army, unter Führung eines gewissen Oliver Cromwell, Abgeordneter und Gutsbesitzer des niederen Adels und späterer Lord Protektor. Noch im gleichen Jahr werden presbyterianische Abgeordnete aus dem Parlament ausgeschlossen. Londoner Kleinbürger gehen auf die Straße und demonstrieren gegen die handelskapitalistische Oligarchie und gegen das Prinzip der Parlamentssouveränität. „Dem Prinzip der Parlamentssouveränität wurde das Prinzip der Volkssouveränität gegenübergestellt. Man war nicht mit einer bloßen Parlamentsregierung der Oberschichten umfassenden „politischen Nation“ zufrieden.“ (Haan u.a. 177) Die Levellers („Gleichmacher“) vertraten egalitäre sozioökonomischen Ideen unter Beibehaltung des Privateigentums.

Konflikte auf allen gesellschaftlichen Ebenen nahmen zu: zwischen Puritanern und Anglikanern, zwischen Royalisten und Interdependenten , die für einen Siegfrieden mit den Royalisten eintraten, zwischen der Gentry und den Levellers. Der Höhepunkt dieser zweiten Episode der Glorreichen Revolution ist die Hinrichtung Karl des Ersten 1649. Dieser König verliert nicht nur die Kleider seiner Macht, auch seinen Kopf. 

Nun beginnt der zweite Akt.

Elf Jahre dauerte er, von 1649 bis 1660. Er beschreibt den Umschlag der Handlung ins Gegenteil. Aristoteles nennt dieses Element in seiner Poetik Peripetie und Thomas Hobbes sieht in den folgenden Kämpfen und Kriegen um Macht in Staat und Gesellschaft den Höhepunkt der Handlung.

Im ersten Aufzug des zweiten Aktes des Schauspiels wird die Monarchie und das Oberhaus der Lords im Parlament unter Berufung, wie könnte es auch anders sein, auf „Freiheit und Gott“ abgeschafft. Es ist der Gott der Puritaner, weswegen diese Episode auch Puritanische Revolution genannt worden ist. Was die „Freiheit“ betrifft, so war es der Kopf der Monarchie und die verfassungsmäßige Freiheit der Gentry. Ein vierzigköpfiger Staatsrat übernimmt die Regierung der Republik. Er besteht zu einem großen Teil aus Heerführern, die aus der Schicht der Gentry kommen. Ziel des Staatsrates war es natürlich, eine Konsolidierung seiner Herrschaft zu erreichen und die eigene Macht zu stärken und zu erweitern. Vierzigtausend Mann standen unter seinem Kommando. Was für immense Kosten das zur Folge hatte! Diese nahmen noch zu, als die englische Invasion Irland verwüstete, eroberte und die Leute massakrierte. Im folgenden Jahr 1650 führte man Krieg gegen Schottland, das seine Unabhängigkeit verlor. Wegen der hohen Kosten sahen viele Vertreter im House of Commons in diesen militärischen Einsätzen keinen geldwerten Vorteil mehr. Das Unterhaus musste diesen Kosten zustimmen, nach altem Verfassungsrecht. Auch die Leveller-Bewegung auf der Straße war von dieser Politik alles andere als begeistert.

„Was tun?“

Nun beginnt der zweite Aufzug des zweiten Aktes. Die oppositionellen Vertreter des 1640 gewählten Parlaments mussten von der Bildfläche verschwinden, da sie die Kostenexplosion und die Schulden ablehnten. Die Leveller -Gruppierungen wurden liquidiert. Das Rumpfparlament wurde sodann aufgelöst und Cromwell als Oberbefehlshaber an die Spitze des Offiziersrates gesetzt. „Er regierte in der Folgezeit als Lord Protektor mit einem Staatsrat auf der Grundlage einer geschriebenen Verfassung, des sogenannten Instrument of Government … Neben dem Staatsrat gab es in der Zeit des Protektorates auch ein Parlament, das jedoch keine wirkliche Kontrolle ausüben konnte.“ (Haan u.a.,185) Gesicherte Einnahmen der Regierung und das Recht, Steuern und Zölle zum Unterhalt des Militärs zu erheben, wurden garantiert.

Nun konnte es gegen die Republik der Niederlande gehen, die hauptsächlich als Zwischenhändler des europäischen Außenhandels fungierte. Sie waren die Hauptkonkurrenten im Fernhandel. Im Jahre 1651 wurde ein Gesetz zur Regelung des Außenhandels beschlossen, das nicht nur die Dominanz der Niederlande in der europäischen Küstenschifffahrt beenden, sondern auch die Kolonien an das Mutterland binden sollte. Der Fernhandel stand nun unter staatlicher Lenkung, was wiederum der Londoner City, den Großhandelskaufleuten, auf lange Sicht nicht gefallen haben dürfte.

Nach der revolutionären Strukturveränderung in der Landwirtschaft, nach der kommerziellen Landwirtschaft, trat in England seit Mitte des 17. Jahrhunderts eine weitere Folge revolutionärer Veränderung ein. Eine entscheidende war die sogenannte Commercial Revolution im Außenhandel, die vor allem auch durch die Kriege gegen die Niederlande und gegen Spanien befeuert wurde. So wurde zum Beispiel 1655 die Zuckerinsel Jamaika besetzt. Der Handelsvertrag mit Portugal 1654 eröffnete dem englischen Handel das portugiesische Kolonialreich.

Als Cromwell 1658 stirbt, beginnt der dritte Akt. Er ist ein Akt der Entdeckung, ein Umschlag aus Unwissenheit der Gentry in Erkenntnis, wie Aristoteles sagen würde. Da auch die gesellschaftliche Hierarchie in der Revolutionszeit immer bestehen blieb, „entdeckte“ die landbesitzende Aristokratie und Gentry, dass die Freiheit des Eigentums und die von der „Natur des Menschen“ aus gesehenen vernünftigen individuellen Menschenrechte, die gegen die Macht des Staates gerichtet sind, wie John Locke es sagt, von großem ökonomischen und politischem Wert sein können. Denn die Erhaltung des Eigentums sei grundlegend, weshalb sich Menschen zu einem Staatswesen zusammenschließen und sich unter eine Regierung stellen.                               

Die politische Nation, die englische Elite, entdeckte im aristotelische Sinne, dass sowohl ein staatenloser und damit gesetzloser Zustand, den Thomas Hobbes (1588-1678) als einen Naturzustand modellhaft beschrieb , in dem individuelle Freiheit auf alles und jeden letztlich Unfreiheit bedeute, weil jeder gegenüber jedem anderen ein „Wolf“ sei, in dem kein Eigentum garantiert werden könne und in dem keine Rechtsgleichheit und kein Naturrecht individueller Freiheiten bestehen könne, aber eben auch ein absolutistisch regierender König oder eine  Militärdiktatur Cromwellscher Art partikuläre Geschäftsinteressen nicht hinreichend berücksichtigen und sichern können.

Welche Art von Staat müsste konstituiert werden, der das Naturrecht des Menschen auf Besitztum, auf Rechtsgleichheit und Sicherheit, das auf Selbsterhaltung und individueller Freiheiten garantieren kann und den Kriegszustand eines Naturzustandes beenden kann?

Thomas Hobbes kommt in seiner politischen Philosophie und in seinem Werk Leviathan oder Wesen, Form und Gewalt des kirchlichen und bürgerlichen Staates, das 1651 in London erschien, auf die Idee eines Gesellschaftsvertrages, den die Gesellschaft der politischen Nation, also die „aristobourgeoise“ Elite Englands, untereinander schließen sollte und somit einen derart bürgerlichen Staat begründen sollte. Dieser Gesellschaftsvertrag sei seinem „Wesen“ nach ein Übereinkunftsvertrag, der die durch das Naturrecht des Stärkeren begründete individuelle Gewalt im Staate monopolisieren soll. Diesem Gewaltmonopol des Staates sollten sich die Staatsbürger, also die Vertragschließenden, unterwerfen, um gesellschaftlichen Frieden und damit finanziellen Wohlstand zu ermöglichen. In diesem Gesellschaftsvertrag sollte das Recht auf Eigentum, das Recht auf juristische Gleichstellung und die individuellen Freiheitsrechte der menschlichen Natur auf Selbsterhaltung, Leben und leibliche Unversehrtheit verankert werden.

Wer sollte der „Form“ nach, wie es im Untertitel des „Leviathan“ steht, oder von Amts wegen diesen im eigentlich sozialen Sinne bürgerlichen und kirchlichen Staat repräsentieren? Für Hobbes ist es klar, dass dieser Repräsentant des Staates kein Mitglied der Vertragschließenden sein könne, da er in einem ständigen Konflikt mit seinen Partikularinteressen stehen müsse. Der Logik dieser Argumentation entsprechend, kann dieses Amt nur jemand außerhalb der „politischen Nation“ ausüben, jemand aus königlichem Geblüt. Hinter dieser Argumentation steckt, wie später Sieyes sagen wird, die grundsätzliche Unterscheidung von „Abstammungsgesellschaft“ (der alten Aristokratie) und „Arbeitsgesellschaft“. 

Verfassungstheorie und Wirklichkeit klaffen wie stets weit auseinander, wie das Schauspiel der „Glorreichen Revolution“ zeigen wird. Doch: Das politische Konzept eines „symbolischen Staates“, eines allmächtigen oder „bürgerlichen“ Staates, eines Leviathan, der neben und außerhalb der Gesellschaft hockt und für Recht und Ordnung und Wohlstand und innengesellschaftlichen Frieden sorgt, hat bis heute seine Wirkungs- und Bedeutungsmacht nicht verloren. Die Idee eines Gesellschaftsvertrages, den es nach David Hume bei der Gründung eines Staates in der Regel nie gegeben habe, geistert noch heute in der ethischen und politischen Theorie des Liberalismus. Diese Idee hat die politische Philosophie revolutioniert und den Abstammungsmythos der Agrarstaaten in den philosophischen Bücherschrank verdammt.

Nun zur historischen Realität:

Nachdem 1659 das republikanische Rumpfparlament sich aufgrund von Streitigkeiten über die Cromwell Nachfolge und auf Druck des Offiziersrates selbst auflöste, wurde ein Convention Parlament konstituiert, das am 25.4.1660 zu der Übereinkunft kam, Karl II. die Thronwürde anzutragen. Dieser stimmte zuvor dem Parlamentsbeschluss zu, religiöse Gewissensfreiheit, die Freiheit des Eigentums und eine Amnestie für republikanische Wortführer und Königsmörder garantiert zu wollen. So wurde Karl II. am 5.5.1660 per Parlamentsbeschluss zum Monarchen. Selbstverständlich musste Karl auf seine Feudalrechte verzichten, seine Steuer- und Zollprivilegien abgeben und war zudem verpflichtet worden, spätestens nach drei Jahren Neuwahlen auszurufen, nachdem sich das Parlament selbst auflösen sollte.

Karl II. war nun ein King of Parliament. Die Gentry und das Unterhaus übernahmen von nun an die ökonomisch wertvolle und unangefochtene Führungsrolle in der Grafschaft- und Lokalverwaltung im Sinne einer „besitzindividualisierten Gesellschaftsordnung.“ (Haan u.a. 190). Zunächst wurde eine feste Verknüpfung zwischen Adelsherrschaft und anglikanischer Bischofskirche gesetzlich verankert, was schon Hobbes um des religiösen Friedens Willen gefordert hatte.

„Nach Abschluss des Gesetzgebungswerkes, das zur Wiederherstellung der Monarchie und inneren Ordnung erforderlich war, wurde das Convention Parlament aufgelöst:“ (191) Im neu gewählten Parlament im Jahre 1661 dominierten die Royalisten, die eine Art Zensur (Licensing-Act 1662) für die politische Publizistik einführten. Rigoros wurden auch konfessionelle Freiheiten beschnitten (Clarendon-Code). Weiterhin wurden alle zivilen- und militärischen Ämter und Parlamentssitze für Nicht-Anglikaner gesperrt. Soweit war für die „politische Nation“ alles in Ordnung. Aber die Herrschaft der Gentry, der Landlord of Manor und der Großkaufleute im Fernhandel hatte einen Haken. Die Außenpolitik verblieb ausschließlich eine Frage der Exekutive und lag damit im Bereich der Prärogative der Krone – soweit nur die Kostenfrage geklärt war. Und Karl verhielt sich wie ein absoluter Fürst. Hofhaltung und die teueren Kriege gegen die Republik der Niederlande (1664-67 / 1672-74) in Afrika und Nordamerika , deren Kosten die vom Parlament zur Verfügung gestellten 2,5 Millionen Pfund weit überstiegen, denn die königlichen Einnahmen aus Verbrauchssteuern, die ihm das Parlament ermöglichte, reichten nicht aus. Was Karl auf seiner Habenseite verbuchen konnte, war die Eroberung New Amsterdams, das nun New York heißt, und New Jersey. Als aber der geheime Vertrag von Dover mit Ludwig dem XIV. ans Tageslicht der Öffentlichkeit kam und dessen Zahlungen an Karl und zudem die beträchtlichen Kriegsschulden im Raume standen, wollte das Unterhaus untersuchen lassen, „ob die für den Krieg bewilligten Gelder ordnungsgemäß verwendet worden waren.“ (Haan,194) Und schon bekam die Ordnung erhebliche Risse. 

Von dem geheimen Dover-Vertrag und der damit verbundenen Annäherung an Frankreich versprach sich Karl eine außenpolitische Überwindung der englischen Isolation, „vor allem aber eine Lösung seiner Finanzprobleme und damit größere Unabhängigkeit vom Parlament.“ (195) Zusammen wollten sie einen Angriffskrieg gegen die Niederlande führen und Karl versprach die „Konversion zum Katholizismus.“ Der Kriegszug löste heftigen Widerstand in den Niederlanden aus, den Wilhelm III. von Oranien organisierte. Als das Unterhaus keine weitere Finanzierung bewilligte, war Karl außenpolitisch gescheitert. Im Jahre 1674 schied England aus dem Krieg aus. Als noch dazu Wilhelm III. von Oranien, nach alter aristokratischer Sitte, Maria, die Nichte Karls II., heiratete, hatte der zukünftige englische König einen Fuß in der englischen Tür.

Als Karl II. 1685 starb, beginnt der letzte Akt der „Glorreichen Revolution“. Im Laufe der Handlung geschieht eine neuerliche „Entdeckung“, die mit einer Katharsis verbunden ist. Nicht dass die Gentry eine „moralische Läuterung“ oder eine „ethische Besserung“ geloben sollte, sondern die Katharsis bestand in einer „Reinigung“ des politischen Verstandes, die mit dem Gefühl einer befreienden Erleichterung verbunden war. Die politische Nation entdeckte mit „Schauder“ (Phobos) und „Jammer“ (Eleos), dass der König so schwer zu kontrollieren war und dabei war, die durch den Übereinkunftsvertrag verfasste religiöse und politische Ordnung zu unterminieren. Dem letztlich gescheiterten Gesetzesentwurf des Unterhauses, die Erbfolge des Königtums zu unterbinden und statt den Bruder Karls einen anderen Jakob (Herzog von Monmouth), ein illegitimer Sohn Karl II., zum König zu bestimmen, liegt doch die Forderung nach einer Wahl des Staatsoberhauptes zugrunde. An dieser Frage spaltete sich die politische Nation in die Parteiungen der Whigs und Tories. Die Whigs traten für eine Suprematie des Parlaments und für ein Widerstandsrecht, wie es John Locke forderte, gegenüber einem absolutistischen König ein. Die Tories für die Beibehaltung der Monarchie, wenn auch für eine „limited monarchy“  – aber gegen eine katholische Thronfolge.

Im Weiteren zeigt sich, dass die politische Macht nicht wie einst aus den Gewehrläufen, sondern aus den Tresoren und dem Steuersäckel kommt.

Als nach dem Tod Karl II. Jacob II. den Thron bestieg, hatten sich die Militärausgaben von 283 000 Pfund 1684 unter Karl auf satte 620 000 Pfund erhöht. Jacob stellte ein 20 000 Tausend Mann starkes „privat“ Heer auf, gleichsam ein Staat im Staate, und besetzte Offiziersstellen mit Katholiken. Als sich das Unterhaus dagegen sperrte, wurde es durch Jacob verfassungswidrig aufgelöst. Zudem versuchte der König Verwaltungs- und Justizpersonal einzustellen, das nach absolutistischer Manier allein dem König untertan und mit der staatlichen Zentralgewalt verbunden werden sollte. Die Katholisierung und absolutistische Politik Jacobs II. musste dem Unterhaus als eine „Konterrevolution“ vorgekommen sein. Jacob „handelte damit gegen den Geist der Restauration, mit dem sich weder ein stehendes Heer noch eine zentralistische Bürokratie vertrugen.“ (197f.) 

Whigs und Tories waren sich einig: „Die Stellung der Aristokratie und Gentry als der politisch sozialen Elite durfte nicht angetastet werden. Das Politikmonopol musste bei der Oberschicht bleiben.“ (Haan, 198)

Als Wilhelm III. von Oranien 1688 in Cornwall landete, floh Jacob nach Frankreich, nachdem er das Große Staatssiegel in die Themse geworfen hatte. Es floß kein Blut und man nannte deswegen die Revolution der Oberschicht eine „Glorreiche“. Das neu gewählte Convention Parliament schob dann mit der Deklaration of Rights dem Absolutismus einen Riegel vor. Der König Wilhelm III. (1989-1702) musste von Neuem die dort niedergelegten Punkte akzeptieren: Steuerbewilligungsrecht des Parlaments,Verbot eines stehenden Heeres, Abschaffung des königlichen Dispensrechtes, freie Parlamentswahlen und Redefreiheit im Parlament. Am 13.2.1689 wurde er zum König gewählt.